08.09.2020

bruXane: Zähneknirsch-Startup mit anderem Deal als in der Höhle der Löwen

bruXane - ein Startup, das sich dem Kampf gegen das nächtliche Zähneknirschen verschrieben hat und sich einer breiten Öffentlichkeit in der "Höhle der Löwen" vorstellte - konnte in der Show drei Investoren für sich gewinnen. Nach der Sendung kam es jedoch zu keinem Investment-Deal, sondern zu anderweitiger Zusammenarbeit.
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(c) bruXane/FB - Das bruXane-Team entwickelte eine smarte Zahnschiene gegen das nächtliche Zähneknirschen.

Lange Zeit sah es in der Startup-Sendung „Die Höhle der Löwen“ so aus, als ob die hohe Bewertung die Investoren abschrecken würde. Bianca Berk und Partner Jörg Köhler hatten für den Einstieg in ihr Unternehmen 600.000 Euro für zehn Prozent Anteile gefordert. So mancher Löwe ließ die Gründer gar nicht mehr ausreden, bis sich Handelsexperte Ralf Dümmel einschaltete und eine Lanze für bruXane brach. Danach nahm man ihn, Carsten Maschmeyer und Dagmar Wöhrl ins Boot. Im Nachgang jedoch kam es zu anderweitigen Einigungen.

Fokus auf bruXane 2 Go

„Die bisherige Zusammenarbeit erfolgt in Form von einer umfangreichen Vertriebskooperation und einer Vorfinanzierung der Produktion durch ‚DS Produkte‘ (Handelsgesellschaft von Ralf Dümmel) sowie Unterstützung durch Know-how und das Netzwerk der Löwen und ihrer Teams. Wir haben uns in erster Linie auf die Optimierung der bruXane 2 Go konzentriert und wollen dieses nun breit im Handel platzieren“, erklärt Gründerin Bianca Berk.

Zahnschiene mit Biofeedback

Sie hat mit bruXane eine intelligente Zahnschiene zur Verwendung bei Zähneknirschen gemeinsam mit Jörg Köhler entwickelt und neun jahre daran gearbeitet. Das Produkt ist eine Kombination aus einer Zahnschiene mit Biofeedback. Die Variante bruXane 2go (one size fits all) ist für den Handel gedacht, bruXane personal wird von einem Dentallabor hergestellt und ist nur über den Zahnarzt beziehbar. bruXane 2go ist nur in einer Variante, die bruXane personal ist als „basis“- und als „data“-Version erhältlich.

„bruXane ist eine moderne Zahnschiene, die ‚zurückknirscht‘. Sie stellt einen anderen Ansatz bei Bruxismus (Zähneknirschen) dar. Nächtliches Zähneknirschen kann viele Folgesymptome mit sich bringen – so berichten Betroffene etwa von Kopf-, Nacken-, Gesichts-, Rücken- und Schulterschmerzen“, weiß Berk.

Vibration im Mund

Sie führt aus: „Während herkömmliche Zahnschienen lediglich verhindern, dass die Zähne durch das Zähneknirschen abgenutzt werden, verfolgen wir einen anderen Ansatz: Fängt der Betroffene in der Nacht an zu knirschen, löst bruXane eine Vibration im Mund aus und gibt einen leisen Summton von sich. Dieses soll den Betroffenen dann dazu veranlassen, den Kaudruck zu reduzieren, was dann wiederum den Summton und die Vibration sofort stoppt. bruXane spricht also gleich zwei Sinne im Körper des Betroffenen an und soll so diesen unterbewusst dazu bringen, das Zähneknirschen zu unterlassen.“

Gründerin litt selbst daran

Berk weiß, wovon sie redet. Denn sie litt ebenfalls an Bruxismus. „Für mich gab es keine zufriedenstellende Lösung. Auch in meinem Bekannten- und Freundeskreis gab es viele Betroffene, die unter ähnlichen Folgesymptomen gelitten haben. Das war meine Motivation. Denn es ist doch verrückt, dass wir nachts, anstelle entspannt zu schlafen, mit den Zähnen knirschen und damit unseren Körper strapazieren, anstatt uns zu erholen“, sagt sie.

Diese Erholung möchte sie nun vielen Leidenden mit ihrer Schiene bieten. Aktuell steht neben den Kooperationen mit dem Löwen-Netzwerk die internationale Expansion in den Startlöchern. Für weitere Ideen, über die die Gründerin noch nicht reden möchte, wurden Patente angemeldet. Ihre Ziele sind aber klar.

Hilfe gegen Folgesymptome durch bruXane

„Wir hoffen, den Menschen weltweit zu helfen, und dass damit weniger unter den Folgesymptomen von Zähneknirschen leiden. Wir wollen die ‚Nummer 1‘ der Zahnschienen gegen das Knirschen werden“, sagt sie.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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bruXane: Zähneknirsch-Startup mit anderem Deal als in der Höhle der Löwen

  • Lange Zeit sah es in der Startup-Sendung „Die Höhle der Löwen“ so aus, als ob die hohe Bewertung von bruXane die Investoren abschrecken würde.
  • Bianca Berk und Partner Jörg Köhler hatten für den Einstieg in ihr Unternehmen 600.000 Euro für zehn Prozent Anteile gefordert.
  • So mancher Löwe ließ die Gründer gar nicht mehr ausreden, bis sich Handelsexperte Ralf Dümmel einschaltete und eine Lanze für bruXane brach.
  • Wir haben uns in erster Linie auf die Optimierung der bruXane 2 Go konzentriert und wollen dieses nun breit im Handel platzieren“, erklärt Gründerin Bianca Berk.

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