14.08.2017

Bundesverband digitale Währungen: Stellungnahme zur Stellungnahme

Auf die Stellungnahme mehrerer Szene-Vertreter, in der der neugegründete "Bundesverband für digitale Währungen" (BVDW) unter anderem als "systematische Irreführung" bezeichnet wird, folgt nun eine öffentliche Stellungnahme der Verbandsgründer.
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(c) fotolia.com - Butch

Vergangenen Freitag begann ein für die österreichische Startup-Szene, die sonst in öffentlichen Diskussionen eher zurückhaltend ist, bemerkenswert offener Konflikt. Freitag Vormittag hatte Oliver Olbrich im Brutkasten-Livestream den Launch eines neuen Bundesverbands für digitale Währungen Österreichs (BVDW) bekanntgegeben. Olbrich, der sich nach eigenen Angaben erst seit relativ kurzem mit Kryptowährungen beschäftigt, hatte dabei unter anderem gesagt, dass er die Blockchain nicht wirklich begreife. Er sei nun aber mit den großen Playern der Szene im Gespräch und die bundesweite Interessensvertretung werde bald ihre Arbeit aufnehmen.

+++ Brisant: Stellungnahme der heimischen Kryptoszene zum Bundesverband für Digitale Währungen +++

Vorwurf der „systematischen Irreführung“

Nach dem Livestream gingen dann die Wogen hoch. Neben gar nicht wenigen positiven Reaktionen stachen vor allem einige sehr wütende heraus. Denn sie kamen von bekannten Gesichtern aus der Krypto-Szene, allen voran Bitpanda-CEO Eric Demuth und Fintech Austria-Initiator Patrick Pöschl. Am Sonntag folgte dann eine relativ breit aufgestellte öffentliche Stellungnahme – der Brutkasten berichtete. Darin wurde den BVDW-Gründern vorgeworfen, mit dem Verband „systematische Irreführung“ zu betreiben. „Keine relevante Firma oder Startup auf dem Gebiet Blockchain oder digitaler Währungen wurde im Vorfeld angesprochen oder eingebunden, geschweige denn hat jemals von den beteiligten Personen gehört“, heißt es da etwa.

„Durch Bitcoin Austria und Fintech Austria bereits gut vertreten“

Die Vorstandsmitglieder (Anm. Oliver Olbrich und Christian Gedeon) könnten keine Kompetenz im Bereich digitale Währungen vorweisen und würde das auch selbst im Interview bestätigen. Durch Bitcoin Austria und Fintech Austria fühle man sich überdies bereits gut vertreten. Dazu kam noch ein besonders schwerwiegender Vorwurf: Der von den Gründern als Verbands-Vorstand angeführte Bit Trust-Gründer Mathias Roch habe der Ausübung dieser Position niemals zugestimmt. Auf Anfrage des Brutkasten bestätigte dieser das.

Arbeit der Kritiker „mehr als nur respektiert und wertgeschätzt“

Inzwischen sind auf der Verbands-Seite www.bvdw.at nur noch Olbrich und Gedeon als Vorstände angeführt. Und diese beiden wollen die Vorwürfe so nicht auf sich sitzen lassen. Mit einer (vergleichsweise höflichen) Stellungnahme folgte nun das nächste Kapitel in diesem Konflikt. So heißt es in der Stellungnahme: “ Mit keiner An- und Aussage wird der Anschein erweckt, dass der Verband sich anstatt einem der (angesprochenen) Marktteilnehmer positionieren möchte, deren bisherige Arbeit wir mehr als nur respektieren und wertschätzen. Auch will sich der Verband nicht mit fremden Federn schmücken und es ist eine rein private Initiative, die anscheinend einigen (wenigen) Menschen und deren Befindlichkeiten so in der Form nicht schmeckt.“

+++ Live Interview mit Oliver Olbrich, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für digitale Währungen Österreichs +++

