07.06.2024
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Cable-Sherpa: OÖ-Startup will das Stolpern über E-Auto-Ladekabel stoppen

Das Freistädter Startup Cable-Sherpa hat eine Kabelhalterung für E-Auto-Ladekabel entwickelt. Damit will es für mehr Barrierefreiheit sorgen.
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Die Cable-Sherpa-Gründer (vlnr.) Helmut Kastler, Erwin Kunst und Andreas Affenzeller | (c) Flora Fellner
Die Cable-Sherpa-Gründer (vlnr.) Helmut Kastler, Erwin Kunst und Andreas Affenzeller | (c) Flora Fellner

Der E-Mobility-Bereich ist ein breites Betätigungsfeld für Startups. Das zeigt einmal mehr das Unternehmen Cable-Sherpa aus dem oberösterreichischen Freistadt. Es hat nicht etwa ein E-Auto oder ein Ladesystem entwickelt, sondern einen relativ simplen, an der Wand zu befestigenden, Metallarm. Dieser soll als Kabelmanagementsystem das „Kabelchaos“ beim E-Auto-Laden in der eigenen Garage oder im eigenen Carport beseitigen.

„Komplexe Problemstellungen müssen nicht immer mit komplizierten technischen Lösungen behoben werden“

Mit seiner langjährigen technischen Erfahrung in leitender Position wisse er, „dass komplexe Problemstellungen nicht immer mit komplizierten technischen Lösungen behoben werden müssen“, kommentiert Helmut Kastler, CPO und Co-Founder von Cable-Sherpa, in einer Aussendung. Auf die Idee sei er gekommen, weil er selbst sprichwörtlich über das Problem stolperte. „Als E-Auto-Besitzer habe ich schnell bemerkt, dass das Ladekabel am Boden ziemlich unpraktisch ist.“ Mit seinen Freunden Erwin Kunst und Andreas Affenzeller entwickelte er dann Cable-Sherpa und gründete das gleichnamige Startup.

400 Euro für Stolper-Stopp durch Cable-Sherpa

Der Metallarm, der vom Startup für rund 400 Euro verkauft wird, wird an der Wand in der Garage oder im Carport montiert. Die Kabelhalterung aus elektrolytisch verzinktem Stahl sei mit allen gängigen Wallboxen und E-Ladekabeln kompatibel, heißt es vom Startup. Der Arm ist auszieh- und drehbar und findet bei Anwendung automatisch zu seiner Ruheposition zurück. Er unterstützt E-Ladekabel bis zu 7 Meter und bietet dadurch einen Aktionsradius von 5,5 Metern. „Bei der Produktentwicklung war uns wichtig, dass der Cable-Sherpa für alle einfach zu bedienen ist. Mit nur einem Handgriff kann der E-Ladevorgang gestartet werden“, erklärt CTO und Co-Founder Andreas Affenzeller.

Der Cable-Sherpa in Aktion | (c) Cable-Sherpa
Der Cable-Sherpa in Aktion | (c) Cable-Sherpa

Zunächst Konzentration auf DACH-Raum

Der zum Patent angemeldete Cable-Sherpa wird in Österreich hergestellt. Hier erfolgte auch der Marktstart. „In der ersten Phase des Markteintritts konzentrieren wir uns zunächst auf den DACH-Raum, in einem weiteren Expansionsschritt ist aber auch die Erschließung des gesamten europäischen Raums geplant“, so CCO und Co-Founder Erwin Kunst. Man sei zuversichtlich, in Zukunft vom Verbrenner-Aus in der EU ab 2035 zu profitieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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