04.11.2022

Budgetentwurf: EcoAustria will Maßnahmen für Mittelstand und Pensionsalter-Erhöhung

EcoAustria-Chefin Monika Köppl-Turyna mahnt in einem ausführlichen Statement zum Budgetentwurf für 2023 mehrere langfristige Maßnahmen ein.
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Budgetentwurf Monika Köppl-Turyna über die FlexCo
Monika Köppl-Turyna | (c) Weinwurm

EcoAustria-Chefin Monika Köppl-Turyna verfasste anlässlich des heutigen Budgethearings ein ausführliches Statement an das Parlament zum Mitte Oktober von Finanzminister Magnus Brunner präsentierten Budgetentwurf 2023.

Budgetentwurf: Köppl-Turyna sieht „Krisenbudget“ als Notwendigkeit

Darin betont die Ökonomin zunächst, dass das aktuelle „Krisenbudget“ mit seinen Maßnahmen notwendig sei, „um ein Abrutschen in die Armut zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten“. Trotz angespannter Lage sei es mit dem Budgetentwurf gelungen, eine strukturelle Reform durchzuführen. Auch die Abschaffung der Kalten Progression sei ausdrücklich zu begrüßen und werde maßgeblich dazu beitragen, dass die Kaufkraft der Konsument:nnen weniger schnell sinkt.

Bedenken bezüglich Mittelstand bei Abschaffung der Kalten Progression

Doch bei diesem Punkt mahnt Köppl-Turyna auch ein, den Mittelstand nicht außer Acht zu lassen. Gemäß Beschluss zur Abschaffung der kalten Progression werden die Einkommensteuertarife jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, Einkünfte im Umfang des verbleibenden Drittels nach sozialökonomischen Parametern weiter entlastet. „Dennoch gilt es darauf zu achten, dass das verbleibende Drittel des Volumens, unter Berücksichtigung der gerechten Aufteilung über die Steuerklassen, in vollem Ausmaß zurückverteilt wird“, meint die Ökonomin dazu in ihrem Statement zum Budgetentwurf. Eine reine Anpassung der niedrigeren Einkommen würde mit der Zeit dazu führen, dass sich die unteren Steuerklassengrenzen den oberen angleichen würden, meint sie.

Demografischer Wandel und steigende Zinslast als größte Probleme für Budget

Generell sieht Köppl-Turyna den Mittelstand am stärksten von den aktuellen und langfristigen budgetären Herausforderungen betroffen. Hier streicht sie den demografischen Wandel und den damit verbundenen erwarteten starken Anstieg der Ausgaben für Pensionen, Pflege und Gesundheit auf mehr als 25 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung hervor. Auch die bis auf weiteres deutlich steigende Zinslast aufgrund der Zinswende würde den finanziellen Spielraum für zukunftsorientierte Investitionen deutlich einschränken.

Mittelstand schon länger unter Druck

Der Mittelstand erfülle für die Volkswirtschaft besonders wichtige Aufgaben, eine Erosion der Mitte könne auch zu politischen Verwerfungen führen. Doch die Bevölkerungsschicht sei nicht nur durch die Inflation verstärkt unter Druck geraten. Die Belastung von Arbeit sei schon seit 1975 massiv gestiegen. Die Immobilienpreise hätten sich zwischen 2010 und 2021 mehr als verdoppelt, führt Köppl-Turyna aus. „In Anbetracht der allgemeinen Inflation von etwas mehr als 20 Prozent, ist Wohneigentum für viele schlichtweg nicht mehr leistbar“, meint sie.

Als ausgabenseitige Maßnahme zur Stärkung des Mittelstandes fordert die Ökonomin unter anderem Investitionen in Kindergärten, um längere Betreuungszeiten zu gewährleisten. Zudem meint sie: „Der Mittelstand ist als Hauptträger der Steuerlast zunehmend unzufriedener mit der Qualität und Effizienz der öffentlichen Leistungen, die er mitfinanziert“. Hier führt sie das Bildungssystem an, das im internationalen Vergleich sehr teuer sei, aber schlechte Ergebnisse bringe.

Köppl-Turyna zu Budgetentwurf: Nur Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters könnte Spielraum erweitern

„Um die Wirtschaft und vor allem den Mittelstand zu entlasten, müssen weitgehende Reformen durchgeführt werden. Kleine Verschiebungen in den Einzelbudgets lösen unsere Probleme nicht“, schreibt Köppl-Turyna und stellt eine ganz konkrete Forderung: „Zuallererst ist darauf zu achten, die Pensionsausgaben in den Griff zu bekommen. […] Nur durch die Anpassung des gesetzlichen Eintrittsalters kann das Versicherungsprinzip im Pensionssystem wieder gestärkt und der budgetäre Spielräum erweitert werden“.

Großes Potenzial auch bei Finanzausgleichgesetz und Effizienz der Verwaltung

„Kaum einen Bereich, wo das Potenzial für strukturelle Reformen höher ist“, sieht die Ökonomin beim Finanzausgleichgesetz, wo 2023 neue Verhandlungen anstehen. Die Effizienz des Bildungssystems könne massiv verbessert werden, wenn die bestehenden Mittel verstärkt aufgabenorientiert verteilt werden würden, eint sie etwa. Zudem soll, geht es nach Köppl-Turyna, den Ländern und Gemeinden mehr Verantwortung für eigene Abgaben zugesprochen werden. Denn: „Die Einnahmenautonomie ist mit einer höheren Transparenz und Rechenschaftspflicht verbunden und der fiskalische Wettbewerb führt zu einer effizienteren Verwendung von Steuermitteln“. Schließlich könne die Effizienz der allgemeinen Verwaltung auch durch einen besseren Datenzugang sowie einen gezielteren Einsatz der Digitalisierung erhöht werden.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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