Anderes Ziel als Bitcoin Austria und Fintech Austria

Man verfolge mit dem BVDW nicht nur das Ziel, die relevanten Startups bzw. Firmen aus der Krypto-Szene zu vertreten. Dass man für alle großen Player spreche, hätte man ohnedies nie gesagt. Vor allem könne und müsse der Verband auch für die Interessierten, die Öffentlichkeit und  die breite Masse verfügbar sein. „Damit sollte jetzt schon klar sein, dass wir als Bundesverband für Digitale Währungen etwas ganz Anderes bezwecken als Bitcoin Austria und Fintech Austria“, heißt es weiter. Man wolle, anders als Bitcoin Austria, ein Service für alle digitalen Währungen und nicht nur für Bitcoin bieten. Besonders wolle man die breite Masse im Verständnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Kryptowährungen unterstützen. Definitiv nicht ginge es hingegen darum, die Frage „welchen Kurs muss ich besuchen, um die Blockchain anwenden zu können?“ zu beantworten.

„Wir würden uns aber freuen, wenn auch von Seiten der Angesprochenen konstruktiver Input und die Bereitschaft eines Austausches kommen würde.“

„Keine Stellungnahme“ zu Roch

Klar wird in dem Schreiben der Vorwurf zurückgewiesen, es handle sich beim BVDW um systematische Irreführung. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sei man gerade erst in der Start- und Gesprächsphase. „D.h. wir haben noch ganz viel Arbeit für das finale Setup vor uns (das wissen wir), würden uns aber freuen, wenn auch von Seiten der Angesprochenen (mit denen wir in den kommenden Wochen das Gespräch suchen wollen/wollten) konstruktiver Input und die Bereitschaft eines Austausches kommen würde, als es gleich von Anfang an und noch dazu unbekannter Weise kategorisch abzulehnen“, heißt es. Etwas kryptisch wird in dem Schreiben auch auf Mathias Rochs Dementi zu seiner Vorstandstätigkeit eingegangen: „Bezüglich Mathias Roch werde ich aktuell keine Stellungnahme abgeben, da es mit ihm, als einem unserer Mitgesellschafter in einer anderen Unternehmung, anscheinend in mehreren Punkten Klärungs- als auch Handlungsbedarf gibt.“ Roch hat sein Statement gegenüber dem Brutkasten inzwischen noch einmal ergänzt (hier im Wortlaut):

„Ich bin und war niemals Vorstand dieses Bundesverbandes für Digitale Währungen. Das ist eine unschöne Sache, auch wenn es ein Versehen war und ich bin sehr aufgewühlt deshalb. Die Idee von Herrn Gedeon und Herrn Olbrich u.a. auf politischer Ebene durch Verstärkung der Verbandstätigkeit, unter Einbindung  von seriösen know-how Trägern und Interessensvertretern, (diesbzgl. hat Österreich auf allen Ebenen viel zu bieten und eine tolle „Bitcoin-Community“) finde ich wirklich gut und unterstütze so etwas auch.
Von einer ernstzunehmenden Anfrage bzgl. einer Vorstandstätigkeit, hätte ich mich zwar im ersten Moment geschmeichelt und geehrt gefühlt (als Deutscher für einen österreichischen Bundesverband vorgeschlagen zu werden) jedoch diese dankend abgelehnt, da ich nicht über die  freie Zeit verfüge mich dort entsprechend einzubringen.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Steinberger, Peter Steinberger, OpenClaw, OpenAI
© zVg - Jeannette Gorzala.

Der globale KI-Wettlauf hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Dimensionen erreicht. Sowohl die USA als auch Europa erkennen die Bedeutung strategischer Initiativen, um KI-Entwicklung aktiv zu fördern und zu gestalten. Trotz unterschiedlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verfolgen beide Regionen ähnliche Ziele, die auf strukturellen Innovationen beruhen. Insbesondere in den Bereichen Regulatory Sandboxes, Datenzugang und Behördenstrukturen existieren bemerkenswerte Parallelen.

