27.03.2018

Call: TheGrowthbase und primeCROWD pushen Startups

Wachstum und Investment: Die neu geschaffene Growthhacking-Akademie TheGrowthbase und primeCROWD machen gemeinsame Sache. Ein Startup bekommt die Möglichkeit, zugleich beim dreimonatigen Growthhacking-Kurs und an der primeCROWD Masterclass teilzunehmen. Bewerbung bis 30. März.
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TheGrowthbase und primeCROWD
Markus Kainz (primeCROWD) und Adrian Zettl-Singh (TheGrowthbase)
kooperation

Schnelles Wachstum und ein Investment, um das Startup auf das nächste Level zu bringen. Das ist wohl eine Kombination, die viele Jungunternehmen anstreben. Und genau das wollen die von TheVentury und Hackabu gegründete Growthhacking-Akademie TheGrowthbase und primeCROWD nun gemeinsam einem Startup bieten.

+++ TheVentury und hackabu starten in Wien Growthhacking-Akademie +++

Kurskosten nur, wenn investiert wird

Der Deal ist schnell erklärt: Ein ausgewähltes Startup kann gleichzeitig am dreimonatigen TheGrowthbase-Kurs und an der dreimonatigen primeCROWD Masterclass teilnehmen. Am Ende dieser intensiven Growthphase entscheidet primeCROWD, ob investiert wird. Nur wenn ein Investment erfolgt, muss das Startup die Agenturservice- und Kurskosten von rund 11.000 Euro begleichen.

Wachsen und Investment-ready werden mit TheGrowthbase und primeCROWD

Und die Kurse haben es in sich. „Das Startup bekommt von uns in der Zeit volles Agentur-Service. Ein Mitarbeiter arbeitet intensiv an der Growth-Strategie des eigenen Unternehmens und bekommt dazu Unterstützung von einem Team von Studierenden“, erklärt TheGrowthbase-Geschäftsführer Adrian Zettl-Singh. „In unserer Masterclass bekommt das Startup zusätzlich konkrete Tipps und Insights, um Investment-ready zu werden“, ergänzt Markus Kainz. Mit der Kombination bestünde auch eine gute Chance, dass sich primeCROWD für ein anschließendes Investment entscheidet.

Erste Umsätze als Voraussetzung

Teilnehmen können Startups, die bereits erste Umsätze machen, sich gerade am Beginn der Growthphase befinden und eine Investmentrunde planen. Damit der Growth-Push funktioniert, gebe es aber noch weitere Voraussetzungen, erklärt Zettl-Singh: „Eines ist klar: Das Produkt muss passen. Und um im Rahmen der Akademie die Growth-Strategien umzusetzen braucht man schon mindestens ein Marketing-Budget von rund 1500 Euro im Monat“. Dann, sagt der TheGrowthbase-Geschäftsführer, könne man extrem viel erreichen.

An den beiden Kursen kann jeweils ein Mitarbeiter des Startups teilnehmen. Dazu sind etwa 20 Wochenstunden einzukalkulieren. „15 davon arbeitet man aber direkt am Growth-Projekt des eigenen Unternehmens“, sagt Zettl-Singh. Der TheGrowthbase-Kurs beginnt am 3. April.

⇒ Hier geht’s zur Bewerbung (bis 30. März, 14:00 Uhr)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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