03.01.2024

Österreichische Hanfkette Bushdoctor wird nach Deutschland verkauft

Nach einem Konkurs im Juli und erfolgreichem Sanierungsverfahren übernimmt die Münchner SynBiotic-Gruppe den österreichischen Hanfhändler.
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Der Standort Wien des Hanfshops (c) Bushdoctor

Erst im Juli vergangenen Jahres meldete Österreichs größte Hanfkette Bushdoctor Konkurs an (brutkasten berichtete). Zuvor war das Unternehmen ein Vierteljahrhundert am Markt vertreten gewesen und zählte sechs Filialen. Nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsverfahrens kommt es nun zum Verkauf des Unternehmens: Bushdoctor wird von Deutschlands Cannabis-Unternehmensgruppe SynBiotic SE übernommen.

Franchisekonzept für Bushdoctor in Erarbeitung

Bis vor seinem Konkurs bot Bushdoctor in seinen Filialen Hanfprodukte wie Samen, Stecklinge, Hanfpflanzen und Anbauzubehör an. Auch Rauchzubehör war im Sortiment der Filialkette vertreten. Jetzt wird Bushdoctor Teil von SynBiotic – einer Münchner Cannabis-Unternehmensgruppe.

Die beiden Unternehmen arbeiten nun an einem gemeinsamen Franchisekonzept für den deutschen Markt. Im Laufe des Jahres sollen erste Stores eröffnet werden. Die bislang unter dem Namen von Bushdoctor betriebenen Filialen sowie der Onlineshop des Unternehmens sollen weiterlaufen.

SynBiotic selbst sieht die Übernahme als strategisch “wichtigen Schritt zur Stärkung der Marktposition von SynBiotic im Bereich Eigenanbau”, heißt es in einer Aussendung. Weiters heißt es, die Übernahme stärke die Unternehmensgruppe vor allem dahingehend, um mit weiteren Entwicklungen der Legalisierung von Hanfprodukten mitzuhalten und sich indes einen “soliden Marktanteil” zu sichern.

Cannabis-Legalisierung “kaum vorstellbar, aber greifbar”

Harald Schubert, Geschäftsführer der Bushdoctor GmbH, ergänzt indes: “Die Entwicklung in Deutschland Richtung Legalisierung ist nach vielen Jahren der Repression kaum vorstellbar, aber greifbar. Der Zusammenschluss mit SynBiotic stellt für mich eine einzigartige Kräftefusion dar. Was allein aufgebaut werden kann ist gut, was gemeinschaftlich betrieben wird ist besser und nachhaltiger.”

Auch vonseiten SynBiotics sind die Weichen in Richtung geregelte Entkriminalisierung von Cannabisprodukten gestellt: “Für die kommende Phase der Dekriminalisierung, Liberalisierung und Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Deutschland, aber auch Europa, ist Haralds Erfahrung von unschätzbarem Wert”, meint Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor der SynBiotic SE, über die künftige Zusammenarbeit.

So steht es um legalen Cannabis-Konsum in Deutschland und Österreich

Aktuell darf jede und jeder Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent besitzen. Nach Angaben des deutschen Bundesgesundheitsministeriums ist es erlaubt, “insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums oder Nutzhanfpflanzen zur nicht-gewerblichen Verwendung anzubauen”. An Dritte weitergegeben werden darf dies allerdings nicht.

In Österreich hingegen ist der Besitz von Cannabis strafbar. Kritiker:innen sprechen hierzulande von zahlreichen “Graubereichen” im Gesetz. So gibt es bundesweit keine einheitlich geregelte Besitzmenge von Cannabis. Medienberichten zufolge liegt diese bundesländerabhängig zwischen einem und 2,5 Gramm. Aktive Legalisierungsbestrebungen bleiben bislang aus.

