03.04.2020

Bundesregierung präsentiert neue Details zum 15 Milliarden Euro Nothilfefonds

In einer Pressekonferenz informierte am Freitagvormittag die Bundesregierung über neue Hilfsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft. Darunter auch Details zum 15 Milliarden Euro Nothilfefonds. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer dankte den Startup-Gründern und betonte, dass er mit der Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bezüglich eines "Startup-Hilfspaketes" im Austausch steht.
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Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen - Blümel fordert SICAF-Modell
Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen

Die Bundesregierung informierte am Freitagvormittag die Bevölkerung über Hilfsmaßnahmen für die angeschlagene österreichische Wirtschaft. Vizekanzler Werner Kogler deutete an, dass es erste Fahrpläne für das „langsame Hochfahren“ der Wirtschaft ab kommender Woche geben soll. Die schrittweise Öffnungen sollen dort früher eintreten, wo auch das Ansteckungsrisiko geringer ist.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

15 Milliarden Euro Nothilfefonds

In der Pressekonferenz wurden zudem neue Details zum 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds präsentiert. Der Fonds soll insbesondere Branchen unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Dafür soll es zwei Instrumente zur Eindämmung der wirtschaftlichen Schäden geben: Garantien für Kredite und Zuschüsse.

Anspruchsberechtigt für den 15 Milliarden Euro Nothilfefonds sind laut Finanzminister Gernot Blümel jene Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindesten 40 Prozent haben. Die Obergrenze der Hilfsgelder wird bei drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro liegen. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Gleichzeitig wird auch die staatliche Haftung bei den Garantien von 80 auf 90 Prozent erhöht.

Blümel über die Säulen des Nothilfefonds: „Wir helfen auf mehreren Ebenen: Mit einer Sofortzahlung für die Kleinstunternehmen, die jetzt unmittelbar Strom, Miete und ähnliches zahlen müssen. Mit einem Fonds für Betriebe, die von den verordneten Schließungen direkt betroffen sind. Und mit Liquidität für die vielen Unternehmen, die von heute auf morgen keine Umsätze mehr haben.“

Ansprechpartner für den Nothilfefonds soll die jeweilige Hausbank sein – nähere Details zur Abwicklung sollen ab dem 8. April folgen.

Einfrieren von Bonitätsbewertung

Zudem sollen Bonitätsbewertungen von betroffenen Unternehmen vorübergehend eingefroren werden. „In der aktuellen Situation ist es nicht gerecht einzelne Unternehmen zu bewerten, denn die aktuelle Situation ist nicht auf die Leistung der Unternehmen zurückzuführen, sondern auf die Coronakrise“, so Schramböck.

Die Wirtschaftsministerin betonte, dass sie laufend im Austausch mit heimischen Bonitätsprüfern stehe. „Zwischen Politik, Wirtschaft und Banken herrscht hier Einigkeit. Deshalb wurde gestern ein Memorandum unterzeichnet, dass Unternehmen, die eine staatliche Überbrückungsmaßnahme wie Kurzarbeit oder eine Garantie in Anspruch nehmen, nicht anders gestellt werden als vor der Coronakrise.“

Schramböck möchte damit die Position der heimischen Unternehmen gegenüber in- und ausländischen Lieferanten stärken und so Lieferketten absichern. Eine weitere Maßnahme: Eine Entschädigung für Ware, wie kaputte Blumen oder verdorbene Speisen, soll es ebenfalls geben.

Kreditmoratorium und Auszahlungsstopp für Dividenden

Zudem soll im Nationalrat ein Gesetz für ein Kreditmoratorium beschlossen werden. Dieses soll bis zu 3,5 Millionen Kreditverträge in Österreich umfassen. Diese müssten laut dem neuen Gesetz gestundet werden, so der Finanzminister in der Pressekonferenz.

Weiters führte Blümel aus, dass bislang rund 90.000 Steuerstundungen beantragt worden sind. Für 97 Prozent gebe es bereits eine positive Bewilligung.

Zudem soll es laut dem Vizekanzler einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben und Beschränkungen bei Managerboni kommen. Betroffen sind davon jene Unternehmen, die Staatshilfe beanspruchen.

Mahrer ergänzte zu Nothilfefonds und dankte Gründern

Bei der Pressekonferenz war auch Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer anwesend, der allen Verhandlungspartnern dankte. „Es gebe kein vergleichbares Paket in Europa, um den Blutkreislauf der Wirtschaft aufrechtzuerhalten“, so Mahrer.

Inbesondere die Anhebung der Staatsgarantien für die kurzfristige Liquiditätssicherung von 80 auf 90 Prozent würde es den Hausbanken deutlich leichter machen, Kredite zu vergeben.

Mahrer ergänzte weitere Details zum Nothilfefonds und den einzelnen Stufen der Rückerstattung. Betriebe, die im Vorjahresvergleich einen Umsatzrückgang von 40 bis 60 Prozent haben, soll von diesen Kostenblöcken 25 Prozent rückerstattet werden. Bei 60 bis 80 Prozent Umsatzrückgang soll die Rückerstattung 50 Prozent betragen, bei 80 bis 100 Prozent sogar 75 Prozent. Die Abrechnung erfolgt nach Jahresende.

Mahrer dankte seinen Mitarbeitern in der Wirtschaftskammer und all jenen, die trotz der Coronakrise weiter arbeiten. Dazu zählen laut dem Wirtschaftskammerpräsident auch Startup-Gründer: „Viele Startups und Gründer wurden bislang noch nicht erwähnt, sie arbeiten derzeit aber genauso für die Zukunft der österreichischen Wirtschaft weiter.“

Er würde im engen Austausch mit der Wirtschaftsministerin stehen, um ein „vernünftiges Hilfspaket“ für Startups zu schnüren, so Mahrer abschließend.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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