Sandboxes: Flexibilität als Innovationstreiber

Sowohl die USA als auch Europa setzen auf Regulatory Sandboxes – flexible Räume, in denen Unternehmen Innovationen im Dialog mit Regulierungsbehörden entwickeln können, ohne sofort den vollen regulatorischen Anforderungen zu begegnen. Dies ermöglicht eine schnellere Markteinführung, während die Behörden wertvolle Erkenntnisse über Technologie sammeln.

In den USA sind Sandboxes bereits in zahlreichen Bundesstaaten etabliert (z.B. im Bereich FinTech, LegalTech). Das AI Legislative Framework aus März 2026 sieht nunmehr auch die Einrichtung von spezifischen KI-Sandboxes vor. Europa hingegen hat mit dem EU AI Act bereits in 2024 die Notwendigkeit von Sandboxes für den KI-Bereich formalisiert. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat bis August 2026 mindestens eine horizontale KI-Sandbox zu etablieren, wobei ergänzend auch lokale, sektorspezifische und grenzüberschreitende Sandboxes möglich sind, um Innovationspotenziale zu bündeln. Ergänzend ermöglicht der EU AI Act auch das Testen von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von Sandboxes als innovationsfördernde Maßnahme.

Während die USA sehr markt- und wettbewerbsorientiert agieren, werden in der EU aktuell Ressourcen für die Umsetzung von Regulatory Sandboxes in Diskussionen zum Digitalen Omnibus gebunden. Durchführungsrechtsakte bleiben auf der Strecke, der Aufbau der Organisationsstruktur ist deutlich im Verzug. Debattiert wird sogar eine Verschiebung der Deadline für Sandboxes auf Dezember 2027.

Während die USA schneller agieren, könnte Europa trotz der Herausforderungen von der langfristigen Strukturierung profitieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass es unerlässlich ist, die regulatorischen Landschaften zu verstehen und in strategische Innovationspläne zu integrieren.

Daten: Zugang als Wettbewerbsvorteil

Zugang zu großen, qualitativ hochwertigen Datensätzen bleibt ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im KI-Bereich. Die USA setzen im National AI Legislative Framework auf die Öffnung von staatlichen Datensätzen, um Unternehmen eine breitere Datenbasis für präzisere KI-Modelle zu bieten. Europa verfolgt einen ähnlichen Weg, allerdings mit stärkerer Berücksichtigung von Datenschutz und Sicherheit. Die Europäische Datenstrategie, unterstützt durch den Data Act und den Data Governance Act, fördert den freien Datenfluss innerhalb definierter regulatorischer Grenzen.

Der Data Act ermöglicht einen effizienteren Zugang zu und Austausch von Daten zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen, indem er den rechtlichen Rahmen für die Nutzung öffentlicher und privater Datensätze schafft. Der Data Governance Act sorgt für eine verantwortungsvolle Nutzung dieser Daten, indem er die Einrichtung von sicheren Datenräumen fördert. Zusammen zielen diese Gesetze darauf ab, dass der freie Datenfluss vorangetrieben wird, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu gefährden, was Unternehmen einen stabilen und sicheren Rahmen für die Nutzung von Daten zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bietet.

Behördenstrukturen: Optimierung statt Expansion

Eine weitere bemerkenswerte Parallele ist die Nutzung bestehender Behördenstrukturen zur Überwachung von KI-Entwicklungen. In den USA soll die Aufsicht durch bereits etablierte Institutionen wie die Federal Trade Commission (FTC) und die Food and Drug Administration (FDA) erfolgen, die mit den jeweiligen Sektoren vertraut sind und schnell auf neue Entwicklungen reagieren können.

