03.08.2020

Campfire Solutions: Wiener Startup entwickelt Software für Energieeffizienz in der Industrie

Das Wiener Startup Campfire Solutions entwickelt das Softwaretool „KEEA“ (Knowledge-based Energy Efficiency Advisor), um Emissionen und Energiekosten von Industriebetrieben zu optimieren. Campfire Solutions rund um die drei Gründer Benjamin Mörzinger, Markus Hoffmann und Anna Pölzl wurde für die technologische Lösung unter anderem zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.
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Campfire Solutions
Das Gründertrio von nista.io: Markus Hoffmann, Benjamin Mörzinger und Anna Pölzl (v.l.) | (c) campfire-solutions
kooperation

Auf die Industrie entfallen etwa 30 Prozent des gesamten Energiebedarfs in Österreich. Bis zu einem Fünftel davon könnte allein durch eine optimierte Betriebsführung eingespart werden, so Ausgangsthese von Benjamin Mörzinger, Markus Hoffmann und Anna Pölzl. Sie gründeten im Mai 2020 die Campfire Solutions GmbH, um dieses Potenzial mit einer speziell entwickelten Optimierungssoftware zu heben. 

Die Idee zur Firmengründung hatte Mörzinger während der Arbeiten zu seiner Dissertation an der Technischen Universität Wien. Zuvor hatte er als Projektassistent am vierjährigen TU-Großprojekt „BaMa – Balanced Manufacturing“ mitgearbeitet und dabei einem österreichischen Halbleiterhersteller geholfen, seine Kältemaschinen mit zehn bis 20 Prozent weniger Strom zu betreiben. Die Grundlage dafür waren eine gesamtheitliche Betrachtung der Produktionsabläufe und eine Reihe von Software-Tools zu deren Optimierung.

KEEA – Knowledge-based Energy Efficiency Advisor

Nun entwickelt das Startup eine eigene Optimierungssoftware namens KEEA – Knowledge-based Energy Efficiency Advisor. „Was KEEA macht, könnte man mit der Tätigkeit eines Psychotherapeuten umschreiben – nur dass nicht Menschen, sondern Fabriken gewissermaßen auf der Couch liegen“, erklärt Pölzl. „Die Kunden geben uns ihre Daten, ihre Ziele sowie ihr typisches Verhalten bekannt und beantworten unsere Fragen. Daraus erstellt KEEA täglich eine Liste verschiedener Optionen, um diese Ziele zu erreichen.“ 

So funktioniert KEEA

Diese Vorschläge betreffen zum Beispiel den effizienten Einsatz der Maschinen oder die Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils betriebseigener Photovoltaikanlagen. So können Maschinen, die nicht den ganzen Tag benötigt werden, bevorzugt dann in Betrieb genommen werden, wenn die Sonne kräftig scheint. „Gleichzeitig bietet KEEA auch die Möglichkeit, die erzielten Fortschritte bei der Energieeffizienz zu tracken“, so Pölzl. „Das ist besonders für jene Branchen sehr praktisch, die gesetzlichen Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs unterliegen.“ 

In einem ersten Schritt konzentriert sich das Startup auf den Stromverbrauch. Im Jänner 2021 soll die Plattform online gehen. Aktuell kooperiert Campfire Solutions mit zwei Unternehmen aus der Verpackungsindustrie im Rahmen eines Customer Advisory Boards sowie mit einem großen Energieversorger, um KEEA zur Marktreife zu führen. Noch drei weitere Unternehmen werden als Entwicklungspartner gesucht – und auch ein neues Büro ab September.

Campfire Solutions als greenstarter

Für die technologische Lösung wurde Campfire im Frühjahr 2020 zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds. „greenstart, die Start-up-Initiative des Klima- und Energiefonds, ist für uns sehr wichtig, um gesehen und gehört zu werden sowie um Kontakte zu knüpfen“, sagt Pölzl. „Die beiden bisherigen Mentorengespräche haben uns sehr weitergeholfen, zum Beispiel bei der Gründung der GmbH.“ Auch an Gesprächen mit KEM-Managern wären die Gründer interessiert. Schließlich könne man auch eine Modellregion als System betrachten und deren Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz begleiten, so Pölzl.

Video-Tipp: Campfire Solutions im Pitch (ab Minute 17:20)

*Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit greenstart, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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