11.02.2020

Bundeskriminalamt kooperiert im Kampf gegen Cybercrime mit fit4internet

Im Rahmen des heutigen Safer Internet Days haben am Dienstagvormittag der Verein fit4internet und das Bundeskriminalamt (BKA) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die Bevölkerung in Sachen Cybercrime aufzuklären.
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Bundeskriminalamt
v.l.n.r.: Mag. Dr. Michael Fischer MSc, Stv. Direktor des Bundeskriminalamts, Dr. Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, MMag. Peter J. Oswald, Präsident fit4internet, Mag. Hans Greiner, General Manager Cisco Österreich (c) HBF/Trippolt

Cybercrime ist in Österreich weiter am Vormarsch. Laut dem letzten Cybercrime-Report des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es zwischen 2017 und 2018 einen Anstieg von Cybercrime-Straftaten um 16,8 Prozent. Demnach wurden 2018 rund 20.000 Straftaten verzeichnet. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher liegen, da die Betroffen des öfteren aus Schamgefühl oder Unwissen auf eine Anzeige verzichten.

+++ fit4internet: Österreich bekommt Kompetenzmodell für Digital-Skills +++

Kooperation mit Bundeskriminalamt

Damit die österreichische Bevölkerung in Sachen Cybercrime besser geschützt wird, ist nun das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem Verein fit4internet eine Kooperation eingegangen.

Der Verein wurde vor mehr als einem Jahr ins Leben gerufen, um die digitalen Kompetenzen der Bürger zu stärken. Zu den Maßnahmen des Vereins zählen unter anderem Selbsteinschätzung-Checks mit denen Bürger ihre digitalen Kompetenzen testen können oder das „Cafe Digital“ mit dem die Generation 60 Plus fit für das digitale Zeitalter gemacht wird – der brutkasten berichtete.

400 Beamte „bedarfsorientiert“ bereitgestellt

Über die Kooperation zwischen dem BKA, BMDW und fit4internet sollen über die Plattform sogenannte „Präventionsbeamte“ angefordert werden können, die in Sachen Cybercrime aufklären. Die Zielgruppe umfasst in erster Linie Gemeinden, Unternehmen und Schulen.

Dafür stehen laut Bundesministerin Margarete Schramböck „bedarfsorientiert“ 400 Polizeibeamte bereit, die kostenlose Schulungen abhalten können. Die Beamten sollen hierfür auch aus den Landespolizeidirektionen kommen.

Die Bilanz von fit4internet

Im Rahmen der Unterzeichnung  wurde unter anderem auch Bilanz über die bisherige Arbeit von fit4internet gezogen. Mittlerweile haben laut Schramböck mehr als 10.000 Personen die digitalen Selbsteinschätzung-Checks absolviert. In Zukunft sollen zudem verstärkt Mitarbeiter aus dem KMU-Betrieben angesprochen werden – ein Bereich bei dem laut Schramböck noch großer Aufholbedarf besteht.

Über die Plattform fit4internet können derzeit 21 E-Learning-Kurse absolviert werden. Das Angebot wird laufend erweitert. So hat unlängst der Netzwerkausrüster Cisco zwei Kurse zum Thema „Sicherheit in der digitalen Welt“ zur Verfügung gestellt. Im Mai soll zudem eine eigene „Security-Game-App“ folgen, mit der Jugendliche spielerisch ihr Wissen zu Cybersecurity testen können.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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Bundeskriminalamt kooperiert im Kampf gegen Cybercrime mit fit4internet

Im Rahmen des heutigen Safer Internet Days haben am Dienstagvormittag der Verein fit4internet und das Bundeskriminalamt (BKA) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die Bevölkerung in Sachen Cybercrime aufzuklären. 400 Beamte sollen bedarfsorientiert bereitgestellt werden. Im Rahmen der Unterzeichnung  wurde unter anderem auch Bilanz über die bisherige Arbeit von fit4internet gezogen. Mittlerweile haben mehr 10.000 Personen die digitalen Selbsteinschätzung-Checks absolviert.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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