17.05.2024
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brutkasten-Printmagazin: Neue Ausgabe jetzt erschienen

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Eva Sommer, die bereits einen Millionenexit hinter sich hat und nun mit ihrem neuen Startup Fermify ebenfalls große Pläne hat. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
/artikel/brutkasten-printmagazin-mai-2024
brutkasten-Printmagazin Ausgabe Mai 2024
die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins mit Eva Sommer am Cover | Foto: brutkasten

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


„Eigentlich hätte ich bereits in Pension gehen können“, sagt Eva Sommer. Im Jahr 2021 wurde das von ihr in Belgien mitgegründete Startup Peace of Meat um 15 Mio. Euro verkauft. Sie dachte zunächst auch tatsächlich an, nicht mehr zu arbeiten. Doch Sommer entschloss sich für einen anderen Weg – und dafür, größer zu denken: Sie gründete in Wien das Startup Fermify.

Mit „Precision Fermentation“ will Sommer eine Technologie liefern, um veganen Käse zu produzieren, der schmeckt – und damit den globalen Käsemarkt aufmischen. Ihr erklärtes Ziel mit ihrem neuen Startup ist es aber nicht, reich zu werden, sondern Tiere aus der Food-Value-Chain zu bringen. Jedenfalls sehen Investor:innen vegane Produkte als eine gewaltige Business-Opportunity: Schon jetzt hat Sommer für ihr Startup über sechs Mio. Euro an Investments erhalten. Was die weiteren Pläne der Gründerin mit dem ungewöhnlichen Werdegang vom Schulabbruch zum Millionenexit sind, ist in der Story ab Seite 32 zu lesen. Der Text ist Teil unseres Schwerpunkts zum Thema Foodtech (ab Seite 26), für den wir unter anderem mit dem Investor Ryan Grant Little und den Startups Kern Tec, Arkeon und Revo Foods gesprochen haben.

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Ebenfalls schon einen erfolgreichen Startup-Exit hinter sich hat Martin Klässner – und zwar einen noch etwas größeren. Der 250 Mio. Euro schwere Verkauf des Salzburger E-Mobility-Unternehmens has.to.be gilt als der größte bekannte Exit der österreichischen Startup-Geschichte. Doch auch Klässner will es jetzt noch einmal wissen: Mit seinem neuen Unternehmen GrowthSquare möchte der gebürtige Münchner den Erfolg von has.to.be wiederholen. „Auch aus einem gewissen Ego-Gedanken heraus“, um zu wissen, ob der has.to.be-Exit nicht bloß ein Glücksfall war, wie er in unserer Interviewserie „Das Leben nach dem Exit“ erzählte. Die Story zu der Folge mit bisher noch nie erzählten Details zum Verkauf von has.to.be gibt es auf Seite 10.

Longevity & Biohacking im Startup-Alltag

Im Bereich „Beyond Business“ beschäftigen wir uns dieses Mal unter anderem mit dem Thema Langlebigkeit. Was wirklich hinter den Begriffen Longevity und Biohacking steckt und was man daraus für den eigenen Alltag mitnehmen kann, hat uns Thomas Lechner, Co-Founder des Grazer Startups Luminous Labs, erzählt (Seite 56). Praktische Tipps für den Startup-Alltag haben wir außerdem zu den Fragen eingeholt, wie man sich im Büro richtig ernährt (Seite 64) und wie man Haltungs- schäden vermeidet (Seite 68). Und zwei Paare haben uns erzählt, was es braucht, damit die Kombination Liebe, Ehe, Familie und Gründung funktioniert (Seite 74).

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Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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