04.04.2024
ÜBERNAHME

Campaigning Bureau: Maderthaner verkauft Mehrheit von „Kanzlermacher“-Agentur

Philipp Maderthaner verkauft 51 Prozent des Campaigning Bureau an die Serviceplan Group mit Hauptsitz in München. Stefanie Winkler-Schloffer bleibt Geschäftsführerin.
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v.l.n.r. Florian Haller, Stefanie Winkler-Schloffer, Philipp Maderthaner, Markus Noder | (c) Campaigning Bureau
v.l.n.r. Florian Haller, Stefanie Winkler-Schloffer, Philipp Maderthaner, Markus Noder | (c) Campaigning Bureau

Es machte Philipp Maderthaner bekannt und verschaffte ihm die Zuschreibung „Kanzlermacher“: das Campaigning Bureau. Die 2012 gegründete „erste Campaigning-Agentur Österreichs“ zeichnete sich nämlich unter anderem für den erfolgreichen Wahlkampf von Ex-Kanzler Sebastian Kurz im Jahr 2017 verantwortlich. Auch siegreiche Kampagnen der Ministerpräsidenten von Sachsen und Nordrhein-Westfalen kann sich die Agentur auf die Fahnen schreiben. Neben politischen Akteur:innen hat sie auch Referenzkunden aus der Wirtschaft wie Diners Club, Wüstenrot und REWE Group sowie NGOs wie das Rote Kreuz und Tierschutz Austria.

„Das Kapitel Politik liegt für mich schon sehr lange zurück“

Philipp Maderthaner selbst ist jedoch schon seit längerem nicht mehr operativ für das Campaigning Bureau tätig und schied vergangenes Jahr endgültig als Co-Geschäftsführer aus. „Das Kapitel Politik liegt für mich schon sehr lange zurück, meine Leidenschaft ist das Unternehmertum“, sagt er gegenüber brutkasten und spielt damit auch auf sein Unternehmen Business Gladiators an.

Serviceplan Group übernimmt 51 Prozent des Campaigning Bureau

Nun verkaufte Maderthaner auch die Mehrheit der Campaigning Bureau GmbH, wo er bislang 90 Prozent der Anteile hielt – die übrigen zehn Prozent entfielen und entfallen weiterhin auf Geschäftsführerin Stefanie Winkler-Schloffer. Konkret erwirbt die Agenturgruppe Serviceplan Group mit Hauptsitz in München 51 Prozent des Unternehmens – das Closing steht noch aus und soll noch „im Frühjahr“ erfolgen. Maderthaner hält somit weiterhin 39 Prozent. Der Kaufpreis wurde nicht genannt. „Über die Details der Transaktion ist Stillschweigen vereinbart“, sagt der Gründer gegenüber brutkasten.

Marke bleibt erhalten, Stefanie Winkler-Schloffer bleibt CEO

Die Serviceplan Group betreibt 33 Standorte und ist damit in 43 Ländern tätig. Sie ist nach eigenen Angaben die größte unabhängige, partnergeführte Agenturgruppe Europas. Campaigning Bureau soll laut Aussendung als eigenständige Marke innerhalb der Gruppe bestehen bleiben und weiter internationalisiert werden. Die bisherige Geschäftsführerin Stefanie Winkler-Schloffer bleibt als CEO an Bord. Maderthaner wird dem neu geschaffenen Beirat der Serviceplan Group Österreich angehören und soll beratend unterstützen.

„Campaigning Bureau ist eine tolle Ergänzung und Erweiterung unseres Portfolios am Standort Österreich“

„Das Angebot des Campaigning Bureau ist eine tolle Ergänzung und Erweiterung unseres Portfolios am Standort Österreich – und perspektivisch auch in weiteren Ländern. Ihre technologie- und softwarebasierten Leistungen ermöglichen hochaktivierendes Campaigning, das Zielgruppen passgenau erreichen kann“, kommentiert Markus Noder, Managing Partner International Serviceplan, in einer Aussendung. Man habe mit der Serviceplan Group „einen beeindruckenden Partner für das nächste Kapitel des Campaigning Bureau gefunden“, meint Maderthaner: „Der unternehmerische Spirit und die Innovationskraft der Gruppe haben uns sofort überzeugt, dass hier zusammen was Großes entstehen kann.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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