24.09.2024
PREWAVE AM COVER

brutkasten-Printmagazin: Neue Ausgabe nun erschienen

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Lisa Smith und Harald Nitschinger, die mit ihrem Scaleup Prewave dieses Jahr ein 63-Mio.-Euro-Investment aufgenommen haben und nun international expandieren wollen. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
/artikel/brutkasten-printmagazin-september
Eine Frau hält die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins
Mockup: Julia Krainer, Foto: Freepic

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


Welche massiven Auswirkungen unterbrochene Lieferketten auf die Wirtschaft haben können, haben die vergangenen Jahre mit der Covid-Pandemie und dem Ukraine-Krieg eindrücklich demonstriert. Das Wiener Scaleup Prewave setzt hier an: Mit ihrer Software ermöglichen die Grün- der:innen Lisa Smith und Harald Nitschinger Unternehmen, ihre Lieferketten zu überwachen – und auf Risiken zu reagieren. Im Einsatz ist sie unter anderem bei prominenten Kunden wie Lufthansa, BMW und Ferrari. Das Team wächst stark; die Mitarbeiter:innenzahl verdoppelte sich zuletzt innerhalb eines Jahres.

Auch Investor:innen glauben an das Unternehmen: Im Juni verkündete das Scaleup eine 63 Mio. Euro schwere Finanzierungsrunde – eine der größten des Jahres für ein österreichisches Jungunternehmen. Mit dem Geld wollen Smith und Nitschinger nun international weiter expandieren. Warum sie dabei vor allem Europa im Auge haben und welche Herausforderungen sie bei ihrem rasanten Wachstum sehen, erzählen Smith und Nitschinger in unserer Coverstory.

Vormerken lassen!

Du bist Gründer:in, Investor:in oder Teil des Innovations-Ökosystems, aber hast das brutkasten-Printmagazin nicht zugestellt bekommen? Lass dich hier vormerken für die künftigen Ausgaben des Magazins!

Ebenfalls überzeugt von Prewave ist Carsten Maschmeyer. Der „Höhle der Löwen“-Investor ist 2020 bei dem Wiener Scaleup eingestiegen und war seither an drei weiteren Finanzierungsrunden beteiligt. Bei einem Wien-Aufenthalt stattete uns Maschmeyer einen Besuch ab – im dabei entstandenen Interview spricht er über seine Erfahrungen mit österreichischen Startups und darüber, warum er Gründer:innen zum digitalfreien Sonntag rät.

Einen Schwerpunkt legen wir in dieser Ausgabe außerdem auf das Thema „Corporate Venturing“. Mit der gleichnamigen brutkasten-Serie war es unser Ziel, die Bedeutung des Themas für die österreichische Volkswirtschaft herauszuarbeiten. Auf Basis der Serie ist ein Whitepaper entstanden, das wir beim Europäischen Forum Alpbach (EFA) präsentiert haben. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus haben wir ab Seite 20 zusammengefasst.

Im Bereich „Beyond Business“ beschäftigen wir uns dieses Mal unter anderem mit dem Thema Kaffee. Seriengründer Peter Buchroithner erzählt, wie er seine Kaffeesucht in den Griff bekam – und sein Unternehmerleben völlig umkrempelte. Ergänzend gibt Ernährungsberaterin Claudia Nather praktische Tipps zum Umgang mit Kaffee. Außerdem haben wir mit Kickscale-Gründer Gerald Zankl über die Herausforderungen beim Aufbau eines Side Hustles gesprochen und mit Kiweno-Founderin Bianca Gfrei über das Klischee der furchtlosen Gründer:innen.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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