26.05.2021

brutkasten reloaded: So tickt das Medienhaus des 21. Jahrhunderts

Der brutkasten gibt Einblicke in das Medienhaus des 21. Jahrhunderts, in dem wir gemeinsam die Zukunft gestalten und Wirtschaft erlebbar machen.
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Das Team des brutkasten © brutkasten
Das Team des brutkasten © brutkasten

Der brutkasten präsentiert sich in einem neuen Look. Das Medienhaus des 21. Jahrhunderts startet mit vielen neuen Gesichtern, neuen inhaltlichen Schwerpunkten und einer starken, multimedialen Produktion in die Zukunft. Der brutkasten hat sich als Organisation breit aufgestellt, ist mit seiner Community gewachsen und diese Entwicklung spiegelt sich nun auch in einem neuen Logo wieder: „Die Metamorphose unseres Logos ist für den brutkasten ein großer Schritt. Aus dem Hexagon mit Schnuller wird eine Wabe, die unser starkes Netzwerk und den Zusammenhalt unserer Community symbolisiert“, sagt CEO und Co-Founder Dejan Jovicevic im Rahmen des digitalen Events „brutkasten:reloaded“.

6 Verticals für die Wirtschaft von morgen

Mit mehr als 245.000 Unique Clients pro Monat, 2 Millionen Videoaufrufen und 80.000 Magazinen Printauflage ist brutkasten das relevanteste Medium für die Wirtschaft von morgen in Österreich. „Als Medium für die Wirtschaft von morgen setzen wir Schwerpunkte in den Bereichen, die unsere Community besonders interessieren“, sagt Chefredakteurin Sara Grasel. Das Online-Medium besteht jetzt aus sechs eigenständigen Verticals: Neben „Startups“ widmet sich die Reaktion in dem Vertical „Wirtschaft“ in Zukunft noch stärker der Gesamtwirtschaft und etablierten Unternehmen in Österreich. “Brutkasten Earth” berichtet über innovative Lösungen zur Klimakrise. “Brutkasten Finance” dreht sich um die junge Finanzwelt, FinTechs, Neobanken und neue Anlagemöglichkeiten. “Brutkasten Politics” analysiert die Rahmenbedingungen, die in Österreich für eine starke, innovative Wirtschaft geschaffen werden und in “Brutkasten Tech” beleuchtet die Redaktion die Welt von Big Tech und neue Technologien wie AI oder Blockchain.

Brutkasten hat sich aber auch produktseitig stark weiterentwickelt. „Unsere Medienplattform verschmilzt noch stärker mit anderen Bereichen wie der Jobplattform, virtuellen und hybriden Events oder Employer Branding“, sagt Jovicevic. „Wir wollen LeserInnen, UserInnen und KundInnen einen Ort geben, an dem sie sich austauschen und vernetzen und ihre Geschichten erzählen können“, erklärt Paul Zogmann, Head of Product beim brutkasten. Ein Bereich, in dem die Verschmelzung mit der Newsplattform intensiv vorangetrieben wird, ist die Jobplattform. „Storytelling ist im War for Talents ein wesentliches Element“, sagt Emanuel Kaspar, Head of Jobplattform.

brutkasten PRO: Neues Premium-Abo

Zusätzlich bündelt der brutkasten seine Angebote für die Community in attraktiven Bundles: „Wir launchen nun auch erste neue Produkte wie unser digitales Premium-Abo brutkasten PRO“. Das Abo bietet alle digitalen Inhalte, exklusive Newsletter, Zugang zu Inhalten auf der neuen Community-Plattform, das brutkasten-Print-Magazin und die aktuellste Startup-Datenbank in Österreich. „Das ist aber nur der Start. Wir wollen das Abo gemeinsam mit unserer Community laufend weiterentwickeln“.

Interaktive Formate und Events

Die Interaktion mit der Community steckt tief in der DNA des brutkasten. Digitale und hybride Events sind nicht zuletzt deshalb zu einem der wichtigsten Standbeine des Unternehmens geworden. Mehr als 150 Veranstaltungen hat der brutkasten seit dem Start vor rund einem Jahr umgesetzt. „Wir bieten keine vorgefertigten Formate an“, sagt Anna Ge, Head of Digital Events beim brutkasten. „Kundinnen und Kunden stellen uns ihre Idee vor und gemeinsam schaffen wir ein Erlebnis“. Haris Dervisevic, Head of Video, ergänzt: „Wir wollen mit der Videoproduktion, die so viele Facetten bietet, die besten Möglichkeiten finden, Geschichten zu erzählen“. Multimediale Produktion ist beim brutkasten ein zentraler Wert: „Wir wollen neue Storytelling-Formate entwickeln, um Wirtschaftsbildung in die breite Gesellschaft zu tragen“, sagt Magdalena Schauer-Burkart, Head of Film & Photography.

StartingUp und VentureCapital-Magazin in Deutschland

Die Unternehmensgruppe mit brutkasten, StartingUp und VentureCapital-Magazin erreicht monatlich rund eine halbe Million Menschen. „StartingUp ist seit 2004 die erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer in Deutschland“, sagt Chefredakteur Hans Luthardt. „Wir haben schon viele Generationen an Gründerinnen und Gründern in die Selbstständigkeit begleitet. Wir sehen uns als Mutmacher, Berater und Inspirationsquelle für Selbstständige“. Während sich StartingUp direkt an Gründerinnen und Gründer wendet, dreht sich beim VentureCapital Magazin alles um Investoren, Business Angels und Private Equity. „Wir holen GründerInnen ab dem Zeitpunkt ab, wo Beteiligungskapital ein Thema wird“, sagt Projektleiter Mathias Renz.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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