05.07.2023

cafe+co investiert 5 Mio. Euro für Vernetzung von 60.000 Automaten

In den nächsten zwei Jahren möchte cafe+co über 60.000 Getränke- und Snackautomaten in insgesamt neun Ländern mit Telemetrie-Modulen ausstatten. brutkasten hat mit Geschäftsführer Fritz Kaltenegger über die Herausforderungen und Chancen gesprochen, die sich für das Unternehmen ergeben.
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Fritz Kaltenegger | (c) Cafe+Co

Mit einem Jahresumsatz von rund 260 Millionen Euro im letzten Geschäftsjahr zählt cafe+co in Mittel- und Osteuropa zu den führenden Anbietern von Selbstbedienungsautomaten für Getränke, Snacks und Süßwaren. Die Unternehmensgruppe ist aktuell in insgesamt neun Ländern vertreten. Neben Österreich und Deutschland zählen dazu auch zahlreiche osteuropäische Länder, wie beispielsweise Tschechien, Polen, Ungarn, Serbien oder Rumänien.

cafe+co digitalisiert sich

Bereits 2018 startete die Unternehmensgruppe mit einem umfassenden Digitalisierungsvorhaben, um die Getränke- und Snackautomaten fit für das digitale Zeitalter zu machen. Unter anderem wurden die Automaten mit Payment-Modulen ausgestattet, damit Kund:innen ihren Kaffee mit Kreditkarte und digitalen Payment-Apps bezahlen können. Neben dieser Neuerung startete cafe+co auch mit der digitalen Vernetzung der Automaten. Dafür wurden sogenannte „Telemetrie-Module“ verbaut, die genaue Auskunft über den Befüllstand oder anstehende Wartungsarbeiten geben.

(c) cafe+co

Fünf Millionen Euro an Investitionskosten

Derzeit sind laut Fritz Kaltenegger, Geschäftsführer von cafe+co, insgesamt 27.000 von 60.000 Automaten mit derartigen Telemetrie-Modulen ausgestattet. Bis 2025 möchte die Unternehmensgruppe nun auch die restlichen Automaten mit dieser neuen Technik ausstatten. Konkret sollen in den nächsten zwei Jahren fünf Millionen Euro in die Vernetzung und Digitalisierung investiert werden. Die Investitionskosten sollen neben der Hardware auch in das entsprechende Software-Backend fließen, das für den Betrieb nötig ist. „Dieses Investment wird sich rasch amortisieren, weil wir dadurch effizienter befüllen können und uns somit unnötige Anfahrten sparen“, so Kaltenegger.

Herausforderungen und Chancen

Die technische Umrüstung der Automaten geht mit zahlreichen Herausforderungen einher. So verfügt cafe+co derzeit über 30 unterschiedliche Gerätetypen. Zudem muss auch die entsprechende Connectivity an den jeweiligen Standorten gewährleistet sein. Als Beispiel nennt Kaltenegger Getränkeautomaten, die im siebten Untergeschoss des Wiener AKH oder auf abgelegenen Autobahnraststätten der Asfinag stehen.

Die Zentrale von cafe+co | (c) cafe+co

Sofern die Digitalisierung nach Plan verläuft, werden künftig alle 60.000 Automaten Daten in die Zentrale von cafe+co liefern. Herzstück bildet dabei ein eigens entwickeltes Software-Backend, das eine Vielzahl von Angaben machen kann. „Mit Hilfe dieser Technologie wissen wir jederzeit, welches Produkt sich in welcher Spirale befindet, wie viel Ware zu welchem Preis verkauft wurde und ob es etwaige Störungen gibt“, so Kaltenegger. Mit der Digitalisierung ist es jedoch noch nicht getan. So müssen laut Kaltenegger in einem nächsten Schritt auch die Mitarbeiter:innen geschult werden, die künftig auch über entsprechende Endgeräte verfügen werden.

Auch die Verknüpfung von Daten sei in Zukunft angedacht, um etwa Konsumspitzen frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise wiederkehrende Events in Unternehmen, die sich bereits jetzt im System abbilden lassen. Aber auch externe Daten könnten künftig in das System eingespeist werden, etwa Wetterdaten, die einen Aufschluss über die Nachfrage nach Getränken geben könnten. Hier sei man laut Kaltenegger allerdings noch in der Entwicklungsphase.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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