06.07.2018

Brutkasten Office Hours: rechtliche Beratung für vier Startups vom Notar

Bei den Brutkasten Office Hours konnten GründerInnen, und solche, die es werden wollen, Notar Ulrich Voit ihre Fragen rund um rechtliche Belange stellen. Insbesondere Early Stagers können von einer Beratung beim Notar massiv profitieren.
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Brutkasten Office Hours
(c) Brutkasten. Jan Tulej ließ sich von Notar Ulrich Voit über den Gründungsprozess beraten.
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Am vergangenen Dienstag, dem 3. Juli, bekamen vier Startups im Rahmen der Brutkasten Office Hours – powered by Notar.at – die Möglichkeit, ihre drängenden Fragen an einen Notar zu stellen. Rede and Antwort stand ihnen Notarpartner Ulrich Voit von der Notariatskammer. Dabei kamen Themen wie beispielsweise Rechtsform für Gründer, Vorteile einer GmbH, Gründungsprivilegierung, Stammkapital, Vesting, Firmenwortlaut und Syndikatsvertrag zur Sprache.

+++ Digitalisierung im Unternehmensrecht: “Auf Beratung zu verzichten ist fahrlässig” +++

Durch Strampeln zu Geld und gutem Gewissen

Ein Entrepreneur in der Gründungsphase, der die Gelegenheit hatte, mit Notar Voit zu sprechen, war Jan Tulej mit seiner Idee TiredAds. Er will ein Startup Gründen, das private Fahrräder mit Werbeflächen versieht. Eine App soll per GPS aufzeichnen, welche Strecke mit der Werbung zurückgelegt wurde und dann je nach gefahrener Strecke einen gewissen Betrag an die FahrradfaherInnen auszahlen. Man könne sich damit ein „kleines Taschengeld dazuverdienen“ und überdies werde dadurch „Werbung für das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel“ gemacht, erzählt Tulej. Notar Voit ermutigt ihn auf seinem Weg: „Ich sehe in der Idee großes Potential, denn der Radverkehr nimmt immer mehr zu. Allerdings sollte Tulej vor der Gründung noch einige Parameter abklären. Zum Beispiel sollten die Kostenstrukturen und steuerliche Auswirkungen analysiert werden.“ Einer Gründung stünde dann nicht mehr viel im Wege.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Doch Kapital und Finanzen sind nicht die einzigen Bereiche, wo NotarInnen nützliche Ratschläge geben können. In persönlichen Beratungsgesprächen (die ersten sind meist kostenlos) sollte es auch um rechtliche Rahmenbedingungen gehen. Wichtige Fragestellungen sind hierbei:Was passiert, wenn aus meinem Projekt mit Freunden bald ein Startup wird? Welche Rechtsform ist für mein Startup am besten geeignet? Oder: Was muss ich bei der Wahl des Firmenwortlautes beachten? All dies sei im Einzelfall genau zu prüfen, und wie so oft im Leben gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Frühzeitig vertragliche Absprachen treffen

Hannes Krieger, Co-Founder von Linkups, hatte auch die Gelegenheit, Voit Fragen zu stellen und sagte später über das Gespräch: „Besonders der zwischenmenschliche Fokus des Notars war sehr unterstützend. Eine wertvolle Beratung für Early Stagers!“ Insbesondere hebte Voit hervor, dass es sehr wichtig sei, sich auch in frühen Phasen Gedanken um Verträge zu machen. Etwa wenn ein Projekt auf guten Wege zu einem Unternehmen sei, und verschiedene Personen bereits Arbeit investiert hätten. Mögliche Partner sollten baldmöglichst vertragliche Absprachen zu Beteiligungen und Vergütungen treffen, damit es später zu keinen ausbremsenden Störungen komme. Überdies empfiehlt er, Werte wie Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz zu pflegen und in jedem Falle eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar in Anspruch zu nehmen, um für die Zukunft gut gewappnet zu sein.

Das vollständige Interview mit Notar Ulrich Voit und Entrepreneur Jan Tulej

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018


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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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