In Europa verfolgt der EU AI Act ebenfalls den Ansatz der Einbindung bestehender Aufsichtsbehörden und delegiert grundsätzlich die Marktüberwachungskompetenzen im KI-Bereich an bereits zuständige Sektorbehörden (z.B. Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug) und Datenschutzbehörden, um bürokratischen Overhead zu minimieren. Für jene Bereiche, für die es noch keine dezidierte Aufsichtsbehörde gibt (z.B. Personal, Bildung), muss eine Zuordnung der Aufsichtskompetenz erfolgen. Für KI-Modelle ist das neue EU AI Office in Brüssel zuständig, das zentralisiert die Aufsicht über KI-Modelle übernimmt. Auch hier liegt der Fokus auf der Optimierung bestehender Strukturen und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden.

Europa und die USA setzen in ihrer Struktur auf bewährte regulatorische Institutionen, um die Effizienz zu steigern und gleichzeitig Innovation zu fördern. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie aktiv mit den bestehenden Institutionen zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Innovationen in beiden Regionen reibungslos integriert werden. Das Verständnis der regulatorischen Struktur wird zum Vorteil in einem zunehmend komplexen Marktumfeld.

An dieser Stelle ist die frühzeitige Einrichtung der KI-Servicestelle in Österreich bei der RTR GmbH hervorzuheben, die Unternehmen als Ansprechpartnerin bei allgemeinen Fragen und Anlaufstelle dient. Die KI-Servicestelle hat in diesem komplexen Marktumfeld, in dem noch einige (Zuständigkeits-)Fragen ungeklärt sind, einen sehr positiven Mehrwert für den KI-Standort Österreich erreicht und wurde als Best Practice auch auf europäischer Ebene als Blueprint identifiziert und als Instrument übernommen. Eine vergleichbare Informations- und Anlaufstelle ist in den USA nicht eingerichtet.

Fazit: Der strategische Blick

In der Wahrnehmung vieler gilt der US-Markt als der Goldstandard – mehr Möglichkeiten, weniger Regulierung, schnellere Innovation. Doch die Realität ist differenzierter: Auch in Europa gibt es gleiche Mittel und potenzielle Chancen.

Der zentrale Unterschied liegt in der Innovationskultur und der Bereitschaft, Risiken einzugehen und zu experimentieren. In den USA ist Fehlerkultur (Fail-forward Culture) tief verankert, Unternehmen sind häufig bereit, Fehler als Lernprozesse zu betrachten und unternehmerisches Scheitern nicht zu stigmatisieren. Diese Einstellung, gepaart mit einer dynamischen Finanzierungslandschaft insbesondere durch Venture Capital, ermöglicht es Startups und etablierten Unternehmen, schneller zu skalieren und zu innovieren.

In Europa hingegen bieten stabile Rahmenbedingungen ein Umfeld, das Sicherheit und langfristige Planung fördert. Mit einem Netzwerk von AI Factories findet in Europa ein bedeutender Infrastrukturausbau statt. Gleichzeitig bleibt jedoch die Fehlerkultur oft zurückhaltend, was zu einer vorsichtigeren Herangehensweise an Innovationen führt. Risikobereitschaft ist hier häufig geringer. Der Kapitalmarkt in Europa ist zwar gut etabliert, aber im Vergleich zu den USA oft weniger agil und fokussiert sich stärker auf etablierte Unternehmen, wodurch Startups und risikobehaftete Innovationen nicht immer die nötige finanzielle Unterstützung erhalten, um schnell zu skalieren und zu experimentieren.

Die Frage ist daher nicht, ob die Möglichkeiten vorhanden sind, sondern wer in beiden Märkten die nötige Geschwindigkeit und Innovationskultur aufbaut, um im globalen Wettbewerb nachhaltig zu wachsen. Ebenso entscheidend ist die richtige Balance zwischen langfristigem Investitionsansatz und agiler Kapitalbeschaffung, um eine erfolgreiche und nachhaltige Expansion zu ermöglichen.

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