23.08.2022

Call: Go Tokyo 2022 is open until September 15th – apply now

Start your Japan-expansion with the Global Incubator Network Austria and benefit from a unique physical acceleration program in Tokyo & a breakout session in Kobe, that provides strategic and finanical support for your internationalization. The call for applications is open until September 15th 2022.
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The acceleration program GO TOKYO, organized by the Global Incubator Network Austria in cooperation with AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, addresses Austrian later-stage startups in the field of mobility solutions looking to internationalise and expand their business to Japan. GO TOKYO 2022 is a unique acceleration program that provides strategic and financial support.

Part 1 | Go Tokyo 2022 | Onboarding: Flexible

GO TOKYO 2022 is the ideal preparation for Austrian startups from the field of mobility to take the next steps of their Japan-expansion. Part I of the program offers a digital onboarding with flexible video masterclasses, individual IP coaching and mentoring. At the kick-off event in Vienna you will receive first market insights, last preparation tips for your physical presence in Tokyo and get to know the GO TOKYO 2022 startup batch. 

Part 2 | Go Tokyo 2022 | Physical* Dec. 01-09, 2022

Part II of GO TOKYO 2022 is a one-week ecosystem tour in Tokyo (Dec. 01-09, 2022) with customized pitch and networking opportunities (TechBIZKON, Innovation Leaders Summit, Next Generation Mobility Conference etc.) to connect with international stakeholders. Also, you will have 1:1 business meetings organized by AußenwirtschaftsCenter Tokio and a breakout session to Kobe. For the phyiscal trip to Tokyo GIN covers up to 90% of all travel expenses including flight and accommodation costs of max. EUR 20,000 per startup

*Due to the COVID-19 pandemic and the unpredictable development of travel and quarantine restrictions, changes to the program GO TOKYO 2022 might apply. We are in regular contact with the relevant authorities and aim to offer a beneficial program accessible for everyone while ensuring every participant’s safety. We will inform about any necessary changes.

Requirements

The Program Go Tokyo 2022 is most suitable for Startups meeting the following criteria:

  • Vertical: Mobility Solutions 
  • Austrian mid- or later-stage startup (beyond PoC and seed stage)
  • Established in the last 7 years (no k.o. criterion)
  • Raised at least seed-stage investment
  • Unique product/solution 
  • Working prototype/MVP
  • A proven business model with traction (clients, revenue)
  • Interest in connecting to relevant stakeholders (corporates, business partners)
  • Looking to develop further internationally with a focus on Korea/Asia 

Application & Selection Process

Ready for Japan? It only takes three steps

1. Application on aws Connect | latest by September 15, 2022:

  1. Log in on aws Connect or register and create an account
  2. Fill out the online form and upload your recent pitch-deck
  3. Start your application now: click HERE

2. Online Pitch Event | September 20, 2022

The GIN-Team informs all applicants whether or not they are chosen for the Online Pitch via e-mail latest on September 16th, 2022. The pre-selected startups will receive an e-mail with all log-in details for the Online Pitch on the 20th of September (09.00 – 11.00 am) as well as a 10-minute time-slot. Each startup has 3 minutes to pitch in English followed by a short Q&A session by the jury of national an international GIN-partners. Please block this event in your calendar preliminary!

3. Final Decision – Congratulations! 

After the Online Pitch the jury will select the GO TOKYO 2022 finalists. The selected startups for GO TOKYO 2022 will receive an e-mail with the next steps from the GIN-Team latest within a week after the Online Pitch. 


Contact

Chiara Witzemann
Project Manager GO ASIA

[email protected] | [email protected]

www.gin-austria.com


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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