16.01.2023

Was der neue Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Regierung umfasst

Das Klimaschutzministerium veröffentlichte am Montag den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2023, der einen detaillierten Einblick in den Status-Quo der österreichischen Abfallwirtschaft gibt. Darin enthalten ist auch ein neues Abfallvermeidungsprogramm.
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(c) Adobestock

Das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 2002 schreibt vor, dass die österreichische Regierung mindestens alle sechs Jahre einen sogenannten Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erstellen hat. Der letzte derartige Bericht, der einen detaillierten Einblick in die österreichische Abwallfwirtschaft gibt, wurde im Jahr 2017 veröffentlicht. Am Montag war es nun wieder soweit: Nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im vergangenen Jahr machte das Klimaschutzministerium (BMK) den dreiteiligen Bundes-Abfallwirtschaftsplan nun öffentlich zugänglich.

Die drei Teile Bundes-Abfallwirtschaftsplans

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan umfasst mehrere hundert Seiten und ist in drei Teile unterteilt: Der erste Teil widmet sich der abfallwirtschaftlichen Situation in Österreich, der zweite Teil beschreibt die Leitlinien zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung und dritte Teil enthält das neue Abfallvermeidungsprogramm. Dazu heißt es von Seiten des BMK: „Mit dem neuen Abfallvermeidungsprogramm wird der Rahmen für die abfallvermeidenden Aktivitäten produktions- wie konsumseitig für die kommenden Jahre vorgegeben.“ Zudem wurde laut BMK ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das eine Reihe von Maßnahmen umfasst. Als Beispiele werden der bereits angeführte Reparaturbonus, die Realisierung der Mehrwegquote bzw. die geplante Pfandregelung genannt. So hat die Regierung vor mittlerweile mehr als einem Jahr die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und -dosen in Österreich beschlossen. Die Regelung soll ab 2025 gelten und sieht für alle Gebinde eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent vor.

Zudem werden im Bundes-Abfallwirtschaftsplan einzelne Schwerpunktbereiche definiert – angefangen vom Baubereich, über das Thema Kunststoff und Verpackung bis zur Lebensmittelverschwendung. Und der Bericht nennt auch Zahlen: So gab es von 2014 bis 2020 in Österreich eine Zunahme des Verpackungsverbrauchs um 10,3 Prozent. Von den jährlich rund 296.000 Tonnen an Kunsstoffverpackungen, die in Österreich anfallen, werden derzeit lediglich 31 Prozent rezykliert. Ingesamt ist das Aufkommen an Primärabfällen von 57,10 Millionen Tonnen im Jahr 2015 auf 66,95 Millionen Tonnen im Jahr 2020 und damit um 17 Prozent gestiegen. Generell lässt sich der Zuwachs auf steigenden Mengen an Aushubmaterialien und Abfällen aus dem Bauwesen zurückzuführen, so der aktuelle Bericht.

Gesamtabfallaufkommen in Österreich seit 1990 (c) Bundes-Abfallwirtschaftsplan

Das Programm „Lebensmittel sind kostbar!“

Ebenfalls einen Schwerpunkt legt der Bericht auf die Lebensmittelverschwendung in Österreich. Laut dem Bericht fielen in österreichweit 2020 rund 640.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle im Bereich Handel und Konsum an. Dazu heißt es: „Der Großteil der vermeidbaren Lebensmittelabfälle ist, wie auch in anderen industrialisierten Ländern, auf die Konsumphase zurückzuführen“. Es werden allein über den Restmüll jährlich rund 229.000 Tonnen vermeidbare Lebensmittelabfälle entsorgt.

Abhilfe soll künftig das Programm „Lebensmittel sind kostbar!“ schaffen, das ein Maßnahmenpaket aus ingesamt 60 Punkten umfasst. Darin enthalten sind Bildungsmaßnahmen für Konsument:innen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Beschaffung oder die „Prüfung ökonomischer Instrumente zum Abverkauf und zur Forcierung der Weitergabe“. Die Zielsetzung ist ambitioniert: Bis 2025 sollen die Lebensmittelabfälle im Konsumbereich um ein Drittel und bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren werden.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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