09.01.2018

Byton: Chinesisches Startup als neuer Player im Mobility-Bereich?

Bei der CES Las Vegas stellte das von zwei Deutschen gegründete chinesische Startup Byton das "Auto der Zukunft" vor. Die Voraussetzungen für einen schnellen internationalen Rollout sind gegeben.
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Byton: So sieht das Auto von innen aus.
(c) Byton: So sieht das Auto von innen aus.

Für alle, die sich ein wenig mit der derzeitigen Entwicklung im Mobility-Bereich beschäftigen, dürfte das Concept Car des chinesischen Startups Byton nicht allzu viele Überraschungen bringen. Das E-Auto, das gestern bei der CES Las Vegas vorgestellt wurde, veranschaulicht dennoch schön einige Entwicklungen. So befindet sich unterhalb der Windschutzscheibe ein großer Panorama-Bildschirm. Über diesen wird das (selbstfahrende) Fahrzeug einerseits gesteuert. Andererseits soll er der Unterhaltung der nun Tätigkeits-losen Passagiere dienen.

+++ Von Autos, die miteinander sprechen und in die Zukunft blicken +++

Byton will mit Machine Learning und Preis punkten

Öffnen lässt sich der Byton über Gesichtserkennung. Die Steuerung soll unter anderem über Amazons Alexa, aber auch über Gesten und Berührung des Bildschirms erfolgen. Über Machine-Learning soll das Auto sukzessive besser werden. „Es wird besser, je besser es dich kennt“, sagte Byton-Co-Founder und Präsident Daniel Kirchert. Punkten will das chinesische Startup auch über den Preis: Um umgerechnet etwa 37.000 Euro soll der erste Byton schon ab 2020 weltweit erhältlich sein.

Heiß umkämpftes Feld

Ähnliche Konzepte werden freilich momentan auch von vielen etablierten Herstellern vorgestellt. So zeigte auch Volkswagen bei der CES den Prototypen eines E-Van mit vergleichbaren Features. Erst vor wenigen Tagen hatte VW eine Kooperation mit dem US-amerikanischen Autonomous Driving Startup Aurora bekannt gegeben. Dazu gab es eine großspurige Ankündigung: Man wolle 2025 bei selbstfahrenden Autos weltweit führend sein. Auch andere große Hersteller präsentieren laufend Fortschritte. Das Feld ist heiß umkämpft.

Rollout: Weiteres Kapital abrufbar

Warum sollte mit Byton also ein Startup eine reelle Chance am stark besetzten Weltmarkt haben? Tatsächlich hat die Firma sich gute Voraussetzungen geschaffen. Mehr als 200 Millionen US-Dollar Kapital hat das chinesische Unternehmen bislang aufgenommen. Das mag angesichts der Zielsetzung zwar gar nicht so viel sein. Doch der Erstinvestor ist kein geringerer, als der chinesische Tech-Konzern Tencent. Er ist das größte nicht-amerikanische börsennotierte Unternehmen der Welt nach Marktwert. Weiteres Kapital für den Rollout sollte also bei Bedarf für Byton abrufbar sein.

Heimatmarkt und Founder-Team als Assets

Für das Startup spricht auch sein Heimatmarkt China, wo der Markteintritt bereits 2019 passieren soll. Der „Emerging Market“ schlechthin sollte, wenn das Produkt hält, was es verspricht, einen guten Cashflow bringen. Dafür, dass das Produkt die Anforderungen des Markts erfüllt, dürfte das Founder-Team sorgen. Die zwei Deutschen, Daniel Kirchert (Präsident) und Carsten Breitfeld (CEO) waren beide früher bei BMW im Top-Management. An Bord holten sie sich auch ehemalige Manager von Apple, Google und Tesla. Abzuwarten bleibt freilich, wie der Weltmarkt ein chinesisches Auto aufnimmt. Hier könnte das deutsche Gründer-Team ein entscheidendes Soft-Asset werden.

+++ E-Mobility: Ein Gegenwartsthema mit großer Zukunft +++


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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