04.11.2022

Budgetentwurf: EcoAustria will Maßnahmen für Mittelstand und Pensionsalter-Erhöhung

EcoAustria-Chefin Monika Köppl-Turyna mahnt in einem ausführlichen Statement zum Budgetentwurf für 2023 mehrere langfristige Maßnahmen ein.
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Budgetentwurf Monika Köppl-Turyna über die FlexCo
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm

EcoAustria-Chefin Monika Köppl-Turyna verfasste anlässlich des heutigen Budgethearings ein ausführliches Statement an das Parlament zum Mitte Oktober von Finanzminister Magnus Brunner präsentierten Budgetentwurf 2023.

Budgetentwurf: Köppl-Turyna sieht „Krisenbudget“ als Notwendigkeit

Darin betont die Ökonomin zunächst, dass das aktuelle „Krisenbudget“ mit seinen Maßnahmen notwendig sei, „um ein Abrutschen in die Armut zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten“. Trotz angespannter Lage sei es mit dem Budgetentwurf gelungen, eine strukturelle Reform durchzuführen. Auch die Abschaffung der Kalten Progression sei ausdrücklich zu begrüßen und werde maßgeblich dazu beitragen, dass die Kaufkraft der Konsument:nnen weniger schnell sinkt.

Bedenken bezüglich Mittelstand bei Abschaffung der Kalten Progression

Doch bei diesem Punkt mahnt Köppl-Turyna auch ein, den Mittelstand nicht außer Acht zu lassen. Gemäß Beschluss zur Abschaffung der kalten Progression werden die Einkommensteuertarife jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, Einkünfte im Umfang des verbleibenden Drittels nach sozialökonomischen Parametern weiter entlastet. „Dennoch gilt es darauf zu achten, dass das verbleibende Drittel des Volumens, unter Berücksichtigung der gerechten Aufteilung über die Steuerklassen, in vollem Ausmaß zurückverteilt wird“, meint die Ökonomin dazu in ihrem Statement zum Budgetentwurf. Eine reine Anpassung der niedrigeren Einkommen würde mit der Zeit dazu führen, dass sich die unteren Steuerklassengrenzen den oberen angleichen würden, meint sie.

Demografischer Wandel und steigende Zinslast als größte Probleme für Budget

Generell sieht Köppl-Turyna den Mittelstand am stärksten von den aktuellen und langfristigen budgetären Herausforderungen betroffen. Hier streicht sie den demografischen Wandel und den damit verbundenen erwarteten starken Anstieg der Ausgaben für Pensionen, Pflege und Gesundheit auf mehr als 25 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung hervor. Auch die bis auf weiteres deutlich steigende Zinslast aufgrund der Zinswende würde den finanziellen Spielraum für zukunftsorientierte Investitionen deutlich einschränken.

Mittelstand schon länger unter Druck

Der Mittelstand erfülle für die Volkswirtschaft besonders wichtige Aufgaben, eine Erosion der Mitte könne auch zu politischen Verwerfungen führen. Doch die Bevölkerungsschicht sei nicht nur durch die Inflation verstärkt unter Druck geraten. Die Belastung von Arbeit sei schon seit 1975 massiv gestiegen. Die Immobilienpreise hätten sich zwischen 2010 und 2021 mehr als verdoppelt, führt Köppl-Turyna aus. „In Anbetracht der allgemeinen Inflation von etwas mehr als 20 Prozent, ist Wohneigentum für viele schlichtweg nicht mehr leistbar“, meint sie.

Als ausgabenseitige Maßnahme zur Stärkung des Mittelstandes fordert die Ökonomin unter anderem Investitionen in Kindergärten, um längere Betreuungszeiten zu gewährleisten. Zudem meint sie: „Der Mittelstand ist als Hauptträger der Steuerlast zunehmend unzufriedener mit der Qualität und Effizienz der öffentlichen Leistungen, die er mitfinanziert“. Hier führt sie das Bildungssystem an, das im internationalen Vergleich sehr teuer sei, aber schlechte Ergebnisse bringe.

Köppl-Turyna zu Budgetentwurf: Nur Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters könnte Spielraum erweitern

„Um die Wirtschaft und vor allem den Mittelstand zu entlasten, müssen weitgehende Reformen durchgeführt werden. Kleine Verschiebungen in den Einzelbudgets lösen unsere Probleme nicht“, schreibt Köppl-Turyna und stellt eine ganz konkrete Forderung: „Zuallererst ist darauf zu achten, die Pensionsausgaben in den Griff zu bekommen. […] Nur durch die Anpassung des gesetzlichen Eintrittsalters kann das Versicherungsprinzip im Pensionssystem wieder gestärkt und der budgetäre Spielräum erweitert werden“.

Großes Potenzial auch bei Finanzausgleichgesetz und Effizienz der Verwaltung

„Kaum einen Bereich, wo das Potenzial für strukturelle Reformen höher ist“, sieht die Ökonomin beim Finanzausgleichgesetz, wo 2023 neue Verhandlungen anstehen. Die Effizienz des Bildungssystems könne massiv verbessert werden, wenn die bestehenden Mittel verstärkt aufgabenorientiert verteilt werden würden, eint sie etwa. Zudem soll, geht es nach Köppl-Turyna, den Ländern und Gemeinden mehr Verantwortung für eigene Abgaben zugesprochen werden. Denn: „Die Einnahmenautonomie ist mit einer höheren Transparenz und Rechenschaftspflicht verbunden und der fiskalische Wettbewerb führt zu einer effizienteren Verwendung von Steuermitteln“. Schließlich könne die Effizienz der allgemeinen Verwaltung auch durch einen besseren Datenzugang sowie einen gezielteren Einsatz der Digitalisierung erhöht werden.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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