04.01.2022

Neobroker BUX startet Teilaktien-Angebot

Ab sofort können Kund:innen des niederländischen Neobrokers in der App BUX Zero in Teilaktien investieren. Verfügbar sind zunächst einige US-Titel. Europäische Werte und ETFs sollen folgen.
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BUX Zero
Foto: BUX

Das österreichische Investment-Fintech Bitpanda hat es vorgemacht – seit April 2021 haben Kund:innen die Möglichkeit, nicht nur in ganze Aktien zu investieren, sondern auch in Teile davon. Der niederländische Neobroker BUX zieht nun nach und startet in seiner App „BUX Zero“ ebenfalls ein Angebot an Teilaktien. In der Umsetzung unterscheiden sich die Angebote jedoch: Während man bei „Bitpanda Stocks“ in Derivate investiert, die bei einer Depotbank hinterlegte Aktien und ETFs tracken, investiert man bei BUX nach Angaben des Neobrokers direkt die Wertpapiere.

Zu Beginn ist eine Auswahl an beliebten US-Titeln wie Amazon, Google oder Tesla verfügbar. Schon in den nächsten Tagen soll das Angebot jedoch auch auf europäische Aktien ausgeweitet werden. In weiterer Folge sollen auch ETFs dazukommen. Das Feature ist seit Montag am österreichischen Markt verfügbar, daneben wird es unter anderem auch in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden angeboten.

Mit dem Angebot will BUX vor allem Kund:innen ansprechen, die kleinere Summen anlegen wollen – beispielsweise jüngere Anleger:innen, wie Nils-Hendrik Höcker, Country Manager von BUX in Österreich und Deutschland, erläutert: „Wir bei BUX haben es uns zur Aufgabe gemacht, Investitionen auf erschwingliche Weise zugänglich zu machen. Mit der Einführung von Teilaktien können nun auch Anleger mit kleinerem Budget ein diversifiziertes Anlageportfolio mit Aktienbruchteilen ihrer Lieblingsunternehmen aufbauen. Vor allem jungen Anlegern bieten wir damit die Chance, schon frühzeitig mit dem Investieren zu beginnen und somit langfristig finanziell vorzusorgen.“

Investments ab 10 Euro möglich

Nützlich ist das vor allem bei Titeln, die einen vergleichsweisen hohen Preis pro Aktie aufweisen: Für ein Tesla-Papier zahlt man beispielsweise derzeit rund 1.200 Dollar, für einen Titel der Google-Mutter Alphabet 2.900 Dollar und für eine Amazon-Aktie sogar rund 3.400 Dollar. Gerade für Anleger:innen mit kleineren Budgets ist es daher oft schwierig, solche Aktien überhaupt kaufen zu können – geschweige denn, ein diversifiziertes Portfolio mit unterschiedlichen Werten aufzubauen.

Genau hier sollen Teilaktien Abhilfe schaffen: In der „BUX Zero“-App werden künftig Investments ab 10 Euro möglich. Für diesen Betrag erhält man dann den entsprechenden Anteil einer Aktien. Liegt ein Aktienkurs beispielsweise bei 1.000 Euro und man investiert 200 Euro, erhält man 20 Prozent der Aktie.

Neobroker hat 600.000 Nutzer:innen

BUX hat nach eigenen Angaben derzeit insgesamt 600.000 Nutzer:innen. Zuletzt hatte das Unternehmen im April 2021 eine 80 Mio. US-Dollar schwere Finanzierungsrunde abgeschlossen, bei der unter anderem der chinesische Internetkonzern Tencent investiert. Mit seiner 2019 gestarteten App „BUX Zero“ ist der Neobroker expandierte BUX im Sommer 2020 auf den österreichischen Markt.

Zuvor war das Unternehmen bereits mit seiner App „BUX X“ seit 2016 in Österreich aktiv. Dabei handelt es sich um eine Trading-App für sogenannte Contract-for-Differences (CFDs), einem Finanzinstrument, das hauptsächlich für kurzfristiges, spekulatives Trading eingesetzt wird. Bei „BUX Zero“ lieft der Schwerpunkt auf Aktien und ETFs. Derzeit ist „BUX Zero“ in sieben europäischen Ländern verfügbar. Eine Expansion in weitere europäische Länder ist für dieses Jahr geplant.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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