03.01.2024

Österreichische Hanfkette Bushdoctor wird nach Deutschland verkauft

Nach einem Konkurs im Juli und erfolgreichem Sanierungsverfahren übernimmt die Münchner SynBiotic-Gruppe den österreichischen Hanfhändler.
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Der Standort Wien des Hanfshops (c) Bushdoctor

Erst im Juli vergangenen Jahres meldete Österreichs größte Hanfkette Bushdoctor Konkurs an (brutkasten berichtete). Zuvor war das Unternehmen ein Vierteljahrhundert am Markt vertreten gewesen und zählte sechs Filialen. Nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsverfahrens kommt es nun zum Verkauf des Unternehmens: Bushdoctor wird von Deutschlands Cannabis-Unternehmensgruppe SynBiotic SE übernommen.

Franchisekonzept für Bushdoctor in Erarbeitung

Bis vor seinem Konkurs bot Bushdoctor in seinen Filialen Hanfprodukte wie Samen, Stecklinge, Hanfpflanzen und Anbauzubehör an. Auch Rauchzubehör war im Sortiment der Filialkette vertreten. Jetzt wird Bushdoctor Teil von SynBiotic – einer Münchner Cannabis-Unternehmensgruppe.

Die beiden Unternehmen arbeiten nun an einem gemeinsamen Franchisekonzept für den deutschen Markt. Im Laufe des Jahres sollen erste Stores eröffnet werden. Die bislang unter dem Namen von Bushdoctor betriebenen Filialen sowie der Onlineshop des Unternehmens sollen weiterlaufen.

SynBiotic selbst sieht die Übernahme als strategisch „wichtigen Schritt zur Stärkung der Marktposition von SynBiotic im Bereich Eigenanbau“, heißt es in einer Aussendung. Weiters heißt es, die Übernahme stärke die Unternehmensgruppe vor allem dahingehend, um mit weiteren Entwicklungen der Legalisierung von Hanfprodukten mitzuhalten und sich indes einen „soliden Marktanteil“ zu sichern.

Cannabis-Legalisierung „kaum vorstellbar, aber greifbar“

Harald Schubert, Geschäftsführer der Bushdoctor GmbH, ergänzt indes: „Die Entwicklung in Deutschland Richtung Legalisierung ist nach vielen Jahren der Repression kaum vorstellbar, aber greifbar. Der Zusammenschluss mit SynBiotic stellt für mich eine einzigartige Kräftefusion dar. Was allein aufgebaut werden kann ist gut, was gemeinschaftlich betrieben wird ist besser und nachhaltiger.“

Auch vonseiten SynBiotics sind die Weichen in Richtung geregelte Entkriminalisierung von Cannabisprodukten gestellt: „Für die kommende Phase der Dekriminalisierung, Liberalisierung und Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Deutschland, aber auch Europa, ist Haralds Erfahrung von unschätzbarem Wert“, meint Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor der SynBiotic SE, über die künftige Zusammenarbeit.

So steht es um legalen Cannabis-Konsum in Deutschland und Österreich

Aktuell darf jede und jeder Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent besitzen. Nach Angaben des deutschen Bundesgesundheitsministeriums ist es erlaubt, „insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums oder Nutzhanfpflanzen zur nicht-gewerblichen Verwendung anzubauen“. An Dritte weitergegeben werden darf dies allerdings nicht.

In Österreich hingegen ist der Besitz von Cannabis strafbar. Kritiker:innen sprechen hierzulande von zahlreichen „Graubereichen“ im Gesetz. So gibt es bundesweit keine einheitlich geregelte Besitzmenge von Cannabis. Medienberichten zufolge liegt diese bundesländerabhängig zwischen einem und 2,5 Gramm. Aktive Legalisierungsbestrebungen bleiben bislang aus.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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