16.01.2023

Was der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Regierung umfasst

Das Klimaschutzministerium veröffentlichte am Montag den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023, der einen detaillierten Einblick in den Status-Quo der österreichischen Abfallwirtschaft gibt. Darin enthalten ist auch ein neues Abfallvermeidungsprogramm.
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(c) Adobestock

Das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 2002 schreibt vor, dass die österreichische Regierung mindestens alle sechs Jahre einen sogenannten Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erstellen hat. Der letzte derartige Bericht, der einen detaillierten Einblick in die österreichische Abwallfwirtschaft gibt, wurde im Jahr 2017 veröffentlicht. Am Montag war es nun wieder soweit: Nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im vergangenen Jahr machte das Klimaschutzministerium (BMK) den dreiteiligen Bundes-Abfallwirtschaftsplan nun öffentlich zugänglich.

Die drei Teile Bundes-Abfallwirtschaftsplans

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan umfasst mehrere hundert Seiten und ist in drei Teile unterteilt: Der erste Teil widmet sich der abfallwirtschaftlichen Situation in Österreich, der zweite Teil beschreibt die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und dritte Teil enthält das neue Abfallvermeidungsprogramm. Dazu heißt es von Seiten des BMK: „Mit dem neuen Abfallvermeidungsprogramm wird der Rahmen für die abfallvermeidenden Aktivitäten produktions- wie konsumseitig für die kommenden Jahre vorgegeben.“ Zudem wurde laut BMK ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das eine Reihe von Maßnahmen umfasst. Als Beispiele werden der bereits angeführte Reparaturbonus, die Realisierung der Mehrwegquote bzw. die geplante Pfandregelung genannt. So hat die Regierung vor mittlerweile mehr als einem Jahr die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und -dosen in Österreich beschlossen. Die Regelung soll ab 2025 gelten und sieht für alle Gebinde eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent vor.

Zudem werden im Bundes-Abfallwirtschaftsplan einzelne Schwerpunktbereiche definiert – angefangen vom Baubereich, über das Thema Kunststoff und Verpackung bis zur Lebensmittelverschwendung. Und der Bericht nennt auch Zahlen: So gab es von 2014 bis 2020 in Österreich eine Zunahme des Verpackungsverbrauchs um 10,3 Prozent. Von den jährlich rund 296.000 Tonnen an Kunsstoffverpackungen, die in Österreich anfallen, werden derzeit lediglich 31 Prozent rezykliert. Ingesamt ist das Aufkommen an Primärabfällen von 57,10 Millionen Tonnen im Jahr 2015 auf 66,95 Millionen Tonnen im Jahr 2020 und damit um 17 Prozent gestiegen. Generell lässt sich der Zuwachs auf steigenden Mengen an Aushubmaterialien und Abfällen aus dem Bauwesen zurückzuführen, so der aktuelle Bericht.

Gesamtabfallaufkommen in Österreich seit 1990 (c) Bundes-Abfallwirtschaftsplan

Das Programm „Lebensmittel sind kostbar!“

Ebenfalls einen Schwerpunkt legt der Bericht auf die Lebensmittelverschwendung in Österreich. Laut dem Bericht fielen in österreichweit 2020 rund 640.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle im Bereich Handel und Konsum an. Dazu heißt es: „Der Großteil der vermeidbaren Lebensmittelabfälle ist, wie auch in anderen industrialisierten Ländern, auf die Konsumphase zurückzuführen“. Es werden allein über den Restmüll jährlich rund 229.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle entsorgt.

Abhilfe soll künftig das Programm „Lebensmittel sind kostbar!“ schaffen, das ein Maßnahmenpaket aus ingesamt 60 Punkten umfasst. Darin enthalten sind Bildungsmaßnahmen für Konsument:innen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung oder die „Prüfung ökonomischer Instrumente zum Abverkauf und zur Forcierung der Weitergabe“. Die Zielsetzung ist ambitioniert: Bis 2025 sollen die Lebensmittelabfälle im Konsumbereich um ein Drittel und bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren werden.


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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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