07.10.2019

Business goes Hollywood: Aussenwirtschaft Austria verleiht wieder den WirtschaftsOskar

Die Aussenwirtschaft Austria holt mit dem WirtschaftsOskar wieder jene österreichischen Unternehmen vor den Vorhang, die in den USA herausragende Erfolge vorweisen können. Anmeldeschluss ist der 31.12., der Award wird während der Oskar-Nacht im Rahmen einer feierlichen Gala verliehen.
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Hollywood Business Oscar
(c) Adobe Stock / trekandphoto

„Who makes it there, makes it everywhere“, sagt der Wirtschaftsdelegierte in Los Angeles, Walter Koren, über den US-amerikanischen Markt. Und in der Tat waren einige österreichische Unternehmen – auch Startups – mit ihren Produkten in den USA erfolgreich. Eben diese oft nicht bekannten Spitzenleistungen österreichischer Unternehmen holt die Aussenwirtschaft Austria mit dem US-A-BIZ AWARD – dem sogenannten WirtschaftsOskar – vor den Vorhang. „Der US-A-BIZ AWARD ist die ideale Plattform, um die herausragenden Stories österreichischer Unternehmen in den USA zu erzählen“, erklärt Koren weiter. 

Zeitplan und Kriterien für den WirtschaftsOskar

Zum zehnjährigen Jubiläum des Awards wird der WirtschaftsOskar in den Kategorien Startup, Investition, Innovation, Marktdurchdringung, Trendsetter und Spektakuläres verliehen.  Die nominierten Unternehmen werden – am gleichen Tag wie die Oskar-Nominierungen – am 13. Jänner bekanntgegeben. Die Gewinner des US-A-BIZ AWARD werden im Rahmen einer großen Gala in Los Angeles am 7.Februar 2020 geehrt.

+++Wie das österreichische Wikitude den Handel in den USA umkrempelt+++

Für die Bewerbung zum US-A-BIZ AWARD 2020 an das AußenwirtschaftsCenter Los Angeles genügt ein informelles kurzes Email ( [email protected]) auf Deutsch, in dem die Unternehmen ihre herausragenden Leistungen im Jahr 2019 am US-Markt darstellen. Anmeldeschluss ist der 31. Dezember, Mitternacht, Hollywood-Zeit. 

Gewinner-Startups des WirtschaftsOskar 2019

Einreichende Startups für den kommenden WirtschaftsOskar können sich dabei auch an den Erfolgen des Vorjahres orientieren. Die Gewinner des WirtschaftOskar 2019 waren:

  • In der Kategorie Startup: Wewalka GmbH Nfg.KG (Niederösterreich)
  • In der Kategorie Market Footprint: KNAPP AG (Steiermark)
  • In der Kategorie Trendsetter: KTM AG (Oberösterreich)
  • In der Kategorie Investition: Anton Paar GmbH (Steiermark)
  • In der Kategorie Innovation: AVL List GmbH (Steiermark) 
  • In der Kategorie Spectacular: StreamUnlimited (Wien)

Das Gewinner-Startup WeWalka vertreibt seit 2015 in den USA ein speziell auf die Bedürfnisse der amerikanischen Konsumenten abgestimmtes Frischteigsortiment. Neben dem allerersten Blätterteig und dem ersten runden Pizzateig, zählt Flammkuchenteig zum Produktsortiment. Die bisher größte Innovation gelang Wewalka 2018 mit dem Konzept der „auf Backpapier gerollten Frischteige“, so können nun auch die US-Haushalte den weltberühmten österreichischen Apfelstrudel genießen. Wewalka-Produkte werden bereits in rund 10.000 US-Einkaufsstätten angeboten. Auch für die Zukunft ist gesorgt: Ein neuer veganer Mürbteig für die unzähligen Pie Lovers Amerikas ist im Ausrollen.

+++Wie Googles Investment das Business von StreamUnlimited veränderte+++

Auch der WirtschaftsOskar-Gewinner StreamUnlimited ist der brutkasten-Community bekannt: Das Unternehmen aus Wien revolutioniert mit seiner global führenden Embedded Streaming Technologie das Musikstreaming von Spotify Connect und die Sprachsteuerung von Google Assistant, Apple AirPlay 2 und Tencent Voice. Der US-Markt wird aus Mountain View, Kalifornien, bedient und brachte 2018 Produkteinführungen bei weiteren OEMs wie Bose oder SiriusXM, sowie zunehmend bei Unternehmen des Internet of Things (IoT). StreamUnlimited ist das erste österreichische Unternehmen, das von Amazon als „Alexa System Integrator“ zertifiziert wurde.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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