12.04.2018

C42 Watchdog: „Schutzschild“ für Krypto-Investoren startet von Wien aus

Gastbeitrag. Elfi Sixt, Co-Founderin der Wiener FinTech Academy, Autorin (“Bitcoins und andere Transaktionssysteme” u.a.) und Steuer-Spezialistin und -Sprecherin des Deutschen Blockchain-Bundesverbands schreibt über eine neue Initiative zum Schutz von Krypto-Investoren.
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c42 watchdog
(c) fotolia.com - andamanec

Die Crypto42 Watchdog („C42 Watchdog“) Initiative wurde vom FinTech Austria Network e.V. (“FinTech Academy”) ins Leben gerufen. Ich bin Wirtschaftstreuhänderin mit umfangreicher Kapitalmarkterfahrung und Gründerin der FinTech Academy.  Trotz der großen Sympathie gegenüber der CryptoEconomy und den Initial Coin Offerings (ICO) und meinem Enthusiasmus für die Distributed Ledger Technologie (DLT) habe ich die vielen offensichtlichen Fahrlässigkeiten, Vorsätzlichkeiten und Betrügereien der jungen ICO-Szene mit großen Unwohlsein registriert und mich im Kampf dagegen engagiert. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Crypto-Szene.

+++ Crypto42 Summit: “Notwendige Schritte” statt “Möglichkeiten und Potenziale” +++

Die noch herrschende große Unwissenheit über die technischen Besonderheiten gepaart mit dem inzwischen von vielen Institutionen bestätigten großen Potential der Distributed Ledger Technology führt zu unreflektierten Investitionen unerfahrener Investoren. Das wird von „bad actors“ wissentlich oder zumindest billigend in Kauf genommen und zur Bereicherung genutzt. Die C42 Watchdog Initiative ist daher eine Antwort auf die derzeitigen Missstände am Crypto-Kapitalmarkt und als konsequente und systematische Fortsetzung des Crypto42 Token Investment Summits 2018 zu betrachten. Die Mission der Initiative ist es, die CryptoEconomy vor Malversationen zu schützen, dem Missbrauch der Kryptowährungen und darauf basierender Finanzinstrumente (ICO, Private Token-Placements, Crypto-MLM) durch „bad actors“ systematisch Einhalt zu gebieten und gleichzeitig die „good actors“ zu schützen. Dies soll vor allem mit der Bewusstseinsbildung einhergehen, dass jeder der einen Betrug identifiziert, durch Schweigen und durch Nichtaufzeigen des Betrugs, zum Mittäter wird.

C42 Watchdog Initiative als Reinigungsprozess

Das Ziel ist es, einen Reinigungsprozess aus der Blockchain-Community selbst heraus entstehen und sich ausbreiten zu lassen. Für mich ist die C42 Watchdog Initiative mit der Internet Defense League  vergleichbar, die das Ziel hat, das Internet und den freien Zugang dazu zu schützen und jede Malversation aufzuzeigen. Insofern kann man die konkrete Aufgabenstellung der C42 Watchdog Initiative wie folgt zusammenfassen:

Educate: Aufklärung der Marktteilnehmer

Fight & Protect: Bekämpfung von Scams und Ponzi-Schemate zum Schutz der Marktteilnehmer und Investoren durch die Community selbst.

Support: Unterstützung von guten Projekten und Teams durch das „C42 Watchdog Shield“ Batch.

Joint Effort gegen Bad Actors

Die Crypto42 Watchdog Initiative wird getragen von einer weltweiten Community von Leuten, die an einer sauberen CryptoEconomy interessiert sind. Ich habe über die letzten Monate gemeinsam mit meinen deutschen Kollegen vom Blockchain Bundesverband, wo ich auch die Steuersprecherin bin, ein Netzwerk aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Unternehmensberatern aufgebaut, die sich aktiv in die Crypto42 Watchdog Initiative einbringen können. Durch diesen „Joint Effort“ der Community soll die  Initiative eine multi-jurisdiktionale Ausprägung erhalten und in der Lage sein entsprechende Maßnahmen gegen „bad actors“ in den verschiedenen Staaten zu ergreifen.

Aufklärung als zielgerichtete Information und Investorenschutz

Die Aufklärung der Markteilnehmer erfolgt im Rahmen von Events wie Summits oder Meetups unter Einbeziehung von Experten aus diversen Bereichen wie Rechtsanwälte, Regulatoren, Finanzbehörden oder Steuerberater. Dabei versteht die Initiative unter Aufklärung nicht nur die zielgerichtete Information von potenziellen Investoren oder Token-Käufern, sondern auch die systematische Erarbeitung von Investorenschutz- und Maßnahmenplänen mit Behörden sowie die systematische Identifizierung von „bad actors“ über Whistleblower-Systeme.  Wir sind überzeugt, dass schon alleine die Tatsache, dass wir als C42 Watchdog agieren, die „bad actors“ vorsichtiger werden lässt und die schlimmsten Missbräuche eindämmt. Im Übrigen hat auch der SEC Chairman Jay Clayton kürzlich klargestellt, dass er das scharfe Vorgehen der SEC gegen betrügerische oder unerlaubt durchgeführte ICOs auch und vor allem als präventive Maßnahme im besten Interesse der Krypto-Szene versteht (siehe Bericht auf Fortune).

Online-Badge für „gute Projekte“

Ein wesentliches Element zur Sicherung der Qualität am Crypto-Kapitalmarkt erscheint uns die Auszeichnung der guten Projekte. Zu diesem Zweck können sich Projektbetreiber und Startups bei unserer Initiative melden und um Verifizierung des Projektes und die Vergabe eines „C42 Watchdog Shields“ ersuchen. Dieses „Shield“ ist als Online-Badge gestaltet, das die verifizierten Projektbetreiber auf ihrer Webseite, in ihrer Email-Signatur und ihren Social Media-Profilen führen dürfen. Mit dem C42 Watchdog Shield wollen wir nicht die Qualität des Projektes beurteilen aber die grundlegenden Informationen (wie unter anderem die angegebenen Identitäten) sollen verifiziert werden. Die Details für die Vergabe des Online-Badges und zur Teilnahme an der Initiative werden in Kürze auf unserer Webseite veröffentlicht. Wir werden die C42 Watchdot Initiative auf dem Crypto42 Token Investment Summit 2018 am 16. April vorstellen und mit dem Netzwerk diskutieren.


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Elfi Sixt ist Initiatorin des Crypto42 Summit am 16. April 2018 in Wien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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