23.01.2025
KI

Cambioo: Wiener Startup entwickelt KI-Voice-Agent zur Immobilienverwaltung

Das Wiener Startup Cambioo hat sich zum Ziel gesetzt, die Immobilienverwaltung durch seine KI-Lösung grundlegend zu verändern. Im Gespräch mit brutkasten gibt CEO Noah Reis Einblicke in das Geschäftsmodell und teilt seine Pläne für die Zukunft.
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Das Cambioo-Team (v.l.n.r.): Lion Düll-Rodler (CSO), Noah Reis (CEO), Laurids Werzowa (CIO), Paul Höller (CTO), Viola Poppe (COO) © Cambioo

Wasserschäden oder defekte Heizungen: In Mietwohnungen treten immer wieder Probleme auf. Doch der Kontakt zur Hausverwaltung gestaltet sich oft mühsam – sei es, dass niemand ans Telefon geht oder eine Rückmeldung erst nach mehreren Tagen erfolgt. Für viele Mieter:innen bedeutet das zusätzlichen Stress.

Was wäre, wenn eine KI die Hausverwaltung unterstützen und bestimmte Aufgaben übernehmen könnte? Mit dieser Vision gründete Noah Reis mit vier weiteren jungen Leuten das Wiener Startup Cambioo. Wie das Konzept genau funktioniert und welche Schritte als Nächstes geplant sind, verrät der Cambioo-CEO im Gespräch mit brutkasten.

Cambioo: „rund um die Uhr, ohne Wartezeiten, wie ein Mensch“

Cambioo entwickelte einen KI-basierten Voice Agent für die Immobilienbranche, der Telefonate abwickelt und dadurch Zeit sparen und die Kundenzufriedenheit erhöhen soll. Die Telefonlösung würde „Effizienz und Professionalität in eine Branche bringen, die oft von unklaren Prozessen geprägt ist“, so das Unternehmen. Die Hausverwaltung wird durch den Einsatz der KI entlastet, indem zeitaufwendige Aufgaben automatisiert werden. Auch Anwohner:innen sollen so von schnellen Lösungen für ihre Anliegen profitieren – „rund um die Uhr, ohne Wartezeiten, ohne Chaos“, so das Produktversprechen.

Über die Plattform können Anwohner:innen einen Anruf tätigen, bei dem die KI „dynamisch wie ein Mensch“ reagiert. Die KI analysiert das Anliegen und überträgt alle relevanten Daten in das interne System. Anschließend wird das Anliegen an die zuständige Person weitergeleitet.

Technologie verspricht menschenähnliche Anrufe

Die Technologie von Cambioo soll menschenähnliche Anrufe simulieren, ermöglicht durch Text-to-Speech- und Speech-to-Text-Systeme. Dadurch soll die KI auch komplexe Anliegen der Anwohner:innen verstehen. Ziel ist es, Hausverwaltungen und Maklerfirmen zu entlasten, sodass sie mehr Zeit für ihre Kernaufgaben haben und ihre Prozesse effizienter gestalten können.

Zusätzlich entwickelte Cambioo eine „High-Availability-Architektur“, die selbst bei hohem Anrufaufkommen für Zuverlässigkeit sorgen würde. Die integrierten Large Language Models (LLMs) gewährleisten eine natürliche Sprachverarbeitung. Laut dem Unternehmen bildet diese Technologie „die Basis für eine effiziente, skalierbare Lösung“ und lässt sich nahtlos in bestehende Systeme der Kunden integrieren. Dafür arbeitet Cambioo mit weiteren Softwareunternehmen zusammen.

Minutenbasiertes Preismodell

Der Mitgründer und CEO Noah Reis ist mit seinen 24 Jahren ein junger Unternehmer. In der Vergangenheit gründete er bereits ein Consulting-Unternehmen namens Freedom4you und das Startup Saving Labs. Im August 2024 baute er schließlich Cambioo gemeinsam mit folgenden Teammitgliedern auf: Viola Poppe (COO), Lion Düll-Rodler (CSO), Laurids Werzowa (CIO) und Paul Höller (CTO).

Für die Fertigstellung eines Prototyps erhielt das junge Unternehmen mehrere Investitionen aus dem Bekanntenkreis in Höhe von insgesamt 40.000 Euro. Abgesehen davon sei Cambioo bisher größtenteils eigenfinanziert, verrät Reis. Für 2025 plant das Startup eine Pre-Seed-Runde, um das „Wachstum weiter voranzutreiben“.

Die Plattform selbst finanziert sich durch ein minutenbasiertes Preismodell, bei dem Kunden nur für die tatsächlich genutzte Zeit zahlen, so der CEO. Dadurch sei Cambioo auch für kleinere Unternehmen attraktiv. Zu den derzeitigen Kunden zählen Unternehmen wie magdas Hotel, Boom Living oder Santner Immobilienberatung.

Weitere Expansion geplant

Das große Ziel des Startups sei es „ein Ökosystem in dieser Branche zu schaffen, um insgesamt den den Alltag zu erleichtern“, erklärt der CEO gegenüber brutkasten. Cambioo sei der Beweis dafür, dass „innovative Technologie mit klarem Branchenfokus echte Probleme lösen kann – und das Potenzial hat, eine gesamte Industrie nachhaltig zu verändern“.

Zukünftig will sich das Unternehmen auf die Weiterentwicklung der KI-Plattform fokussieren: „Natürlich sind wir noch nicht fertig. Das Produkt bauen wir laufend weiter. Es gibt noch viele Features, die wir einbauen wollen“. Derzeit laufen einige Testphasen in Deutschland und Österreich. Noch dieses Jahr strebt das Unternehmen eine Expansion nach Italien an.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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