12.09.2025
LEADERSHIP

Buddhismus und Leadership: Was Gründer:innen von Buddha lernen können

Zwei Experten über die zeitlosen Führungsprinzipien des Buddhismus – und warum gerade Startup-Gründer:innen davon profitieren können.
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Bodo Schlegelmilch und Pipop Udorn. | © WU Executive Academy/Georg Wilke

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Was anfangs überraschend klingt, ergibt bei näherer Betrachtung durchaus Sinn: Gerade in Zeiten schneller Veränderung und hohen Drucks können die jahrtausendealten Lehren Buddhas wertvolle Orientierung für Führungskräfte bieten. Täglich komplexe Entscheidungen zu treffen und Teams durch unsichere Phasen zu führen benötigt sichere Führungsstrategien.

Zwei, die sich mit Buddhas Lehre auskennen, sind Bodo Schlegelmilch, Gründungsleiter der WU Executive Academy, und Pipop Udorn, Vizerektor der Thammasat-Universität in Bangkok. Udorn ist selbst buddhistischer Mönch und lebt nach den Lehren Buddhas; Schlegelmilch ist seit vielen Jahren freundschaftlich und beruflich mit ihm verbunden und beschäftigt sich intensiv mit den buddhistischen Prinzipien. Beide Experten sind überzeugt: Diese Prinzipien können helfen, bewusster, ausgeglichener und erfolgreicher zu führen.

Eine ungewöhnliche Freundschaft

Schlegelmilch erklärt den Ursprung der Verbindung zwischen ihm und Pipop Udorn: „Ich unterrichte schon seit über 20 Jahren in Thailand an der Thammasat University als Gastlektor und habe Pipop dort kennengelernt – zunächst als Dekan der Business School, später als Vizerektor. Er hatte immer eine sehr interessante Philosophie und hat sehr viel reflektiert, bevor er Entscheidungen gefällt hat.“

Was für Schlegelmilch besonders faszinierend war: Udorn war nicht nur ein guter Universitätsprofessor – er ging zwischen seinen Amtszeiten jeweils für mehrere Monate ins Kloster. Das sei in Thailand relativ üblich, sagt Schlegelmilch. Diese Praxis der bewussten Reflexion brachte Schlegelmilch, der an der WU Wien zu Markteintritts- und Marktexpansionsstrategien unterrichtet, auf eine Idee: Was kann eine Führungskraft vom Buddhismus lernen? Die Antwort darauf entwickelten Bodo Schlegelmilch und Pipop Udorn gemeinsam – mit nützlichen Erkenntnissen für die Startup-Welt.

Der Grundstein erfolgreicher Gründung

Eine Gründung verändere das Leben grundsätzlich sehr stark. „Die Gründer:innen sind gerade am Anfang wahnsinnig busy. Der Übergang zwischen Privatleben und Unternehmen verschwindet beinahe“, sagt Schlegelmilch. Hier komme das erste buddhistische Prinzip ins Spiel: Selbsterkenntnis. „Im Prinzip geht es darum, sich selbst zu erkennen. Ist das etwas, was ich tatsächlich will und möchte und auch glaube, dass ich das kann?“, sinniert Schlegelmilch. Udorn ergänzt aus buddhistischer Sicht: „Buddha lehrt dich, die Welt so zu sehen, wie sie ist. Alles hat eine Ursache und eine Wirkung. Wenn du möchtest, dass etwas geschieht, musst du eine Ursache finden und diese Ursachen so steuern, dass du das gewünschte Ergebnis erzielst.“

Der Mönch betont dabei die Bedeutung der inneren Haltung: „Damit Führungskräfte so etwas bewältigen können, muss es aus ihrem Inneren kommen. Es geht nicht um Fähigkeiten, die sie von außen erwerben, sondern um die Geisteshaltung, die ihre Worte und Handlungen bestimmt.“

Die Kunst der objektiven Entscheidung

Ein zentrales Problem vieler Gründer:innen sei die Emotionalität: Sie brennen so sehr für ihre Idee, dass oft emotionale Entscheidungen getroffen werden. Die buddhistische Lösung: emotionales Detachment. „Man muss sich dann wirklich bewusst die Zeit nehmen und die Größe haben, zu sagen: ‚Ich versuche jetzt, das mal mit ein bisschen Abstand zu sehen. Unsere Kund:innen sehen die Sache offensichtlich anders!‘“, so Schlegelmilch.

Udorn erklärt das Konzept wieder aus buddhistischer Sicht: „Was auch immer mit den Menschen um dich herum geschieht: Du musst darüber nachdenken, ob es den Regeln und Vorschriften entspricht, um Gerechtigkeit zu wahren. Denn wenn du nur dein Herz benutzt, könntest du das Startup ruinieren.“

Wichtig zu beachten: Detachment bedeutet nicht Gleichgültigkeit. Es bedeute nicht, dass man sich um nichts mehr kümmern müsse; dass einem alles egal sei. Man versuche lediglich, Emotionen rauszunehmen und etwas als Außenstehende:r zu betrachten, um bessere Entscheidungen zu fällen, so Schlegelmilch.

Er rät Gründer:innen, sich immer wieder bewusst zurückzunehmen und sich zu fragen, was man bereits erreichen konnte. „Dabei sollten sich Gründer:innen auch selbst kritisch hinterfragen: nicht immer gleich den Fehler woanders suchen, sondern auch mal bei sich selbst anfangen“, so Schlegelmilch.

Buddhismus hilft Business

Beiden Experten ist wichtig, zu betonen, dass es hier keineswegs um religiöse Bekehrung gehen soll: „Business Schools sollten nach meinem Dafürhalten religionsfreie Räume sein – tolerante Räume, die Vielfältigkeit und unterschiedliche Weltanschauungen miteinander vereinen“, stellt Schlegelmilch klar. „Wir sind keine Prediger, die sagen: ‚Wenn Sie ein guter Gründer sein wollen, müssen Sie Buddhist werden!‘“

Ruhige Führung in turbulenten Zeiten

Was beide Experten eint, ist die Überzeugung, dass gerade in unserer schnelllebigen Zeit buddhistische Prinzipien wertvolle Orientierung bieten können. Udorn bringt es auf den Punkt: „Man muss nicht so gestresst sein, um erfolgreich zu sein. Man kann seine Arbeit erfolgreich erledigen und gleichzeitig glücklich sein.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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