16.01.2019

busuu startet Kooperation mit New York Times und The Economist

busuu, das Londoner Sprachlern-Startup mit Wiener Wurzeln startet für seine Englisch-Kurse eine Content-Kooperation mit New York Times und The Economist.
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busuu: Kooperation mit New York Times und The Economist
(c) busuu: Die neue Funktion in der App

Lernen funktioniert besonders gut anhand aktueller Inhalte, die Emotionen wecken. Das ist ein Gemeinplatz in der Pädagogik. Das Londoner Sprachlern-Startup busuu des Wiener Gründers Bernhard Niesner hat sich diese Weisheit nun besonders zu Herzen genommen. Wie nun verkündet wurde, startete man eine Content-Kooperation mit den New York Times und The Economist. Englisch lernende busuu-User können nun aktuelle Videos bzw. Artikel der beiden Medien nutzen, um sich in der Sprache zu verbessern.

+++ Hansmanns erstes Startup wird 10 +++

Hälfte der 90 Mio. busuu-Mitglieder lernt Englisch

„Als eine der weltweit führenden digitalen Sprachlernlösungen suchen wir stetig nach neuen Wegen, um unseren Benutzern das Lernen mit interessanten Inhalten zu erleichtern. Wir freuen uns daher sehr, unseren Lernenden aktuelle und informative Inhalte aus The Economist und The New York Times verbunden mit busuus preisgekrönter Methodik bieten zu können“, sagt dazu Gründer und CEO Bernhard Niesner. Rund die Hälfte von busuus 90 Millionen Mitgliedern würden Englisch lernen, heißt es vom Startup. Die Inhalte von The Economist würden es busuu erlauben, den Englischkurs zu erweitern, um fortgeschrittenen Lernenden neue Inhalte zu bieten.

Aktueller Content und direktes Feedback von Muttersprachlern

Konkret erhalten Benutzer der busuu-Webseite und mobilen Apps jede Woche Zugang zu neuen Lektionen im Englischkurs, die Artikel aus The Economist und Videos von The New York Times enthalten. Lernenden werden zunächst wichtige Vokabeln vorgestellt, dann lesen sie einen Artikel oder sehen sich ein Video an. Anschließend können sie ihr Sprachverständnis mit interaktiven Übungen testen. Am Ende jeder Lektion haben Benutzer die Möglichkeit, mit einer Sprech- oder Schreibübung das Gelernte zu vertiefen und an die Community zu senden, um direktes Feedback von Muttersprachlern zu erhalten.

Hintergrund: Hansmanns erstes Startup mit starkem Wachstum

busuu wurde von Bernhard Niesner und Adrian Hilti 2008 in Madrid gegründet. Dort lernte man auch Hansi Hansmann kennen. busuu war eines seiner zwei ersten Startup-Investments. 2011 verließ Hilti das Unternehmen. 2012 zog busuu an den heutigen Standort London. Heute bietet man Kurse in zwölf Sprachen an. Jeden Tag kommen etwa 30.000 neue User hinzu. Ende vergangenen Jahres wurde Bernhard Niesner von EY zum britischen „Entrepreneur of the Year“ gekürt. Er selbst sieht sich noch ganz am Anfang des Weges und nennt immer wieder den IPO als Ziel.

⇒ Zur Page des Startups

Archiv: Bernhard Niesner im Video-Talk

Bernhard Niesner, der Co-Founder und CEO vom Österreichischen Ed-Tech busuu, im Live Gespräch mit Dejan Jovicevic über sein #Unicorn-Potential, den Weg und die Learnings der letzten 10-busuu Jahre, das erste Startup Investment von Hansi Hansmann, warum Fundraising kein “sign of sucess” ist uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 25. Januar 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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