05.10.2022

Burger King verliert Vegan-Qualitätssiegel nach Enthüllungsreportage

In Deutschland wurde der Fast-Food-Kette für fünf Produkte das internationale V-Label entzogen, nachdem eine Undercover-Recherche des "Teams Wallraff" erhebliche Mängel aufzeigte.
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Das Burger King Restaurant befindet sich in der U-Bahn-Station am Wiener Westbahnhof | (c) Burger King

Burger King machte die vergangenen Wochen und Monate alles richtig – zumindest in Sachen Marketing. Mit der kontroversen Frage “Normal, oder mit Fleisch?” sorgte die österreichweite Werbekampagne der Fast-Food-Kette im Sommer international für Aufsehen. Man wolle so „die gesellschaftliche Diskussion anregen und zeigen, dass pflanzliche Alternativen zum Verwechseln ähnlich schmecken“, erklärten die Verantwortlichen damals.

Burger King nutzte daraufhin die Gunst der Stunde und eröffnete im Juli am Wiener Westbahnhof Österreichs erste rein vegane Burger King-Filiale. Am Tag der Eröffnung bildete sich in der U-Bahnstation eine Menschenschlange bis zum Ausgang Mariahilfer Straße. Auch im “Kampf der Fast-Food-Ketten” konnte Burger King punkten, als die Marketingverantwortlichen von McDonald’s mit einer süffisanten Kampagne antworteten und damit einen Shitstorm auslösten (brutkasten berichtete).

Plant-based-Produkte wohlmöglich mit tierischen Zutaten kontaminiert

Nun könnte der vegane Siegeszug vorerst zum Erliegen kommen. In Deutschland möchte die RTL-Sendung „Team Wallraff“ aufgedeckt haben, dass nicht alle Burger King-Produkte vegan bzw. vegetarisch sind, obwohl sie als solche gekennzeichnet sind. Die Recherchen der Undercover-Reportage wollen etwa Mängel bei der Trennung der plant-based und fleischhaltigen Burgerpatties festgestellt haben.

Durch unklare Beschriftungen der Wärmebehälter sei nur schwer zu erkennen, welche Patties fleischhaltig und welche vegan beziehungsweise vegetarisch seien. Dement­sprechend kommt es laut der Recherche immer wieder zu Verwechslungen – und mit Fleisch in Berührung gekommene Plant-based-Produkte in den Verkauf.

Burger King verliert V-Label

Als Reaktion entzieht nun der Lizenzgeber „V-Label“ deutschlandweit den Burger King-Filialen das Label für fünf vegane Produkte. Etwa der „Plant-based Long Chicken“ oder pflanzenbasierte Nuggets dürfen vorerst nicht mehr das Vegan-Label tragen. Allgemein wurden Mängel bei Hygiene, Lebensmittelsicherheit und den Arbeitsbedingungen festgestellt, woraufhin Burger King mit einer vorübergehenden Schließung von fünf Filialen reagierte.

Das V-Label soll Konsument:innen Orientierung und Sicherheit beim Verzehr von rein pflanzlichen Produkten liefern. Das international anerkannte Qualitätssiegel wird bereits seit mehreren Jahren von der europäischen Vegetarier Union vergeben.

Auch bei Burger King in Österreich sind erste Speisen und Produkte im neuen veganen Burger King-Restaurant am Westbahnhof bereits mit dem V-Label gekennzeichnet worden. Anlässlich der Eröffnung am Wiener Westbahnhof versicherte die Kette, dass alle tierischen Produkte aussortiert sowie alle Geräte und Oberflächen gründlich und nach strengen Vorgaben gereinigt wurden, “um jegliche theoretische Kontamination mit tierischen Zutaten auszuschließen”. Hierzulande hat sich Burger King noch nicht zu den Vorkommnissen in Deutschland geäußert.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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