04.01.2022

Neobroker BUX startet Teilaktien-Angebot

Ab sofort können Kund:innen des niederländischen Neobrokers in der App BUX Zero in Teilaktien investieren. Verfügbar sind zunächst einige US-Titel. Europäische Werte und ETFs sollen folgen.
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BUX Zero
Foto: BUX

Das österreichische Investment-Fintech Bitpanda hat es vorgemacht – seit April 2021 haben Kund:innen die Möglichkeit, nicht nur in ganze Aktien zu investieren, sondern auch in Teile davon. Der niederländische Neobroker BUX zieht nun nach und startet in seiner App „BUX Zero“ ebenfalls ein Angebot an Teilaktien. In der Umsetzung unterscheiden sich die Angebote jedoch: Während man bei „Bitpanda Stocks“ in Derivate investiert, die bei einer Depotbank hinterlegte Aktien und ETFs tracken, investiert man bei BUX nach Angaben des Neobrokers direkt die Wertpapiere.

Zu Beginn ist eine Auswahl an beliebten US-Titeln wie Amazon, Google oder Tesla verfügbar. Schon in den nächsten Tagen soll das Angebot jedoch auch auf europäische Aktien ausgeweitet werden. In weiterer Folge sollen auch ETFs dazukommen. Das Feature ist seit Montag am österreichischen Markt verfügbar, daneben wird es unter anderem auch in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden angeboten.

Mit dem Angebot will BUX vor allem Kund:innen ansprechen, die kleinere Summen anlegen wollen – beispielsweise jüngere Anleger:innen, wie Nils-Hendrik Höcker, Country Manager von BUX in Österreich und Deutschland, erläutert: „Wir bei BUX haben es uns zur Aufgabe gemacht, Investitionen auf erschwingliche Weise zugänglich zu machen. Mit der Einführung von Teilaktien können nun auch Anleger mit kleinerem Budget ein diversifiziertes Anlageportfolio mit Aktienbruchteilen ihrer Lieblingsunternehmen aufbauen. Vor allem jungen Anlegern bieten wir damit die Chance, schon frühzeitig mit dem Investieren zu beginnen und somit langfristig finanziell vorzusorgen.“

Investments ab 10 Euro möglich

Nützlich ist das vor allem bei Titeln, die einen vergleichsweisen hohen Preis pro Aktie aufweisen: Für ein Tesla-Papier zahlt man beispielsweise derzeit rund 1.200 Dollar, für einen Titel der Google-Mutter Alphabet 2.900 Dollar und für eine Amazon-Aktie sogar rund 3.400 Dollar. Gerade für Anleger:innen mit kleineren Budgets ist es daher oft schwierig, solche Aktien überhaupt kaufen zu können – geschweige denn, ein diversifiziertes Portfolio mit unterschiedlichen Werten aufzubauen.

Genau hier sollen Teilaktien Abhilfe schaffen: In der „BUX Zero“-App werden künftig Investments ab 10 Euro möglich. Für diesen Betrag erhält man dann den entsprechenden Anteil einer Aktien. Liegt ein Aktienkurs beispielsweise bei 1.000 Euro und man investiert 200 Euro, erhält man 20 Prozent der Aktie.

Neobroker hat 600.000 Nutzer:innen

BUX hat nach eigenen Angaben derzeit insgesamt 600.000 Nutzer:innen. Zuletzt hatte das Unternehmen im April 2021 eine 80 Mio. US-Dollar schwere Finanzierungsrunde abgeschlossen, bei der unter anderem der chinesische Internetkonzern Tencent investiert. Mit seiner 2019 gestarteten App „BUX Zero“ ist der Neobroker expandierte BUX im Sommer 2020 auf den österreichischen Markt.

Zuvor war das Unternehmen bereits mit seiner App „BUX X“ seit 2016 in Österreich aktiv. Dabei handelt es sich um eine Trading-App für sogenannte Contract-for-Differences (CFDs), einem Finanzinstrument, das hauptsächlich für kurzfristiges, spekulatives Trading eingesetzt wird. Bei „BUX Zero“ lieft der Schwerpunkt auf Aktien und ETFs. Derzeit ist „BUX Zero“ in sieben europäischen Ländern verfügbar. Eine Expansion in weitere europäische Länder ist für dieses Jahr geplant.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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