07.07.2017

Business Angel Summit in Kitzbühel: Neun Startups dürfen pitchen

Neun österreichische Startups, die beim 3. Business Angel Summit in Kitzbühel auftreten, hat eine internationale Fachjury nach den Kriterien Technologie, Geschäftsmodell, Marktpotenzial und Team ausgewählt.
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(c) RAFFEINER REPUTATION: Eröffnung des diesjährigen Business Angel Summit

Tirol ist heute wieder Mittelpunkt der österreichischen Startup Szene: Der Business Angel Summit findet nun schon das dritte Jahr in Folge in Kitzbühel statt und zieht eine Reihe internationaler Investoren an. Im Zuge der Veranstaltung gibt es mit dem „Angel Catching“ auch ein Pitching-Event für High-Tech-Startups. Über 100 Business Angels aus Österreich, der Schweiz, Deutschland, Italien, Ungarn, den Niederlanden, Luxemburg, Großbritannien, den USA und China sind anwesend.

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Startups und Business Angels wechseln sich auf der Bühne ab

Für den Contest wurde ein spezieller Modus gewählt: Je ein Startup-Team und ein Angel Investor werden abwechselnd interviewt. Die Antworten der Start-ups stellen deren Pitch dar, die Antworten der Investoren schaffen Transparenz für Startups bezüglich potentieller Geldgeber. „So werden beide Marktseiten sofort sichtbar und ein erfolgreiches Match-Making Vorort erleichtert“, heißt es von den Initiatoren. Insgesamt neun Österreichische Startups, die zuvor von einer internationalen Fachjury aus unzähligen Einreichungen nach den Kriterien Technologie, Geschäftsmodell, Marktpotenzial und Team ausgewählt wurden, treten an:

  • Aero Enterprise (OÖ): Das Startup bietet luftgestützte Qualitätssicherung für Windkraftanlagen und Inspektion von Windkraftanlagen mittels einer Hubschrauber-Drohne inkl. IT-gestützter Analyse, Auswertung und Dokumentation von Schäden an Windkraftanlagen (und Vertikalobjekten).
  • liimtec (Stmk.): PocketDefi verbessert das System der öffentlichen Defibrillation hinsichtlich Kosten, Verfügbarkeit und Anwendung. Mit dem Proof of Concept und dem ersten Prototyp wurden die technische Machbarkeit von Pocketdefi nachgewiesen und drei große Innovationen erarbeitet: Elektroden, Energiekonzept, User Experience.
  • Luke Roberts (Wien): Das Startup hat eine Leuchte entwickelt, bei der die Richtung sowie die Farbe des Lichts intuitiv über Malgesten auf einem Handy eingestellt werden kann. Das Ganze funktioniert ohne bewegliche Teile in der Leuchte, durch eine eigens entwickelte und zum Patent angemeldete Technologie. Außerdem lernt die Leuchte vom Nutzungsverhalten und stellt automatisch das gewünschte Licht ein.
  • Markenfunk (Tirol): Das Startup liefert Videocontent von der Cloud zu TV-Kabelnetzen, dem Web und mobilen Endgeräten. Die Lösung ermöglicht Unternehmen die professionelle Verwaltung und den Vertrieb von Bewegtbildinhalten über sämtliche Kanäle hinweg, auch ohne Breitband-Internet und den Einsatz von Spezialhardware. Markenfunk verfügt bereits über eine entwickelte Broadcasting-Plattform, die im Echtbetrieb bei Pilotkunden läuft und sich auch bei großen Anwendungsfällen wie z.B. Übertragung des Lifeballs 2017 bewährt hat.
  • myAlfred (OÖ): myAlfred ist eine „digitale Buttler-App“, die mittels künstlicher Intelligenz „Zeit für die wichtigen Dinge“ schaffen soll. Egal ob ein Treffen unter Freunden oder eine Buchung im Restaurant. myAlfred berücksichtigt nicht nur den Kalender, sondern auch externe Faktoren. Beim Laufen das Wetter, beim Restaurant die Verfügbarkeit und ähnliches.
  • Pixelrunner (OÖ): Das Anbringen von großflächigen Werbemotiven auf Wiesen (an stark frequentierten Verkehrswegen), auf Sportplätzen (American Football), auf Asphalt oder auch auf Skipisten erfolgt bisher händisch. Pixelrunner hat einen selbstfahrenden Druckroboter entwickelt, der deutlich schneller und günstiger arbeitet.
  • Rateboard (Tirol): Viele Hotels, besonders kleine und eigentümergeführte, haben keinen guten Überblick über ihre Geschäftskennzahlen und den Markt. Rateboard hat ein revolutionäres Ratenempfehlungsprogramm entwickelt, das zeitintensive Prozesse wie Forecasting, Pricing und Ratenpflege von Hotels automatisiert und integriert. In einem stabilen Preisalgorithmus werden unter anderem die historische und aktuelle Buchungslage, die Mitbewerber-Raten, Marktnachfrage, Events, Ferienzeiten, Wetter, Gästebewertungen und vieles mehr berücksichtigt. Diese Preisvorschläge dienen zur Optimierung der Umsätze.
  • Snics (Wien): snics trackt mittels Bilderkennung von Speisen am Teller automatisch die Nährwerte des Essens. Bewegung wird über automatisches Einlesen von Daten aus gängigen Bewegungs-Apps und Wareables integriert. Persönliche gewollte Lifestyle Modification und Ziele werden im Dashboard visualisiert.
  • Tremitas (Kärnten): Tremor (unkontrolliertes Zittern) ist die häufigste Bewegungsstörung. Bekannte Krankheiten sind Parkinson und Essentieller Tremor. Patienten müssen individuell medikamentös eingestellt werden, jedoch fehlen hier Messmöglichkeiten der Symptome Zuhause und in der Klinik. Tremipen – Das Fieberthermometer für Parkinson; Tremipen Alpha wurde technisch und mit einer klinischen Studie validiert, Tremipen Beta (Serienmodell) ist in Vorbereitung. Die technische Entwicklung ist abgeschlossen.

„Kitzbühel hat genügend Anziehungskraft für internationale Investoren“

Der Business Angel Summit bietet neben dem „Angel Catching“ natürlich noch weitere Höhepunkte: Keynote Speeches von Frank Salzgeber (ESA European Space Agency), Magdalena Messner (Messner Mountain Museen), Dieter Rappold und Michael Platzer (Virtual Identity für Startups und die Industrie) und Vorträge von Gästen aus Politik und Wirtschaft. Auch bei den Investoren sind einige bekannte Gesichter dabei, wie 2 Minuten 2 Millionen Investor Heinrich Prokop von CleverClover: „Mir gefällt die Internationalität dort. Kitzbühel hat genügend Anziehungskraft, um internationale Investoren anzulocken. Das Netzwerken funktioniert sehr gut. Für mich ist es auch eine Gelegenheit, um mit Kollegen aus Frankreich, England und Deutschland auf informeller Basis zusammenzukommen“, sagt Prokop.

+++ Live Interview: 4Gamechanger mit Heinrich Prokop & @Marloes Voermanns +++

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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