26.02.2024

brutkasten-Printmagazin: Die neue Ausgabe ist da

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: durchblicker-Gründer Reinhold Baudisch, der über das Leben nach dem Exit spricht. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
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Die neue Ausgabe der brutkasten-Printmagazins mit Reinhold Baudisch am Cover
Die neue Ausgabe der brutkasten-Printmagazins mit Reinhold Baudisch am Cover | Foto: Julia Krainer

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


Für viele Gründer:innen ist es das große Ziel, auf das sie jahrelang hin­arbeiten: der millionenschwere Exit. Doch was kommt eigentlich danach? Dieser Frage gehen wir in unserer neuen Interviewserie „Das Leben nach dem Exit“ nach. In der ersten Folge – die gleichzeitig die Coverstory dieser Aus­gabe unseres Magazins ist – gibt Reinhold Baudisch Einblicke in den Verkauf der von ihm mitgegründeten Tarifvergleichsplattform durchblicker.

„Es war die einzige Phase meines Lebens, in der ich wusste und gesehen habe: Ich komme an meine körperlichen Grenzen“, sagt Baudisch. Doch nach dem erfolgreichen Closing be­gann erst das Leben nach dem Exit. Wie Baudisch damit umging, ist in der Coverstory zu lesen.

Vormerken lassen!

Du bist Startup-Gründer:in, Investor:in oder Teil des Innovations-Ökosystems, aber hast das brutkasten-Printmagazin nicht zugestellt bekommen? Lass dich hier vormerken für die künftigen Ausgaben des Magazins!

Anna Abermanns Neustart mit Pona

Aber bei Weitem nicht jede Startup­-Story endet mit einem erfolgreichen Exit. Häufig müssen sich Gründer:innen auch eingestehen: Das Geschäftsmodell funktioniert nicht wie gedacht. Im schlimmsten Fall endet das in der Zahlungs­unfähigkeit; so etwa bei der Fruchtsaftmarke Pona, die im Vorjahr Konkurs anmelden musste.

Doch dann kam es zu einer unerwarteten Wendung: Ein Investor kaufte die Markenrechte aus der Konkursmasse und gründete ein neues Unter­nehmen – für das er Pona­-Gründerin Anna Abermann als Geschäftsführerin einsetzte und ihr die Mehrheit des Unternehmens übertrug. Wie sie auf das Scheitern ihres Startups zurückblickt und wie nun der Neustart gelingen soll, erzählt sie in unserem Magazin.

Alles rund um die FlexCo im brutkasten-Printmagazin

Wer ein neues Unternehmen gründet, hat seit Jahreswechsel nun auch die Möglichkeit, eine neue Gesellschaftsform zu nutzen: die Flexible Kapital­gesellschaft, kurz FlexCo. Aber ist sie wirklich der große Wurf? Für wen ist sie tatsächlich geeignet? Und ergibt es für bestehende Unternehmen Sinn, sich mit der Möglichkeit einer Umgründung zu beschäftigen? Um diese und noch weitere Fragen zu beantworten, haben wir mit Anwält:innen und Notar:innen, aber auch mit Investor:innen gesprochen.

Neben dem Bereich „business“ blicken wir auch in dieser Ausgabe im zwei­ten Teil des Hefts wieder „beyond business“: Hier haben wir uns unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob Gründer:innen im Urlaub wirklich offline gehen können, wir haben uns angesehen, wie es um die Vereinbarkeit von Startup­ und Familiengründung steht – und wir haben Tipps einge­holt, was man im stressigen Gründer:innen-­Leben machen kann, um besser zu schlafen.


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Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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