28.11.2016

Byrd startet in Wien Weihnachtskooperation mit der Post

Die Zusammenarbeit entstand aus der Innovation to Company Challenge der Wiener Wirtschaftskammer. Pünktlich mit Start der Kooperation launcht Byrd auch eine Android-App und erweitert das Abholgebiet auf ganz Wien.
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(c) Byrd: Byrd-Team (v.l.n.r.): Michael Innerhofer, Petra Dobrocka, Christoph Krofitsch, Alexander Leichter, Sebastian Mach

Wer heute (Montag, 28.11) eine Wiener Post-Filiale betreten hat, hat es vielleicht schon gesehen: Auf den Infoscreens wird eine Weihnachtsaktion mit dem Paketstartup Byrd beworben. Heute hat die Kooperation, die aus der Innovation to Company Challenge entstanden ist, offiziell begonnen. Bis zum 20 Dezember kann der Paket-Abholdienst von Byrd nun für die Sondergebühr von 2,90 Euro pro Paket in Anspruch genommen werden – dazu kommen noch Versandkosten, die die Byrd-App berrechnet.

+++ Video-Interview: Petra Dobrocka, CMO und Christoph Krofitsch, COO von byrd +++

Großes Werbebudget von Post und bei Pro7-Gruppe

Neben den Infoscreens promotet die Post die Aktion auch auf der Website, im Newsletter und – wie sollte es anders sein – mit Postwurfsendungen. Gesamt beläuft sich die Marketing-Unterstützung der Post wohl auf einen Gegenwert im niedrigen sechsstelligen Bereich. Sie ist auch, soweit bislang bekannt, einziger Gegenstand der Kooperation seitens des Großunternehmens. Ein zusätzliches Werbebudget von 25.000 Euro bei der Pro7-Gruppe, das byrd im Sommer beim 7Ventures Pitch Day gewann, werde ebenfalls zur Promotion der Aktion genutzt, sagt Byrd-CMO und Co-Founderin Petra Dobrocka.

Redaktionstipps

Pünktlich: Android-App und Abholung in ganz Wien

Rechtzeitig zum Start der Kooperation präsentierte Byrd auch zwei weitere Neuerungen. Erstens steht ab Heute eine Android-App zur Verfügung – davor war der Dienst nur für iOS Verfügbar. Zweitens wurde das Abholgebiet auf ganz Wien erweitert, bislang hatten noch einige Außenbezirke gefehlt. Diese Neuerungen wurden, so Dobrocka, aus eigener Kraft gestemmt und wurden nicht im Rahmen der Kooperation von der Post unterstützt. „Durch die Deadline hatten wir aber eine klare Motivation, schnell und effizient dorthin zu arbeiten“, erzählt Dobrocka. Ohne Post-Kooperation hätte es mit der Android-App und der Erweiterung des Abholgebiets vielleicht noch ein bisschen gedauert.

+++ Dossier: Corporate Innovation +++

Hoffnung auf Push und mögliche weitere Kooperationen

Dobrocka hofft nun, dass die Aktion dem Startup nochmal einen ordentlich Push gibt. Schon nachdem der Sieg bei der Innovation to Company Challenge verkündet worden war, seien einige Firmen auf Byrd zugekommen, die durch den Wettbewerb auf das Startup aufmerksam geworden waren. In einigen Tagen sei dann wohl absehbar, wie gut die Weihnachtsaktion mit der Post laufe. Schon vor einigen Wochen hieß es vom Großunternehmen, dass man mit Byrd auch eine Kooperation in Ost- und Südosteuropäischen Ländern in Erwägung ziehe.

+++ Video: Byrd am Bits & Pretzels 2016 +++

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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