28.07.2025
FINDABLE

Buchroithner launcht SEO-Tool für ChatGPT und Co.

Peter Buchroithner ist zurück mit einer Neugründung: Das SEO-Tool Findable soll Marken dabei helfen, mehr Sichtbarkeit in KI-Chats zu erreichen.
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Peter Buchroithner gründete kürzlich Findable. (c) Sledgehammer Studio

„Ich frage mal ChatGPT“ – dieser Satz ersetzt zunehmend das klassische „Ich google mal“. Die Suchgewohnheiten im Internet haben sich im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz grundlegend verändert. Für Marken bedeutet das: Es reicht nicht mehr, nur in den Google-Suchergebnissen präsent zu sein. Potenziell viel entscheidender ist, auch in den Antworten von KI-Systemen wie ChatGPT, Gemini oder Perplexity aufzutauchen.

“Doch die meisten Marken tauchen in diesen Antworten nicht auf – selbst wenn sie in der Vergangenheit hervorragende SEO-Maßnahmen umgesetzt haben”, so Serial Founder Peter Buchroithner. Gemeinsam mit Geschäftspartner Thomas „Tosh“ Schranz hat er deshalb Findable entwickelt – ein neues Rundum-Tool, das Unternehmen hilft, in der KI-Suche sichtbar zu werden.

“Wenn das Unternehmen nicht für LLMs optimiert ist, verpasst man es, in den entscheidenden Momenten, in denen Kunden nach Lösungen suchen, die vertrauenswürdige Stimme zu sein”, schreiben die Findable-Günder auf der Website.

Mehr Sichtbarkeit in der KI-Suche

“In den letzten Wochen haben wir – mit viel Unterstützung und Feedback von SEO-Consultants, internen Marketing-Teams und Agenturen – ein Toolkit aufgebaut, das sich auf folgende Bereiche konzentriert: Google Search Console, Content-Gap-Reports, LIVE-Dashboard mit Google Trends, Sichtbarkeits-Check deiner Marke in Trainingsdaten”, schreibt Buchroithner auf der Website. Das SEO-Tool soll dabei helfen, Produkte oder Marken in der KI-Suche sichtbarer zu machen. 

Die Optimierung durch den sogenannten “LLM SEO Monitor” (kurz für Large Language Model Search Engine Optimization) verläuft in einem dreistufigen Prozess. Zuerst analysiert das Tool die aktuelle Sichtbarkeit der Marke in der KI-Suche. Anschließend kann man verschiedene Funktionen zur Verbesserung nutzen, wie etwa SEO-optimierte FAQs oder eine personalisierte Content-Gap-Analyse, die inhaltliche Lücken im Vergleich zur Konkurrenz aufzeigt. Durch gezielte Maßnahmen soll auch die Crawlbarkeit von Inhalten verbessert werden. Abschließend lassen sich die Fortschritte durch Monitoring überwachen und die Strategie laufend anpassen.

Derzeit ist nur das Abonnement für Einzelpersonen verfügbar. Varianten für Agenturen und größere Unternehmen befinden sich laut den Gründern bereits in Vorbereitung.

Buchroithners Gründungen

Peter Buchroithner ist eine bekannte Persönlichkeit in der heimischen Startup-Szene. Sein Einstieg ins Unternehmertum begann 2015 mit dem Startup dvel, das später in Swelly umbenannt wurde. Nach finanziellen Schwierigkeiten wurde das Unternehmen im Jahr 2021 verkauft.

Anschließend gründete Buchroithner in den USA das Unternehmen Orgn Inc., zu dem die Instant-Kaffee-Marke Stardust gehört. Schon zu Beginn konnte er den bekannten Investor Hansi Hansmann gewinnen, der bereits bei Swelly an Bord gewesen war.

Im Jahr 2024 zog sich Buchroithner aus der CEO-Rolle zurück und brachte im Sommer desselben Jahres Rakun Card auf den Markt – eine App, die speziell für Menschen im Neurodivergenz-Spektrum entwickelt wurde. Zuletzt erweiterte er sein Gründer-Portfolio mit der Social-Media-Plattform Waffle, die über Voice-Messages funktioniert. Bei beiden Gründungen war auch der jetzige Geschäftspartner Thomas Schranz dabei.

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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