08.07.2021

Bunq: Niederländische Neobank holt 193 Mio. Euro Investment

Der Großteil des Geldes kommt von der britischen Private-Equity-Gesellschaft Pollen Street Capital. Bunq-Gründer Ali Niknam selbst steuerte 25 Mio. Euro bei. Die Neobank wird in der Runde mit 1,6 Mrd. Euro bewertet.
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Bunq
Foto: © Bunq

Die Serie an großen Fintech-Investments in Europa reißt nicht ab: Die niederländische Neobank Bunq hat nun eine 193 Mio. Euro (228 Mio. US-Dollar) schwere Series-A-Runde offiziell kommuniziert. Die Bewertung liegt dabei bei 1,6 Mrd. Euro (1,9 Mrd. Dollar). Das Geld kam von der britischen Private-Equity-Gesellschaft Pollen Street Capital, die den Großteil der Runde stemmte. Allerdings steuerte auch Bunq-Gründer Ali Niknam eigenes Geld bei und beteiligte sich mit rund 25 Mio. Euro.

Nikman hat bereits in der Vergangenheit immer wieder eigenes Geld in das 2012 gegründete Fintech gesteckt. Insgesamt sollen sich seine Investments in die Firma inklusive der nun kommunizierten Runde auf fast 125 Mio. Euro belaufen. Daher war Bunq bisher auch nicht auf externe Investoren angewiesen. Nun sei aber das Unternehmen reif genug, um stärker zu skalieren und daher mehr Kapital willkommen, sagte der Gründer. Bei der nun abgeschlossenen Runde handelt es sich nach Angaben von TechCrunch um die höchste Series-A-Runde, die jemals ein europäisches Fintech abgeschlossen hat.

Allerdings weist der Deal durchaus eine Besonderheit auf: Rund 141 Mio. Euro des aufgenommenen Geldes sollen nämlich in die Übernahme der irischen Capitalflow Group fließen, berichtete Reuters. So weit so ungewöhnlich. Aber: Bisheriger Eigentümer des Unternehmens war Pollen Street Capital – also der Investor hinter der aktuellen Runde. Die Behörden müssen der Übernahme noch zustimmen.

Mehr als 1 Mrd. Euro an Kundeneinlagen

Bunq ist nach eigenen Angaben in 30 Ländern aktiv – darunter in der gesamten EU. In diesem Jahr überschritten die Kundeneinlagen bei der Neobank erstmals die Marke von 1 Mrd. Euro. Damit hat sich ihre Summe gegenüber dem Vorjahr ungefähr verdoppelt. Anlässlich der Finanzierungsrunde teilte Bunq außerdem mit, auf Monatsbasis noch in diesem Jahr profitabel zu werden.

Im Mai stellte Bunq, wie berichtet, gemeinsam mit Mastercard das Angebot True Name vor. Mit diesem wird es Kundinnen und Kunden ermöglicht, den Vornamen auf ihrer Bezahlkarte frei wählen zu können. Er muss also nicht – wie bei anderen Banken üblich – mit dem Namen auf behördlichen Dokumenten übereinstimmen. Das Angebot richtet sich vor allem an Transgender-Personen und Menschen mit nicht-binärer Identität. Bunq ist damit die erste Bank, die das 2019 in den USA gestartete Mastercard-Feature auch in Europa anbietet.

Europäische Fintechs bei Investoren gefragt

In den vergangenen Woche gab es zahlreiche größere Investitionsrunden in europäische Fintechs: Beispielsweise schloss der ebenfalls in den Niederlanden beheimatete Zahlungsdienstleister Mollie eine 800 Mio. Dollar schwere Series-C-Runde zu einer Bewertung von 6,5 Mrd. Dollar ab. Das dänische Fintech Pleo hat diese Woche eine 150 Mio. Dollar schwere Runde zu einer 1,7-Mrd.-Dollar-Bewertung kommuniziert. Die Neobank Revolut soll Berichten zufolge an einer Finanzierungsrunde arbeiten, in der die Neobank mit Sitz in London mit mehr als 20 Mrd. Dollar bewertet werden könnte. Größere Runden gab in den vergangenen Monaten außerdem von Klarna, Mollie, Trade Republic oder WeFox. Bereits im April hatte mit BUX ein weiteres niederländisches Fintech 80 Mio. US-Dollar aufgenommen.

Und auch abseits von Finanzierungsrunden sorgten Fintechs zuletzt für Schlagzeilen: Das britische Unternehmen Wise ging diese Woche zu einer Bewertung von 9 Mrd. Euro an die Londoner Börse. Das schwedische Open-Banking-Scaleup Tink wiederum wurde kürzlich für 1,8 Mrd. Euro von Visa übernommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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