14.12.2022

Buchhaltung To Go: Ecovis bietet Beratung mit Kundenportal inkl. Handy-Upload

Beim Kundenportal von Ecovis stehen nicht nur Digitalisierung und Automatisierung des Rechnungswesens im Vordergrund, sondern auch die persönliche Betreuung ihrer Kund:innen. Damit soll die Buchhaltung sowie die zukünftige interne Planung für Unternehmen erleichtert werden.
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Senior Manager Alexander Nagl und Senior Manager Ferhat Pütün (v.l.n.r.) stellen das Ecovis-Buchhaltungportal vor © Ecovis
Senior Manager Alexander Nagl und Senior Manager Ferhat Pütün (v.l.n.r.) stellen das Ecovis-Buchhaltungportal vor © Ecovis
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Die Coronapandemie hat für die meisten Unternehmen nachhaltige Konsequenzen mit sich gezogen. Das Beratungsunternehmen Ecovis gehört dabei zu jenen, die mit den Erfahrungen der Lockdowns ihr Geschäftsmodell erfolgreich neu ausgerichtet haben: Ihre ursprünglich unternehmensinterne Buchhaltungsplattform wird inzwischen als Kundenportal genutzt. Der Vorteil: Durch das digitale Tool sparen sich die Kund:innen den mühsamen Weg zum Steuerberatungsbüro, haben aber weiterhin die Möglichkeit, bei aufkommenden Problemen oder Fragen vom Ecovis-Team betreut zu werden.

Auswertung der Belege in Echtzeit auf einen Blick

“Wir machen alles, von der Lohnverrechnung über die Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung bis hin zur Sonderberatung”, erklärt Christoph Puchner, Steuerberater und Partner bei Ecovis Austria im brutkasten-Gespräch. Die Ecovis-Kund:innen kommen dabei aus verschiedensten Branchen und das digitale Kundenportal findet dabei großen Anklang. Mit dem Ecovis-Kundenportal soll der Kontakt zwischen der Kanzlei und ihren Kund:innen vereinheitlicht und digitalisiert werden.

Dashboard im Ecovis-Kundenportal

Zuvor hatte man die Unterlagen der Kund:innen in Hardcopy ins Haus bekommen und diese dann in der Buchhaltungsabteilung bearbeitet, erklärt Senior Manager Alexander Nagl, der an der Projektumsetzung maßgebend beteiligt war. Die technischen Möglichkeiten für ein Kundenportal hätten bereits mit einem internen Programm existiert. Dieses habe man zunächst für Test-Kund:innen und schließlich für den gesamten Kund:innenstamm erweitert. “Das ist unglaublich gut angekommen. Gerade im Startup-Bereich bin ich oft mit Unternehmer:innen in Kontakt, die nicht mehr den Weg zur Post auf sich nehmen möchten, um alle Unterlagen zum Steuerberater zu bringen. Sie wollen das bequem von ihrem Büro bzw. von Zuhause aus machen. Abfotografieren, Handy-Upload und fertig”, meint Nagl im Interview. Die Auswertung der Belege werde dabei automatisiert und sei jederzeit im Portal einsehbar.

Mit diesem Angebot, in Echtzeit auf alle Daten Zugriff zu haben und einer Finanzübersicht mittels Dashboard, möchte Ecovis seinen Kund:innen nicht nur einen Überblick über ihr Unternehmen verschaffen, sondern sie auch bei der weiteren Entscheidungsfindung unterstützen, ergänzt Senior Manager Ferhat Pütün. “Die steuerliche Beratung ist auch eine zukunftsgerichtete Beratung. Unsere Mission ist es, den Kund:innen jederzeit digital einen Überblick über ihre Firma zu geben, woraufhin sie weitere unternehmerische Entscheidungen treffen können”, so Pütün. 

Belegaustausch und Telebanking sind erst der Anfang

Als klaren Vorteil betont Ecovis, dass sie für ihre Arbeit keine separate Datenbank nutzen, sondern die schon über die Buchhaltung bestehende. Änderungen werden sofort im Portal abgebildet, wodurch man sich auf jede einzelne Buchung verlassen könne.

Neben dem Belegaustausch sind auch weitere Tools, wie bspw. Zahlungsfunktionen im Portal integriert. Kund:innen haben also die Möglichkeit, ihre eigens hochgeladenen Eingangsrechnungen direkt zu bezahlen. Künftig sollen noch weitere Funktionen ausgebaut werden. Zum einen soll der Blick in die Zukunft mehr bedacht werden, indem die Kund:innen eine Planungsrechnung im Ecovis-Tool integrieren können. Zum anderen soll auch die Handy-App ― die sich aktuell noch auf den Beleg-Upload konzentriert ― erweitert werden. Übersichtsfunktionen aus dem Portal, wie Saldenlisten oder Gewinn- und Verlustrechnungen, sollen künftig ebenfalls in der App einsehbar sein. “Belege hochzuladen ist zwar tatsächlich das Wichtigste. Wenn man dann aber direkt noch jeweilige Auswertungen mit anschauen kann, ist das für unsere Kund:innen ja umso besser”, meint Nagl hierzu.

Kundenwünsche sind möglich und willkommen

Mit Blick auf die verschiedenen Funktionen sei das Kundenportal also recht flexibel aufgestellt, betont der Senior Manager. “Was unsere Arbeit meiner Meinung nach besonders macht, ist die Berücksichtigung von Kundenwünschen zur Weiterentwicklung des Portals. Aus diesem Grund nennen wir es schließlich auch ‘Kundenportal’. Wir leben vom Feedback unserer Kund:innen und setzen dieses auch um”, meint Nagl abschließend. Das Angebot und die jeweiligen Funktionen sollen also stets angepasst werden – maßgeschneidert an die Anforderungen der Kund:innen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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