26.09.2016

Byrd launcht mit 370.000 Euro im Rücken Versand-App

Die Byrd-App ist nun im App-Store erhältlich. Mit ihr soll Pakete verschicken so einfach wie noch nie gehen. Co-Founderin Petra Dobrocka erzählte dem Brutkasten, wie, nur mit einer AWS-Förderung, das Business innerhalb des TU-I2C-Inkubator aufgebaut wurde, was man bei Byrd mit dem nun erworbenen sechsstelligen Investment vorhat und warum man auf Partnerschaft statt Konkurrenz setzt.
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(c) Byrd: Byrd-Team (v.l.n.r.): Michael Innerhofer, Petra Dobrocka, Christoph Krofitsch, Alexander Leichter, Sebastian Mach

Der Launch ist geschafft. Byrd gibt es jetzt im App-Store zum Download. Mit der App, die vorerst nur für IOS verfügbar ist, will das Wiener Startup die „First Mile“ im Versandbereich revolutionieren. Das System ist schnell erklärt: Man fotografiert einen Gegenstand, den man verschicken will. Ein Byrd-Kurier holt diesen dann ab, verpackt ihn und versendet ihn zum günstigst-möglichen Tarif. Das Startup verlangt für die Dienstleistung zusätzlich 4,90 Euro pro Gegenstand.

+++ Video: Versand-Startup “Byrd” gewinnt 7Ventures Pitch Day +++

Nach Wien kommt eine deutsche Großstadt

Im Moment ist der Service nur in den Wiener Innenbezirken verfügbar. Doch das soll sich bald ändern: Noch dieses Jahr soll ganz Wien abgedeckt werden. Anfang nächsten Jahres soll es dann nicht in Österreich, sondern in einer deutschen Großstadt weitergehen. „Unser Business ist insofern limitiert, dass man einen großen Ballungsraum braucht. Berlin ist da einfach besser geeignet als Linz“, erklärt Co-Founderin Petra Dobrocka. Ob es tatsächlich Berlin wird, ist jedoch nicht nicht klar.

Im i2c-Inkubator der TU groß geworden

(c) Byrd: Co-Founderin Petra Dobrocka
(c) Byrd: Co-Founderin Petra Dobrocka

Möglich wird dieser Expansionsschritt durch ein sechsstelliges Investment, das Byrd im Juli an Land ziehen konnte und erst jetzt bekanntgab. „Bis dahin haben wir uns alles mit 25.000 Euro aus einer AWS-Förderung aufgebaut“, erzählt Dobrocka. Damit ist immerhin bereits vor einigen Monaten der Launch einer Business-Version erfolgt, mit der inzwischen schon mehr als 1000 Sendungen pro Monat bearbeitet werden. Der Sitz des Startups ist im Moment noch im i2c TUW i2nkubator der TU Wien. Dort wurde die App in den vergangenen Monaten auch fit für den nächsten großen Schritt gemacht.

„Pioneers Ventures bringt uns auf Events und connectet uns mit anderen Startups, KK Incube hat uns rechtlich extrem weitergeholfen und Hermann Hauser Investment hat viele internationale Kontakte und hat uns etwa in Berlin gut vermittelt“

Drei Investoren helfen in drei verschiedenen Bereichen

Insgesamt hat Byrd im Juli 370.000 Euro von drei Investoren erhalten. Das Geld soll für die schnelle internationale Expansion und das Marketing genutzt werden. „Ein großer Ausgabenbereich sind aber einfach auch die Personalkosten. Denn mit der Erweiterung brauchen wir auch immer mehr Kuriere und Verpacker“, sagt Dobrocka. Mit Rat und Tat sollen Byrd für all diese Vorhaben auch die Investoren zur Seite stehen. Und für Dobrocka ist in diesem Zusammenhang die Kombination der Geldgeber ideal, da sie Know-How und Connections aus drei verschiedenen Bereichen in das Startup einbringen. „Pioneers Ventures bringt uns auf Events und connectet uns mit anderen Startups, KK Incube hat uns rechtlich extrem weitergeholfen und Hermann Hauser Investment hat viele internationale Kontakte und hat uns etwa in Berlin gut vermittelt“, sagt Dobrocka.

USA nicht als Markt, sondern als Inspirationsquelle

Über Pioneers machte Co-Founder und CEO Alexander Leichter zuletzt auch eine Tour durch das Silicon Valley und war unter anderem bei der TechCrunch Disrupt in San Francisco. Ob man schon die Fühler in den amerikanischen Markt ausstreckt? „Nein“, sagt Dobrocka, „aber wir halten dort nach internationalen Investoren Ausschau und wollen uns Inspiration holen“. In den USA gebe es einige große Vorbilder und internationale Konkurrenten, etwa das Startup Shyp, das einen sehr ähnlichen Service anbietet. Die wolle man treffen und von ihnen lernen.

„Der Markt für Pakete ist sehr groß. Man muss nicht unbedingt gegeneinander arbeiten“

Partnerschaft statt Konkurrenz

Generell wolle man weniger auf Konkurrenz, als auf Partnerschaft fokussieren: „Der Markt für Pakete ist sehr groß. Man muss nicht unbedingt gegeneinander arbeiten“, sagt Dobrocka. So sei es nicht nur sinnvoll, sondern auf Dauer notwendig, dass man feste Partnerschaften mit Paketversanddiensten oder der Post eingehe. Im Moment suche man immer die günstigste Option für den Versand. Auf Dauer wolle man aber durch fixe Verträge mit bestimmten Anbietern, den Kunden noch bessere Tarife bieten können.

+++ Post will mit Startups die “Last Mile” optimieren +++

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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