12.04.2018

C42 Watchdog: “Schutzschild” für Krypto-Investoren startet von Wien aus

Gastbeitrag. Elfi Sixt, Co-Founderin der Wiener FinTech Academy, Autorin (“Bitcoins und andere Transaktionssysteme” u.a.) und Steuer-Spezialistin und -Sprecherin des Deutschen Blockchain-Bundesverbands schreibt über eine neue Initiative zum Schutz von Krypto-Investoren.
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c42 watchdog
(c) fotolia.com - andamanec

Die Crypto42 Watchdog (“C42 Watchdog”) Initiative wurde vom FinTech Austria Network e.V. (“FinTech Academy”) ins Leben gerufen. Ich bin Wirtschaftstreuhänderin mit umfangreicher Kapitalmarkterfahrung und Gründerin der FinTech Academy.  Trotz der großen Sympathie gegenüber der CryptoEconomy und den Initial Coin Offerings (ICO) und meinem Enthusiasmus für die Distributed Ledger Technologie (DLT) habe ich die vielen offensichtlichen Fahrlässigkeiten, Vorsätzlichkeiten und Betrügereien der jungen ICO-Szene mit großen Unwohlsein registriert und mich im Kampf dagegen engagiert. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Crypto-Szene.

+++ Crypto42 Summit: “Notwendige Schritte” statt “Möglichkeiten und Potenziale” +++

Die noch herrschende große Unwissenheit über die technischen Besonderheiten gepaart mit dem inzwischen von vielen Institutionen bestätigten großen Potential der Distributed Ledger Technology führt zu unreflektierten Investitionen unerfahrener Investoren. Das wird von “bad actors” wissentlich oder zumindest billigend in Kauf genommen und zur Bereicherung genutzt. Die C42 Watchdog Initiative ist daher eine Antwort auf die derzeitigen Missstände am Crypto-Kapitalmarkt und als konsequente und systematische Fortsetzung des Crypto42 Token Investment Summits 2018 zu betrachten. Die Mission der Initiative ist es, die CryptoEconomy vor Malversationen zu schützen, dem Missbrauch der Kryptowährungen und darauf basierender Finanzinstrumente (ICO, Private Token-Placements, Crypto-MLM) durch “bad actors” systematisch Einhalt zu gebieten und gleichzeitig die “good actors” zu schützen. Dies soll vor allem mit der Bewusstseinsbildung einhergehen, dass jeder der einen Betrug identifiziert, durch Schweigen und durch Nichtaufzeigen des Betrugs, zum Mittäter wird.

C42 Watchdog Initiative als Reinigungsprozess

Das Ziel ist es, einen Reinigungsprozess aus der Blockchain-Community selbst heraus entstehen und sich ausbreiten zu lassen. Für mich ist die C42 Watchdog Initiative mit der Internet Defense League  vergleichbar, die das Ziel hat, das Internet und den freien Zugang dazu zu schützen und jede Malversation aufzuzeigen. Insofern kann man die konkrete Aufgabenstellung der C42 Watchdog Initiative wie folgt zusammenfassen:

Educate: Aufklärung der Marktteilnehmer

Fight & Protect: Bekämpfung von Scams und Ponzi-Schemate zum Schutz der Marktteilnehmer und Investoren durch die Community selbst.

Support: Unterstützung von guten Projekten und Teams durch das „C42 Watchdog Shield“ Batch.

Joint Effort gegen Bad Actors

Die Crypto42 Watchdog Initiative wird getragen von einer weltweiten Community von Leuten, die an einer sauberen CryptoEconomy interessiert sind. Ich habe über die letzten Monate gemeinsam mit meinen deutschen Kollegen vom Blockchain Bundesverband, wo ich auch die Steuersprecherin bin, ein Netzwerk aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern aufgebaut, die sich aktiv in die Crypto42 Watchdog Initiative einbringen können. Durch diesen “Joint Effort” der Community soll die  Initiative eine multi-jurisdiktionale Ausprägung erhalten und in der Lage sein entsprechende Maßnahmen gegen “bad actors” in den verschiedenen Staaten zu ergreifen.

Aufklärung als zielgerichtete Information und Investorenschutz

Die Aufklärung der Markteilnehmer erfolgt im Rahmen von Events wie Summits oder Meetups unter Einbeziehung von Experten aus diversen Bereichen wie Rechtsanwälte, Regulatoren, Finanzbehörden oder Steuerberater. Dabei versteht die Initiative unter Aufklärung nicht nur die zielgerichtete Information von potenziellen Investoren oder Token-Käufern, sondern auch die systematische Erarbeitung von Investorenschutz- und Maßnahmenplänen mit Behörden sowie die systematische Identifizierung von “bad actors” über Whistleblower-Systeme.  Wir sind überzeugt, dass schon alleine die Tatsache, dass wir als C42 Watchdog agieren, die “bad actors” vorsichtiger werden lässt und die schlimmsten Missbräuche eindämmt. Im Übrigen hat auch der SEC Chairman Jay Clayton kürzlich klargestellt, dass er das scharfe Vorgehen der SEC gegen betrügerische oder unerlaubt durchgeführte ICOs auch und vor allem als präventive Maßnahme im besten Interesse der Krypto-Szene versteht (siehe Bericht auf Fortune).

Online-Badge für “gute Projekte”

Ein wesentliches Element zur Sicherung der Qualität am Crypto-Kapitalmarkt erscheint uns die Auszeichnung der guten Projekte. Zu diesem Zweck können sich Projektbetreiber und Startups bei unserer Initiative melden und um Verifizierung des Projektes und die Vergabe eines „C42 Watchdog Shields“ ersuchen. Dieses „Shield“ ist als Online-Badge gestaltet, das die verifizierten Projektbetreiber auf ihrer Webseite, in ihrer Email-Signatur und ihren Social Media-Profilen führen dürfen. Mit dem C42 Watchdog Shield wollen wir nicht die Qualität des Projektes beurteilen aber die grundlegenden Informationen (wie unter anderem die angegebenen Identitäten) sollen verifiziert werden. Die Details für die Vergabe des Online-Badges und zur Teilnahme an der Initiative werden in Kürze auf unserer Webseite veröffentlicht. Wir werden die C42 Watchdot Initiative auf dem Crypto42 Token Investment Summit 2018 am 16. April vorstellen und mit dem Netzwerk diskutieren.


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Elfi Sixt ist Initiatorin des Crypto42 Summit am 16. April 2018 in Wien.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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