27.03.2018

5 Startups im neuen Förderprogramm von build! Gründerzentrum

Das Klagenfurter build! Gründerzentrum hat fünf Startups in sein aktuelles Förderprogramm aufgenommen. Im Vorfeld wurde ein neues Strategiekonzept ausgearbeitet und der Förderfokus geschärft.
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build! Gründerzentrum
Team build! Gründerzentrum v.l.n.r.: Markus Setschnagg, Tanja Scheliessnig, Carina Jellitsch, Karin Ibovnik (Geschäftsführerin), Marissa Florian, Nina Zesar. (c) build! Gründerzentrum

Was INiTS in Wien, accent in Niederösterreich und tech2b in Oberösterreich ist, ist das build! Gründerzentrum in Kärnten. Es zählt zu den österreichischen AplusB-Zentren, fördert also Gründungen aus dem akademischen Umfeld. Entsprechend ist der Fokus gelegt: „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, kreative und mutige Menschen in Kärnten bei der nachhaltigen Umsetzung ihrer innovativen Geschäftsidee zu fördern, sowie Selbständigkeit als reizvolle Karriereoption stärker im akademischen Umfeld zu positionieren“, gibt build! als Vision aus.

+++ Die Bedeutung von High Tech Startups für den Wirtschaftsstandort +++

Neues Budget, neue Projekte

Wie bei öffentlich finanzierten Stellen üblich, muss regelmäßig das Budget erneuert werden. Und das ist nun wieder passiert. „Nachdem die Weiterfinanzierung des build! Gründerzentrums einstimmig beschlossen wurde, besteht auch die Möglichkeit wieder neue Projekte aufzunehmen. Nach 15 Monaten war es soweit und die 59. Beiratssitzung konnte stattfinden“, heißt es in einer Aussendung. Nachdem ein neues Strategiekonzept ausgearbeitet und der Förderfokus geschärft worden sei, hätte man nun die nächsten fünf Startups aufnehmen können.

Diese fünf Startups kommen ins build! Gründerzentrum-Förderprogramm

Die BabyBox ist ein Abo-Service für Basis-Babybekleidung und versorgt Familien mit sechs „BabyBoxen“ im ersten Lebensjahr, abgestimmt auf den jeweiligen Wachstumsschub, die direkt nach Hause geliefert werden. Auch Einzelprodukte und eine Geschenks-BabyBox gibt online zu erwerben: www.mamabo.at

Die Plattform myAcker.com soll es jedem ermöglichen, sein eigenes Gemüse anzubauen, „egal wo dieser jemand wohnt und unabhängig davon, was er vom Garteln versteht“. Die MyAcker-App verbindet ein virtuelles Gartenstück mit einem echten Garten, um online angelegte Gemüsepflanzen auch „live“ anzubauen und zum Reifezeitpunkt an die User zu verschicken. www.myacker.com

Die Hex GmbH entwickelt Optimierungsalgorithmen zur Effizienzsteigerung von Prozessen in den Bereichen Transport- und Produktionslogistik. Man wolle gemeinsam mit den Kunden Optimierungspotentiale identifizieren und diese durch individuelle, maßgeschneiderte Lösungen maximal auszuschöpfen, heißt es vom Startup

Sensolligent entwickelt digitale Simulatoren zur Prozessoptimierung von Fertigungsstraßen für die Industrie.

fimboo entwickelt High Performance Ski- und Wanderstöcke aus Bambus und recyceltem Plastik. Neben dem ökologischen Impact durch die gewählten Materialien wird mit der Produktion in Uganda auch ein möglichst großer sozialer Nutzen geschaffen. Eine Modulbauweise und diverse Individualisierungsmöglichkeiten der Stöcke würden jeden fimboo zu einem Unikat machen, wirbt das Startup.

Die aufgenommenen Projekte bekommen eine acht bis zwölfmonatige Unterstützung durch das build! Gründerzentrum.

⇒ www.build.or.at

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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