28.10.2019

Gute Apps dürfen etwas kosten! Case-Study: Butleroy

Gastbeitrag: Berthold Baurek-Karlic, Managing Partner bei Venionaire Capital, und Philipp Baldauf, Co-Founder & CEO vom Linzer Startup Butleroy, erläutern in einem Gastbeitrag, warum gute Apps etwas kosten dürfen.
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Butleroy
Das Linzer Startup Butleroy entwickelte eine App, die individuelle Termine und To-Dos intelligent koordiniert
Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Startups ihre Apps und Software gratis zur Verfügung stellen müssen, um „Traction“ aufzubauen. Unsere Erfahrung mit Butleroy – einer unserer Portfolio Firmen – hat uns aber gezeigt, dass gratis Apps nicht unbedingt besser vom Fleck kommen. Sie verbrennen viel mehr Geld und liefern tatsächlich keine besseren Kennzahlen. Wir waren überrascht, aber die App gegen einen kleinen Kostenbeitrag anzubieten, war die beste Idee, die wir haben konnten – die Downloads sind nicht gefallen, die Nutzer sind deutlich aktiver und letztlich treuer geworden. Wenn die Qualität stimmt, sollte man immer etwas für Software verlangen!

Case-Study Butleroy

Anfang Juli startete ein „Experiment“, angestoßen durch die Mentoren von NEXT Amsterdam, welches sich als einer der größten Erfolge der jungen Firmengeschichte von Butleroy entpuppen sollte. Die Frage, die wir uns stellten, machte uns schon lange Kopfzerbrechen: Warum muss das Produkt eigentlich gratis sein? Würde wirklich niemand für einen wirklich smarten Hybrid zwischen Kalender und To-do-Listen bezahlen?“ Ein gutes Produkt darf und muss auch etwas kosten und unsere Kunden haben uns sofort recht gegeben!

Der App-Store und seine Geschäftsmodelle

Der App-Store hat seit seiner Veröffentlichung im Jahr 2007 schon viele Businessmodelle kommen und gehen sehen. Zu Beginn waren vor allem das Lite/Pro, sowie werbegestützte Geschäftsmodelle erfolgreich. Die Lite Version bot meist einen eingeschränkten Funktionsumfang und war teilweise mit Werbebannern zugepflastert. Bei der Pro Version handelte es sich um die „echte“ App mit vollem Feature-Set, jedoch musste diese für einen fixen Preis erstanden werden. Runtastic war hier einer der Vorreiter und konnte dieses Modell erfolgreich nutzen. Ende 2009 kam dann der Wandel hin zum „Freemium-Modell“. Dies war und ist bis heute besonders bei Spielen sehr erfolgreich. Durch die Einführung von Abos kam wieder eine neue Möglichkeit Geld zu verdienen ins Spiel.

Zahlungsmüdigkeit der Kunden

Trotz all dieser Möglichkeiten haftete Apps immer eine gewisse Zahlungsmüdigkeit an. So waren viele der beliebtesten Dienste im Internet kostenlos. Von Social Media bis News hin zu Produktivitäts-Apps. So wurde Butleroy auch mit dem Gedanken geboren, kostenlos zu sein. Durch relevante Werbung und Partnerschaften sollten die Nutzer dann „später“ monetarisiert werden. Dieses Modell setzt allerdings stark auf Volumen und Masse. Ist man allerdings erst dabei eine Nutzerbasis aufzubauen, bleiben die Erträge zu Beginn niedrig. Aus diesem Grund waren wir auf der Suche nach einem neuen Geschäftsmodell.

Was nichts kostet, ist nichts wert

Ein völlig anderes Problem von Gratis-Apps ist aber auch die Wertschätzung. Hier kommt der alte Spruch „Was nichts kostet, ist nichts wert“ voll zu tragen. Wir wussten von vielen zufriedenen Nutzern, dass die App bereits sehr gut war. Neue Nutzer probierten allerdings oft wenig, bis gar nichts aus. Der Mehrwert von Butleroy konnte in diesen ersten „5 Sekunden“ nur schwer vermittelt werden.
Spoiler: Selbst „namhafte“ Investoren oder sogenannte Experten der Startup-Szene nehmen sich häufig nur wenige Minuten Zeit eine App zu testen und kritisieren in weiterer Folge sogar Features, die so gar nicht in der App vorhanden sind – auch diese Erfahrung musste das Team von Butleroy machen.
Die Hypothese für unser Eingangs erwähntes Experiment lautete: Gelingt es als „Bezahl-App“ die Aufmerksamkeit der Nutzer länger zu halten und dadurch die initiale Absprungrate wesentlich zu verringern? Gelingt es darüber hinaus mit der verringerten Absprungrate die (vermeintlich) geringeren Downloads zu kompensieren?

Preis als Filter

Die Antwort fiel überraschend deutlich aus: Ja. Durch die Bezahlhürde sind neue Nutzer sehr aufmerksam in der ersten Handhabung der App. Verständlicherweise wollen unsere Nutzer schnell den Mehrwert erkennen, sind aber gewillt etwas mit der App „zu spielen“. Die Absprungrate hat sich dadurch mehr als halbiert.
Aber reicht das aus, um die geringeren Downloads zu kompensieren? Die Antwort ist ebenfalls Ja. Mit dem süßen Beigeschmack, dass die Downloads überhaupt nur unwesentlich gesunken sind. Durch Interviews fanden wir beispielsweise heraus, dass durch den Preis der versprochene Mehrwert der App wesentlich glaubwürdiger wurde. Frei nach dem Motto: „Wer würde eine wirklich gute App gratis anbieten“.
Das Resultat war, dass wir zufriedenere und loyalere Nutzer hatten. Dies fiel auch Apple auf und so war Butleroy nun bereits mehrmals in der DACH-Region und in den USA prominent im App-Store gefeatured. Es gilt den Kurs der Qualitätsapp fortzusetzen und über Empfehlungen der Community weitere Nutzer zu überzeugen.

Warum kein Abo-Modell?

Ein Abo-Modell hat natürlich aus Entwicklersicht viele Vorteile. So werden Updates an bestehende, zufriedene Nutzer beispielsweise nicht „kostenlos“ verteilt. Wiederkehrender Umsatz macht auch die Finanzplanung wesentlich einfacher. Aus Kundensicht macht sich allerdings bereits eine gewisse „Abomüdigkeit“ bemerkbar.
Wir schließen ein Abo-Modell zwar nicht grundsätzlich aus, tendieren aber eher dazu, künftig andere Dienste mit “Servicecharakter” für eine monatliche Gebühr anzubieten. Dieses Geheimnis behalten wir aber noch für uns – wir verraten nur soviel, unsere Kunden werden es lieben! Auch eine Produktdiversifizierung kann helfen. So ist Butleroy ab 30. Oktober am Mac verfügbar.


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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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