18.07.2023

Busfinder.com: Wie ein steirisches Startup zum „Airbnb für Busse“ werden möchte

Das steirisches Startup Busfinder.com möchte zum größten Online-Anbieter für individuelle Busreisen in Europa werden. Wir haben mit Busfinder-Geschäftsführer Andreas Konrad über die ambitionierten Pläne des Startups gesprochen.
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(c) busfinder

Unweit von Graz entfernt sitzt im Technopark Raaba die Firma „Busfinder.com“. Zwar hat das Mobility-Startup nur einen Reisebus im Fuhrpark, trotzdem wollen die Steirer den Markt für Bus-Gruppenreisen aufmischen. Hinter Busfinder.com steht ein 15-köpfiges Team, das noch heuer auf 30 Personen anwachsen soll. Wolfgang Konrads ursprüngliche Idee war es, dass man Busreisen für Gruppen in Echtzeit online buchen können müsste. So war das Konzept für die Firma geboren. Dem Kreis der Geschäftsführer gehört neben Konrad auch Christoph Berdenich an, der die Bereiche IT-Entwicklung und Finanzen verantwortet. Wolfgang Konrads Bruder Andreas Konrad, ist erst seit heuer im Unternehmen. Als dritter Geschäftsführer soll er die Skalierung und weitere Internationalisierung des Unternehmens vorantreiben.

„Airbnb für Busse“

Ziel sei es, das „Airbnb für Busse“ zu werden. Der Kern des Unternehmens ist eine Online-Vergleichsplattform, über die Kund:innen Preisauskünfte für Busmieten erhalten. Verglichen werden Angebote von derzeit 292 Partnerunternehmen, die gelistet sind. Faktoren wie Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer:innen, Routen oder Gebühren werden beim Kalkulieren berücksichtigt. Auch Ausstattungswünsche der Busse kann man angeben, die Verfügbarkeit von Schlafsitzen oder Kaffeemaschinen beispielsweise. Sind alle notwendigen Parameter auf Kund:innenseite eingetragen, spukt die Seite umgehend ein verbindliches Angebot aus. Unternehmen und Endkunden sollen mit Busfinder mehr Flexibilität und Transparenz geboten bekommen, so die Idee der Gründer.

Über 50 Prozent der Charterbus-Unternehmen nutzen Busfinder

Preisvergleich und Buchung erfolgen über die Website des Startups, die Fahrten übernehmen unabhängige Busunternehmen. Diese können auf Grundlage eigener Tarifvorgaben Busfinder kostenlos nutzen, entrichten jedoch Vermittlungsprovisionen. Neben der Listung auf dem Vergleichsportal können Busunternehmen das Tool auch in ihre Websites integrieren. Österreichweit sollen mehr als die Hälfte der Unternehmen für Charterbusreisen das Buchungssystem nutzen, darunter ist zum Beispiel Blaguss. Wer auf Blaguss.com einen Reisebus online buchen möchte, bleibt auf der Seite des Unternehmens. Busfinder bleibt dabei im Hintergrund, bietet die technische Infrastruktur und übernimmt die Kalkulation. „Wir helfen Unternehmen bei der Prozessdigitalisierung und darin, ihre durchschnittliche Auslastung zu steigern,“ sagt Busfinder-Geschäftsführer Andreas Konrad im Gespräch mit brutkasten. Auch beim Formel 1-Rennen in Spielberg war Busfinder heuer zum zweiten Mal Kooperationspartner des Grand Prix und beförderte in rund 100 Shuttlebusses über 4.000 Motorsportfans zu dem Event.

220 Busse, 95.000 Sitzplätze, keine Finanzierungsrunde

Aktuell gerät das Startup an seine Grenzen. 95.00 Sitzplätze in 2.200 Bussen stehen insgesamt zur Verfügung. Zu wenig? Seit Corona sei die Nachfrage nach Reisebussen sprunghaft angestiegen. „Gerade können wir der Nachfrage weder digital noch offline nachkommen.“, erklärt Geschäftsführer Andreas Konrad. In den letzten drei Monaten hat Busfinder aus seiner Website 50.000 Nutzer:innen verzeichnet. Die Conversionrate betrug in diesem Zeitraum 1,4 Prozent. Sorgen, dass die sprunghafte Nachfrage das Wachstum behindern könnte, hat Andreas Konrad dennoch nicht. Das Busgeschäft sei ohnehin saisonal und die Hochsaison nun langsam vorbei. Um für den nächsten Ansturm gewappnet zu sein, baut die Firma ihre Strukturen aus. Derzeit finanziert man sich noch durch Eigenkapital und „Friends & Family“-Investor:innen, erklärt Christoph Berdenich, der Geschäftsführer für Finanzen, eine klassische Finanzierungsrunde gab es bisher nicht. Der Cashflow entwickelt sich positiv. Im abgelaufenen Jahr hat das Unternehmen einen Umsatz von 2,1 Mio. Euro erzielt. Heuer liegt der Umsatz nach dem ersten Halbjahr bei über 1,1 Mio. Euro.

In sieben plus drei Ländern aktiv

Seit Längerem bereitet man sich im Raaba auf die europaweite Expansion vor. Nach der Gründung im Jahr 2016 gab es 2017 die erste Buchung auf der Plattform. Weitere zwei Jahre dauerte es bis Plattform und Kalkulationstool marktreif waren. Der Fokus lag aber mehrere Jahre lang auf der Entwicklung von Plattform und Buchungssystem. Man finanzierte sich übers Bootstrapping. Der Auf- und Ausbau der Firmenstrukturen sei quasi abgeschlossen, die europaweite Expansion stehe kurz bevor. „Kommendes Jahr wollen wir den Umsatz vervierfachen, 2025 schießen wir dann richtig hoch,“ schätzt Co-Geschäftsführer Andreas Konrad. In sieben Ländern ist Busfinder bisher vertreten, dazu zählen die DACH-Region, Slowakei, Niederlande, Luxemburg und Lichtenstein. Als nächstes geht der Blick nach Frankreich, Spanien und Italien.

Seitens der Buspartner sei der Zuspruch für die Steirer groß. Mittlerweile würden sich Busunternehmen in anderen Ländern eigenständig an Busfinder wenden und selbst onbaorden. „Wir wachsen nicht Land für Land, sondern wo wir gefragt werden, entwickeln wir uns weiter, sagt Andreas Konrad. „Wir haben keine klare Land für Land-Strategie“. Sobald in einer Region ein Buspartner dazukommt, beginnt Busfinder seine Marketingaktivitäten, um Kund:innen aufmerksam zu machen. Im nächsten Schritt werden in Nebenregionen neue Buspartner akquiriert. Busfinder will hoch hinaus und nicht nur in Europa aktiv werden. In Nordamerika gibt es erste Kooperationspartner, um die ehrgeizigen Pläne umzusetzten. Das Ziel: Die Netzabdeckung immer weiter zu steigern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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