17.02.2022

Business Angels of the Year 2021: aws zeichnet Karin Kreutzer und Martin Rohla aus

Der wichtigste Award der Angel-Investor:innen-Szene in Österreich ist vergeben.
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Martin Rohla und Karin Kreutzer sind
Martin Rohla und Karin Kreutzer sind "Business Angels of the Year" 2021 © Nikolaus Futter

Mit dem „Business Angel of the Year“ haben aws und den AplusB-Gründerzentren mittlerweile eine Tradition in der österreichischen Startup-Szene etabliert. Der Award wird jedes Jahr an den engagiertesten Business Angel des Landes verliehen. 2020 ging der Titel an Niki Futter, der das Szepter nun pandemiebedingt offiziell erst 2022 weiterreicht. Die Verleihung musste aufgrund der Coronasituation von 2021 in das Frühjahr 2022 verschoben werden. Dafür gibt es eine neue Kategorie, die lange überfällig war: Karin Kreutzer ist damit die erste Trägerin des Titels „Business Angel Investorin of the Year“. Den „Business Angel of the Year“ holte sich für das Jahr 2021 Martin Rohla.

Kreutzer: Startup-Investorin und Buchautorin

Karin Kreutzer ist CEO und Teilhaberin der Aubmes Invest, mit der sie sich an Startups wie Blockpit, InnoMake, Bitpanda und kompany beteiligt hatte und auch über Fonds von Speedinvest in Startups investiert. Sie ist seit 2015 aktiv in der Startup-Szene, im Advisory Board von Calm/Storm Ventures und im Vorstand der Austrian Angel Investors Association aaia, sowie am Entstehen des Legal Tech Hub Vienna/Europe beteiligt gewesen. Kreuzer ist außerdem Co-Autorin des Buches „Startup Investing“.

Rohla: Biolandwirt und Investor

Aus dem Fernsehen bekannt ist Martin Rohla, der in der TV-Show 2 Minuten 2 Millionen gerne in „analoge Projekte“ investiert, wie er immer wieder betont. Rohla ist Gründer der Goodshares Beteiligungs GmbH, mit der er unter anderem in KastlGreissler, Habibi & Hawara, fair finance oder Swing Kitchen investiert hat. Rohla ist aber auch außerhalb der Startup-Szene bekannt, etwa als Gründer der Stadtflucht Landmühle, als Biolandwirt und Jäger.

„Ich habe vor zirka 20 Jahren damit begonnen, gemeinsam mit einem Freund Apotheken zu kaufen. Dabei haben wir einen klaren Fokus auf Dienstleistung gelegt und waren damit recht erfolgreich. Eines der Projekte war die Saint-Charles-Apotheke in der Gumpendorfer Straße, aus der schlussendlich die ganze Saint Charles Apothecary & Apothekenwelt mit Fokussierung auf LOHAS, Lifestyle of Health and Sustainability, hervorgegangen ist. Das war im Jahr 2005 und auch der Startpunkt, ab dem wir nur mehr in nachhaltige Projekte investierten“, erzählte er in einem brutkasten-Interview 2020.

Erstmals nominierten Startups

Der Business Angel Award wird bereits seit 13 Jahren verliehen. Heuer konnten erstmals Startups Business Angels nominieren, wodurch 54 Nominierungen zustandekamen. Die Jury bestand schließlich aus Niki Futter und jeweils einem Vertreter von aws und AplusB. Die aws ist selbst Risikokapitalgeber (Gründerfonds), Förderbank des Landes und vernetzt über die i2Business Angels Angel-Investor:innen mit Jungunternehmen. Der jüngste Business Angel Report (2020) hat ergeben, dass 70 Prozent der heimischen Business Angels frühphasig investieren und damit eine wichtige Stütze sind, um junge Projekte durch die ersten finanziellen Risiken und auch inhaltlichen Herausforderungen zu tragen. Der typische österreichische Business Angel ist laut dieser Erhebung zwischen 45 – 54 Jahre alt, männlich, hält 1 – 5 Investments in seinem Portfolio und investiert €50.000 – €100.000 in Startups. Im europäischen Vergleich liegt die Investitionssumme von Business Angels im Schnitt bei € 25.500 (EBAN 2019).

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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