09.04.2021

Business Gladiators Consulting: Maderthaner startet neue Beratung für Unternehmer

Philipp Maderthaner will mit "Business Gladiators" keine klassische Unternehmensberatung betreiben. Geschäftsführer wird Alexander Zauner.
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Philipp Maderthaner und Alexander Zauner von Business Gladiators Consulting © brutkasten Media
Philipp Maderthaner und Alexander Zauner von Business Gladiators Consulting © brutkasten Media

Philipp Maderthaner ist bekannt geworden mit dem „Campaigning Bureau“, baut aber jetzt mit „Business Gladiators“ seine Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer aus. Vergangenes Jahr gestartet, will Maderthaner mit den „Gladiators“ eine Plattform gestalten, um sein unternehmerisches Wissen zu teilen – sei es über einen (sehr erfolgreichen) Podcast oder in individuellen Gesprächen. Neu ist mit „Business Gladiators Consulting“ ein eigenes „Spin-off“, das sich auf die Positionierung und Unternehmenskultur spezialisiert. Als Geschäftsführer der Beratung konnte Maderthaner Alexander Zauner gewinnen, der an der JKU Linz Digitales Marketing unterrichtet und bereits im „Campaigning Bureau“ mitarbeitete.

„Schonungslose Klarheit“

„Business Gladiators Consulting“ sieht sich aber nicht als klassische Unternehmensberatung. „Wer in Zukunft am Markt begeistern will, muss Menschen in der Tiefe bewegen und folglich auch in der eigenen Positionierung und Unternehmenskultur beginnen, wie eine ‚Bewegung‘ zu denken“, so Maderthaner. Zauner ergänzt: „Wir machen nicht den Hundertsten Leitbildprozess, der dann in der Schublade verendet. Und wir sind auch keine Kommunikations-Feuerwehr. Wir arbeiten an der Substanz von Unternehmen und das mit schonungsloser Klarheit. Das ist es, warum Kunden zu uns kommen. Sie suchen Klarheit. Erst wer in sich klar ist, kann andere begeistern“.

Zielgruppe Unternehmensführung“

Das neue Consulting-Unternehmen richte sich nicht an PR- oder Marketing-Abteilungen, sondern direkt an die oberste Führungsetage. „Die Gladiators Consulting ist da, um echte Transformation zu schaffen. Wenn das nicht von der Unternehmensführung mitgetragen ist, brauchst du gar nicht anfangen“, erklärt Maderthaner im brutkasten-Talk. „Wir arbeiten ausschließlich im Mandat von Menschen, die nicht nur befugt sind, Entscheidungen zu treffen, sondern die das auch wollen“.


Tipp

Freitag, 9. April, 14:30: Philipp Maderthaner und Alexander Zauner im Talk mit brutkasten-CEO Dejan Jovicevic über Business Gladiators Consulting – hier auf derbrutkasten.com und auf Facebook, LinkedIn, YouTube.


Mit „Business Gladiators Community“ will Maderthaner parallel dazu jene Community weiter aufbauen, die er seit vergangenem Jahr unter anderem mit einem Podcast bespielt. „Das ist das, was ich als Unternehmer aus Leidenschaft mache“, sagt der Kommunikationsprofi im Talk mit dem brutkasten. „Ich will in einer Community aus Unternehmerinnen und Unternehmern Mehrwert stiften“ und weiter: „Mir gefällt es sehr, mit Unternehmerinnen und Unternehmern Erfahrungen auszutauschen“. Der Podcast bleibe das „Rückgrat“ der Community, geplant seien aber auch Formate wie ein „Live Tag“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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