11.06.2021

brutkasten-Startup-EM 2020: Heute mit Türkei gegen Italien

Auch die Startup-Szene kommt an Fußball als die wichtigste Nebensache der Welt nicht vorbei. Nach der Verschiebung der Europameisterschaft im letzten Sommer startet sie heute mit dem Auftaktspiel Türkei gegen Italien. Der brutkasten hat das zum Anlass genommen, einen tiefen Blick in die jeweiligen Szenen zu werfen und neue Startups vor dem Vorhang zu holen.
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EM
(c) friend2hire/Lotus Yoga - Im Ramen des heutigen EM-Spiels Türkei gegen Italien ein Blick auf friends2hire und Lotus Yoga.

Leere Stadien, Fußball nicht mehr im Free-TV und dazu noch eine Pandemie, die den Fokus von Unterhaltung auf Organisation des Wesentlichen verschoben hat. Nun, da aber sommerliche Zeiten wieder eingekehrt sind, die Impfungsrate steigt und die Corona-Zahlen so niedrig sind, wie seit langer Zeit nimmer, kehrt auch die gesellschaftliche Lust auf Brot & Spiele wieder. Bei solch großen Turnieren wie der Fußballeuropameisterschaft interessieren sich auch Menschen für das Spiel der „elf gegen elf“, die sonst nicht viel mit dem runden Leder zu tun haben. Andere erfreuen sich an Toren, sind leidenschaftliche Fans diverser Länder oder lieben einfach Statistiken, die so eine europäische Meisterschaft hervorbringt. Weitere wiederum blicken mit Argusaugen auf die alten Weltstars wie Cristiano Ronaldo oder Robert Lewandowski, während manche auch ein Auge darauf haben, welche neuen Spieler bei der EM in die Sphären der Superstars aufsteigen.

Wir als brutkasten verstehen uns auch als Sprachrohr für Innovatives, für neue Gestalter der Branche und für junge Startups, die mit ihren Ideen neuartige digitale Wege schaffen. Aus diesem Grund holen wir den Startup-Nachwuchs-Kader der jeweiligen Länder vor den Vorhang und geben jenen Raum, die ihn bisher medial kaum hatten. So wie eine EM es mit aufstrebenden Spielern tut. Im heutigen Fall sind es Lotus Yoga aus Ankara und Friends2Hire aus Rom.

Lotus Yoga aus der Türkei

Fußball ist ein Massensport, der von der Masse von der Couch aus konsumiert wird. Damit während der EM die Fitness nicht leidet, haben wir aus der Türkei ein Startup gewählt, das Yoga im Wohnzimmer – etwa in den Halbzeitpausen – ermöglicht. Lotus Yoga ist eine Online-Plattform für Meditation, Fitness und Achtsamkeit, die sowohl Audio- als auch Videoinhalte für diverse Yoga-Übungen in verschiedenen Sprachen anbietet. Founder Gökhan Besler ermöglicht es App-Usern ein eigenes „Yoga-Studio“ zu erstellen, egal wo man sich befindet. Freizuschaltende Videoklassen können auch ohne Internetverbindung genutzt und heruntergeladen werden. Die Übungen reichen dabei von Asana-Yoga über „Fat Burner“ bis zu Einheiten für komplette Beginner. Ein Free-Trial ist auch möglich.

Friends2Hire aus Italien

Sollten sie sich als Gründer in den nächsten Wochen mit Fußballbanausen im Team herumplagen, so würde sich ein Unternehmen wie Friends2Hire gut anbieten. Das heuer gegründete Startup ist der Meinung, dass jeder Zugang zu tollen Kandidaten haben und jeder seinen Traumjob bekommen sollte. Auf der römischen Plattform können Arbeitgeber in Europa Jobs ausschreiben, ein Budget einrichten, eine Geldprämie auswählen und nur zahlen, wenn der empfohlene Kandidat eingestellt wird. Der „Online Recruitment Referral Marketplace“ funktioniert in fünf Schritten. Zuerst schreibt ein Unternehmen eine Jobanzeige raus. Sogenannte „Referrers“ durchleuchten ihr eigenes Netzwerk nach geeigneten Kandidaten. Sobald der- oder diejenige gefunden ist und Interesse bekundet hat, wird er oder sie verifiziert und empfohlen. Abschließend werden die „Quality-checked referrals“ an das ausschreibende Unternehmen geschickt, das dann entscheiden kann, ob der Bewerber zum Unternehmen passt.

In diesem Sinne und unter Berücksichtigung wichtiger Faktoren, wie technischer Stärke, Spielwitz, Innovationsgrad und Kaderstimmung, kommt die brutkasten-Redaktion auf ein klares Ergebnis: Der heutige Sieg im Länder-Duell zwischen den beiden – in Österreich äußerst beliebten Reisezielen – geht an Italien. Der bk-EM-Tipp: Türkei-Italien: 0:1

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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