13.11.2025
UNABHÄNGIGKEIT

Bundesregierung präsentiert Maßnahmenpaket zur digitalen Souveränität Österreichs

Gestern hat die Bundesregierung das Maßnahmenpaket zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs präsentiert und den europäischen Abstimmungsprozess skizziert. Ziel ist eine gemeinsame Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität, die bis zum Gipfel in Berlin am 18. November 2025 verabschiedet werden soll.
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digitale Souveränität
© BKA - Staatssekretär Alexander Pröll (r.), Klubobmann Philip Kucher (l.).

Österreich will mit einer neuen Digitalstrategie, die am 12. November von SPÖ-Klubobmann Philip Kucher, Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty präsentiert wurde, seine digitale Souveränität stärken und damit langfristig unabhängiger von außereuropäischen Technologieanbietern werden. Im Mittelpunkt stehen fünf zentrale Handlungsfelder, die von Infrastruktur über Bildung bis hin zu internationaler Kooperation reichen.

Digitale Souveränität: Die Schwerpunkte

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau einer eigenen digitalen Infrastruktur. Mit einer souveränen Cloud-Architektur, gemeinsamen KI-Services und sicherer Behördenkommunikation soll die digitale Eigenständigkeit der Verwaltung gefestigt werden. Gleichzeitig sollen IT-Konsolidierung und offene Plattformstandards Resilienz und Effizienz in der öffentlichen IT-Landschaft erhöhen.

Auch politische und rechtliche Rahmenbedingungen werden angepasst. Künftig werde digitale Souveränität als Kriterium in Beschaffung und Förderpolitik berücksichtigt. Eine nationale Cloud-Rahmenvereinbarung und klare Governance-Strukturen würden zudem Transparenz und Planungssicherheit für Verwaltung und Wirtschaft schaffen.

Darüber hinaus ist der Plan, die technologische Unabhängigkeit gezielt zu fördern. Der verstärkte Einsatz von Open-Source-Lösungen, die Entwicklung vertrauenswürdiger KI – etwa im Rahmen der österreichischen AI-Factory AI:AT – sowie ein geplanter „Souveränitätsbonus“ in der Förderlandschaft sollen die heimische Innovationskraft stärken und die Abhängigkeit von globalen Konzernen verringern.

Ein weiteres Handlungsfeld betrifft digitale Bildung und Fachkräfte. Im Rahmen der „Digitalen Kompetenzoffensive“ sind Schulungs- und Awareness-Maßnahmen geplant, um das Verständnis für Datensouveränität und den verantwortungsvollen Einsatz digitaler Technologien zu erhöhen.

Nicht zuletzt möchte die Regierung auf europäische und internationale Zusammenarbeit setzen. Offene Standards und die Beteiligung an europäischen Cloud- und KI-Initiativen – im Einklang mit dem „Interoperable Europe Act“ – zielen auf die Sicherung der digitalen Handlungsfähigkeit Europas ab.

Ziel: Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität

Die Grundidee fasst Staatssekretär Alexander Pröll wie folgt zusammen: „Digitale Souveränität ist Sicherheitspolitik, Innovationspolitik und Demokratiepolitik zugleich. Wir handeln jetzt — entschlossen, national und europäisch und mit klarem Ziel: eine Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität bis Ende des Jahres.“

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty ergänzt: „Mit dem ‚Digital Austria Act 2.0‘ schaffen wir die Grundlage für eine souveräne, sichere und zukunftsfitte Verwaltung. Wir reduzieren digitale Abhängigkeiten, investieren in europäische und heimische Technologien und stärken damit unseren Standort.“

Österreich hat das Thema im Juni beim TTE-Rat eingebracht. Der Gipfel in Wien am 12. September legte die Grundlage für die geplante Verabschiedung in Berlin am 18. November, heißt es per Aussendung. Die Bundesregierung strebt an, die Erklärung noch im Dezember in Brüssel zu finalisieren und zu unterzeichnen.

Europäische Lösungen

„Die Menschen müssen im Zentrum stehen. Wir müssen jetzt entschlossen national handeln. Digitale Souveränität schützt unsere Werte, unsere Demokratie und unsere Handlungsfähigkeit“, so Pröll abschließend. „Wir wollen keine Abschottung, sondern die Freiheit, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu wählen — zwischen europäischen Lösungen und vertrauenswürdigen Partnern.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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