08.09.2020

bruXane: Zähneknirsch-Startup mit anderem Deal als in der Höhle der Löwen

bruXane - ein Startup, das sich dem Kampf gegen das nächtliche Zähneknirschen verschrieben hat und sich einer breiten Öffentlichkeit in der "Höhle der Löwen" vorstellte - konnte in der Show drei Investoren für sich gewinnen. Nach der Sendung kam es jedoch zu keinem Investment-Deal, sondern zu anderweitiger Zusammenarbeit.
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(c) bruXane/FB - Das bruXane-Team entwickelte eine smarte Zahnschiene gegen das nächtliche Zähneknirschen.

Lange Zeit sah es in der Startup-Sendung „Die Höhle der Löwen“ so aus, als ob die hohe Bewertung die Investoren abschrecken würde. Bianca Berk und Partner Jörg Köhler hatten für den Einstieg in ihr Unternehmen 600.000 Euro für zehn Prozent Anteile gefordert. So mancher Löwe ließ die Gründer gar nicht mehr ausreden, bis sich Handelsexperte Ralf Dümmel einschaltete und eine Lanze für bruXane brach. Danach nahm man ihn, Carsten Maschmeyer und Dagmar Wöhrl ins Boot. Im Nachgang jedoch kam es zu anderweitigen Einigungen.

Fokus auf bruXane 2 Go

„Die bisherige Zusammenarbeit erfolgt in Form von einer umfangreichen Vertriebskooperation und einer Vorfinanzierung der Produktion durch ‚DS Produkte‘ (Handelsgesellschaft von Ralf Dümmel) sowie Unterstützung durch Know-how und das Netzwerk der Löwen und ihrer Teams. Wir haben uns in erster Linie auf die Optimierung der bruXane 2 Go konzentriert und wollen dieses nun breit im Handel platzieren“, erklärt Gründerin Bianca Berk.

Zahnschiene mit Biofeedback

Sie hat mit bruXane eine intelligente Zahnschiene zur Verwendung bei Zähneknirschen gemeinsam mit Jörg Köhler entwickelt und neun jahre daran gearbeitet. Das Produkt ist eine Kombination aus einer Zahnschiene mit Biofeedback. Die Variante bruXane 2go (one size fits all) ist für den Handel gedacht, bruXane personal wird von einem Dentallabor hergestellt und ist nur über den Zahnarzt beziehbar. bruXane 2go ist nur in einer Variante, die bruXane personal ist als „basis“- und als „data“-Version erhältlich.

„bruXane ist eine moderne Zahnschiene, die ‚zurückknirscht‘. Sie stellt einen anderen Ansatz bei Bruxismus (Zähneknirschen) dar. Nächtliches Zähneknirschen kann viele Folgesymptome mit sich bringen – so berichten Betroffene etwa von Kopf-, Nacken-, Gesichts-, Rücken- und Schulterschmerzen“, weiß Berk.

Vibration im Mund

Sie führt aus: „Während herkömmliche Zahnschienen lediglich verhindern, dass die Zähne durch das Zähneknirschen abgenutzt werden, verfolgen wir einen anderen Ansatz: Fängt der Betroffene in der Nacht an zu knirschen, löst bruXane eine Vibration im Mund aus und gibt einen leisen Summton von sich. Dieses soll den Betroffenen dann dazu veranlassen, den Kaudruck zu reduzieren, was dann wiederum den Summton und die Vibration sofort stoppt. bruXane spricht also gleich zwei Sinne im Körper des Betroffenen an und soll so diesen unterbewusst dazu bringen, das Zähneknirschen zu unterlassen.“

Gründerin litt selbst daran

Berk weiß, wovon sie redet. Denn sie litt ebenfalls an Bruxismus. „Für mich gab es keine zufriedenstellende Lösung. Auch in meinem Bekannten- und Freundeskreis gab es viele Betroffene, die unter ähnlichen Folgesymptomen gelitten haben. Das war meine Motivation. Denn es ist doch verrückt, dass wir nachts, anstelle entspannt zu schlafen, mit den Zähnen knirschen und damit unseren Körper strapazieren, anstatt uns zu erholen“, sagt sie.

Diese Erholung möchte sie nun vielen Leidenden mit ihrer Schiene bieten. Aktuell steht neben den Kooperationen mit dem Löwen-Netzwerk die internationale Expansion in den Startlöchern. Für weitere Ideen, über die die Gründerin noch nicht reden möchte, wurden Patente angemeldet. Ihre Ziele sind aber klar.

Hilfe gegen Folgesymptome durch bruXane

„Wir hoffen, den Menschen weltweit zu helfen, und dass damit weniger unter den Folgesymptomen von Zähneknirschen leiden. Wir wollen die ‚Nummer 1‘ der Zahnschienen gegen das Knirschen werden“, sagt sie.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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bruXane: Zähneknirsch-Startup mit anderem Deal als in der Höhle der Löwen

  • Lange Zeit sah es in der Startup-Sendung „Die Höhle der Löwen“ so aus, als ob die hohe Bewertung von bruXane die Investoren abschrecken würde.
  • Bianca Berk und Partner Jörg Köhler hatten für den Einstieg in ihr Unternehmen 600.000 Euro für zehn Prozent Anteile gefordert.
  • So mancher Löwe ließ die Gründer gar nicht mehr ausreden, bis sich Handelsexperte Ralf Dümmel einschaltete und eine Lanze für bruXane brach.
  • Wir haben uns in erster Linie auf die Optimierung der bruXane 2 Go konzentriert und wollen dieses nun breit im Handel platzieren“, erklärt Gründerin Bianca Berk.

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