14.08.2017

Bundesverband digitale Währungen: Stellungnahme zur Stellungnahme

Auf die Stellungnahme mehrerer Szene-Vertreter, in der der neugegründete "Bundesverband für digitale Währungen" (BVDW) unter anderem als "systematische Irreführung" bezeichnet wird, folgt nun eine öffentliche Stellungnahme der Verbandsgründer.
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(c) fotolia.com - Butch

Vergangenen Freitag begann ein für die österreichische Startup-Szene, die sonst in öffentlichen Diskussionen eher zurückhaltend ist, bemerkenswert offener Konflikt. Freitag Vormittag hatte Oliver Olbrich im Brutkasten-Livestream den Launch eines neuen Bundesverbands für digitale Währungen Österreichs (BVDW) bekanntgegeben. Olbrich, der sich nach eigenen Angaben erst seit relativ kurzem mit Kryptowährungen beschäftigt, hatte dabei unter anderem gesagt, dass er die Blockchain nicht wirklich begreife. Er sei nun aber mit den großen Playern der Szene im Gespräch und die bundesweite Interessensvertretung werde bald ihre Arbeit aufnehmen.

+++ Brisant: Stellungnahme der heimischen Kryptoszene zum Bundesverband für Digitale Währungen +++

Vorwurf der „systematischen Irreführung“

Nach dem Livestream gingen dann die Wogen hoch. Neben gar nicht wenigen positiven Reaktionen stachen vor allem einige sehr wütende heraus. Denn sie kamen von bekannten Gesichtern aus der Krypto-Szene, allen voran Bitpanda-CEO Eric Demuth und Fintech Austria-Initiator Patrick Pöschl. Am Sonntag folgte dann eine relativ breit aufgestellte öffentliche Stellungnahme – der Brutkasten berichtete. Darin wurde den BVDW-Gründern vorgeworfen, mit dem Verband „systematische Irreführung“ zu betreiben. „Keine relevante Firma oder Startup auf dem Gebiet Blockchain oder digitaler Währungen wurde im Vorfeld angesprochen oder eingebunden, geschweige denn hat jemals von den beteiligten Personen gehört“, heißt es da etwa.

„Durch Bitcoin Austria und Fintech Austria bereits gut vertreten“

Die Vorstandsmitglieder (Anm. Oliver Olbrich und Christian Gedeon) könnten keine Kompetenz im Bereich digitale Währungen vorweisen und würde das auch selbst im Interview bestätigen. Durch Bitcoin Austria und Fintech Austria fühle man sich überdies bereits gut vertreten. Dazu kam noch ein besonders schwerwiegender Vorwurf: Der von den Gründern als Verbands-Vorstand angeführte Bit Trust-Gründer Mathias Roch habe der Ausübung dieser Position niemals zugestimmt. Auf Anfrage des Brutkasten bestätigte dieser das.

Arbeit der Kritiker „mehr als nur respektiert und wertgeschätzt“

Inzwischen sind auf der Verbands-Seite www.bvdw.at nur noch Olbrich und Gedeon als Vorstände angeführt. Und diese beiden wollen die Vorwürfe so nicht auf sich sitzen lassen. Mit einer (vergleichsweise höflichen) Stellungnahme folgte nun das nächste Kapitel in diesem Konflikt. So heißt es in der Stellungnahme: “ Mit keiner An- und Aussage wird der Anschein erweckt, dass der Verband sich anstatt einem der (angesprochenen) Marktteilnehmer positionieren möchte, deren bisherige Arbeit wir mehr als nur respektieren und wertschätzen. Auch will sich der Verband nicht mit fremden Federn schmücken und es ist eine rein private Initiative, die anscheinend einigen (wenigen) Menschen und deren Befindlichkeiten so in der Form nicht schmeckt.“

+++ Live Interview mit Oliver Olbrich, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes für digitale Währungen Österreichs +++

Anderes Ziel als Bitcoin Austria und Fintech Austria

Man verfolge mit dem BVDW nicht nur das Ziel, die relevanten Startups bzw. Firmen aus der Krypto-Szene zu vertreten. Dass man für alle großen Player spreche, hätte man ohnedies nie gesagt. Vor allem könne und müsse der Verband auch für die Interessierten, die Öffentlichkeit und  die breite Masse verfügbar sein. „Damit sollte jetzt schon klar sein, dass wir als Bundesverband für Digitale Währungen etwas ganz Anderes bezwecken als Bitcoin Austria und Fintech Austria“, heißt es weiter. Man wolle, anders als Bitcoin Austria, ein Service für alle digitalen Währungen und nicht nur für Bitcoin bieten. Besonders wolle man die breite Masse im Verständnis der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Kryptowährungen unterstützen. Definitiv nicht ginge es hingegen darum, die Frage „welchen Kurs muss ich besuchen, um die Blockchain anwenden zu können?“ zu beantworten.

„Wir würden uns aber freuen, wenn auch von Seiten der Angesprochenen konstruktiver Input und die Bereitschaft eines Austausches kommen würde.“

„Keine Stellungnahme“ zu Roch

Klar wird in dem Schreiben der Vorwurf zurückgewiesen, es handle sich beim BVDW um systematische Irreführung. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sei man gerade erst in der Start- und Gesprächsphase. „D.h. wir haben noch ganz viel Arbeit für das finale Setup vor uns (das wissen wir), würden uns aber freuen, wenn auch von Seiten der Angesprochenen (mit denen wir in den kommenden Wochen das Gespräch suchen wollen/wollten) konstruktiver Input und die Bereitschaft eines Austausches kommen würde, als es gleich von Anfang an und noch dazu unbekannter Weise kategorisch abzulehnen“, heißt es. Etwas kryptisch wird in dem Schreiben auch auf Mathias Rochs Dementi zu seiner Vorstandstätigkeit eingegangen: „Bezüglich Mathias Roch werde ich aktuell keine Stellungnahme abgeben, da es mit ihm, als einem unserer Mitgesellschafter in einer anderen Unternehmung, anscheinend in mehreren Punkten Klärungs- als auch Handlungsbedarf gibt.“ Roch hat sein Statement gegenüber dem Brutkasten inzwischen noch einmal ergänzt (hier im Wortlaut):

„Ich bin und war niemals Vorstand dieses Bundesverbandes für Digitale Währungen. Das ist eine unschöne Sache, auch wenn es ein Versehen war und ich bin sehr aufgewühlt deshalb. Die Idee von Herrn Gedeon und Herrn Olbrich u.a. auf politischer Ebene durch Verstärkung der Verbandstätigkeit, unter Einbindung  von seriösen know-how Trägern und Interessensvertretern, (diesbzgl. hat Österreich auf allen Ebenen viel zu bieten und eine tolle „Bitcoin-Community“) finde ich wirklich gut und unterstütze so etwas auch.
Von einer ernstzunehmenden Anfrage bzgl. einer Vorstandstätigkeit, hätte ich mich zwar im ersten Moment geschmeichelt und geehrt gefühlt (als Deutscher für einen österreichischen Bundesverband vorgeschlagen zu werden) jedoch diese dankend abgelehnt, da ich nicht über die  freie Zeit verfüge mich dort entsprechend einzubringen.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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