07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Xund
© Xund - Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Das Wiener Scaleup Xund gewinnt die AOK NordWest als Partner für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ab sofort integriert die Krankenkasse den Symptom Check der Wiener direkt in ihre hauseigene NAVIDA-App.

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Die digitale Anwendung ermöglicht es nun den rund 2,97 Millionen Versicherten der AOK NordWest, bei gesundheitlichen Beschwerden ortsunabhängig eine medizinisch validierte Ersteinschätzung vorzunehmen. Auf Basis strukturierter Angaben zu den Symptomen analysiert die Wiener Technologie das Profil und liefert Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Das als Medizinprodukt zertifizierte Tool von Xund möchte damit die Patientensouveränität stärken und eine digitale Anlaufstelle direkt auf dem Smartphone sein.

Bei unseren nördlichen Nachbarn prägen Fachkräftemangel, lange Wartezeiten und überlastete Notaufnahmen den Versorgungsalltag. Gleichzeitig suchen immer mehr Menschen online nach schnellen Antworten bei Gesundheitsfragen, stoßen dabei jedoch oft auf Fehlinformationen. Der Symptom Check von Xund soll nun genau an dieser Schnittstelle ansetzen: Durch eine validierte, digitale Ersteinschätzung kann das Tool Patientinnen und Patienten gezielt zu der für sie am besten geeigneten Versorgungsebene (z. B. Hausarzt, Apotheke, Telemedizin oder Notaufnahme) führen, so der Claim. Dies könne unnötige Arztbesuche verhindern und wertvolle Ressourcen im System schonen.

„Gesundheitssystem mitgestalten“

Der Symptom Check von Xund basiert konkret auf einer Technologie, die als Medizinprodukt der Klasse IIa nach der strengen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zertifiziert ist. Die IT-Infrastruktur erfüllt zudem sowohl die internationale Norm ISO 27001 für Informationssicherheit als auch Kriterien des C5-Anforderungskatalogs. Durch die Integration in die NAVIDA-App verarbeitet das Scaleup alle medizinischen Eingaben ausschließlich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Xund keine direkten Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Versicherten ziehen kann, wie es heißt.

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