31.05.2019

CEE Unlimited: KindLink gewinnt beim Pitch-Wettbewerb in Bulgarien

Das Startup KindLink kann auf der von der aaia initiierten "CEE Unlimited"-Roadshow in Sofia, Bulgarien, die österreichischen und bulgarischen Investoren überzeugen.
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KindLink gewinnt den Startup-Pitch in Bulgarien.
KindLink gewinnt den Startup-Pitch in Bulgarien. (c) KindLink

Die von der aaia initiierte Roadshow CEE Unlimited war diese Woche in Sofia, Bulgarien, zu Gast. Auch hier gab es einen Pitch-Wettbewerb, bei dem Startups ihr Business vor lokalen und internationalen Investoren präsentieren konnten. Diesmal konnte sich das Startup KindLink gegen die Konkurrenz durchsetzen.

+++Bulgarien: Fakten über Wirtschaft, Startups und Investoren+++

Auf der B2B-Seite ist KindLink eine Plattform, mit der Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich der Corporate Social Responsibility messen können. Zugleich können Netzwerke im Nonprofit-Sektor zwischen Spendern, NGOs und Nutznießern gebildet werden. „Mit unserer Lösung ist ersichtlich, welchen Effekt jeder gespendete Dollar hat“, sagt Iskren Kulev, Founder und CEO von KindLink.

+++Xvision: Der Gewinner des Pitch-Wettbewerbs in Rumänien+++

Die Founder von KindLink werden auch auf dem Investors Day 19 pitchen, der am 14. November im Palais Wertheim (Wien) stattfinden wird. Kulev blickt dem Event bereits positiv entgegen und erwartet sich, dass er dort sein Netzwerk erweitern kann. Der Bulgare lebt bereits jetzt in London und hat dort das Headquarter seines Startups eröffnet: „Das Vereinigte Königreich ist der zweitgrößte Nonprofit-Markt der Welt und eignet sich für uns daher bestens als Testmarkt“, sagt er: Zudem haben dort viele Konzerne ihre Firmenzentrale.

Tech-Talente aus Bulgarien

Auch Alex Zhigarev, Partner bei speedinvest, zeigt sich im Rahmen des Events in Sofia begeistert von KindLink: Das Business Model des Startups sei gut, außerdem stifte es Nutzen für die Gesellschaft und die Menschheit. Speedinvest hat laut Zhigarev in zwei bulgarische Unternehmen investiert. Potenzial sieht er im CEE-Raum vor allem, weil es hier viele IT-Fachkräfte gibt.

Das bestätigt auch Milen Ivanov, Direktor des Founder Institute in Sofia, im Rahmen des Events: „In Bulgarien gibt es viele Tech-Fachkräfte“, sagt er. Allgemein beobachtet der lokale Experte einen regelrechten Boom der bulgarischen Startup-Szene: Vor fünf Jahren habe es zum Beispiel keine bekannten Business Angels gegeben, es haben lediglich einige Privatpersonen unter dem Radar in Startups investiert. Inzwischen haben sich diese Personen in einem Netzwerk organisiert, um Erfahrungen auszutauschen und als Inspiration für andere potenzielle Investoren zu dienen. Nun, so Ivanov, muss das bulgarische Ökosystem sich mit anderen vernetzen, um internationale Synergien zu bilden. Und genau dafür schafft die „CEE Unlimited“-Tour eine gute Basis.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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