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Anna Marton bei Amazing15 Relaunche-Event (c) Paul Gruber
Anna Marton beim Amazing15 Relaunch-Event (c) Paul Gruber

Es war eine Idee, die sich viele gewünscht haben: Amazing15, zuvor unter dem Namen Specialisterne bekannt, vermittelte neurodivergente Menschen an Unternehmen, um ihnen berufliche Möglichkeiten zu bieten. Nun wendet sich das Blatt, ein Konkursverfahren steht an, ein Sanierungsverfahren war nicht möglich (Stellungnahme: 30.09.2024).

Rebranding erst im April

Das Wiener Startup Amazing15 ging erst vergangenen April aus dem Verein Specialisterne hervor. Auf wirtschaft.at soll die Eintragung in das Firmenbuch Anfang April 2024 erfolgt sein. Der Verein Specialisterne Austria, der zur Förderung der Integration von Menschen im neurodivergenten Spektrum ins Leben gerufen wurde, fungiert schon seit dem Jahr 2011 unter folgendem Zweck:

Er soll eine Jobplattform für Menschen mit Neurodivergenz darstellen und ihnen den Weg in ihrem Berufsleben erleichtern. Neben der Job-Vermittlung bot Amazing15 auch Coachings und Fortbildungen für Menschen im neurodivergenten Spektrum bereit.

Geld mit Beratung und Recruiting

Geld verdiente man, so hieß es im März dieses Jahres, mit der klassischen Unternehmensberatung. “Wir erarbeiten mit den Firmen eine Diversitätsstrategie ganz nah an der Unternehmensstrategie“, erklärte Geschäftsleiterin und Gründerin Anna Marton gegenüber brutkasten damals. Darüber hinaus bot Amazing15 Personalberatung an und unterstützte Unternehmenskunden im Recruiting von neurodivergenten Personen. Im Assessment-Prozess etablierte man dafür eine sogenannte Skillcard, die die Potenziale von Menschen mit Neurodivergenz aufzeigen sollte.

Konkursverfahren auf Eigenantrag

Nun berichten die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 allerdings von einem auf Eigenantrag eingereichten Konkursverfahren der Organisation. Konkret soll es sich dabei um ein Konkursverfahren des Vereins Specialisterne handeln, der hinter Amazing15 steht. Im Impressum von Amazing15 werden sowohl die GmbH als auch der Verein angeführt.

Laut wirtschaft.at hält Gründerin und Geschäftsführerin Anna Marton 76 Prozent der Firmenanteile der GmbH, Co-Geschäftsleiter Christian Marton-Lindenthal hält die restlichen 24 Prozent.

Ein Konkursverfahren bedeutet zwar, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, jedoch nicht, dass das Unternehmen geschlossen und verwertet werden muss, so der AKV. Eine Fortführung und Sanierung kann angestrebt werden, sofern diese wirtschaftlich möglich und sinnvoll sind. Ein etwaiger Sanierungsplan könnte im Zuge des Verfahrens gestellt werden.

Stellungnahme vonseiten Amazing15 (Ergänzung: 30.09.)

Wie es mit Specialisterne und der Amazing15 GmbH weiter geht, steht noch in den Sternen. Anfragen von brutkasten an die Gründer:innen und an die Geschäftsleitung wurden mit dem 30. September 2024 in Form einer Stellungnahme aufgegriffen.

Darin heißt es, dass in seiner “derzeitigen Organisationsstruktur” Amazing15 als “eine eingetragene Marke” sowohl den Verein Specialisterne Austria als auch die Amaz9ing15 GmbH führt. Nun werde der Verein im Zuge des Konkursverfahrens bis zum Ende des Jahres geschlossen. Auch die vom Verein angebotenen Dienstleistungen “wie Personalvermittlungen, Coachings und Fortbildungen” sollen “in absehbarer Zeit eingestellt” werden.

Allerdings können laufende Kurse der Amazing15 Academy bis zum Jahresende fortgeführt und damit beendet werden. Wie es mit Amazing15 weitergeht, bleibt nach wie vor unklar und befindet sich derzeit in Prüfung. Weitere Informationen sind im Laufe des Folgemonats November zu erwarten.

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