02.03.2022

brutkasten holt Finanzjournalisten und Bitcoin-Experten Niko Jilch an Bord

Mit Niko Jilch als "editor at large" verstärkt der brutkasten die Hintergrund-Berichterstattung zu den Themen Geld, Börse und Bitcoin.
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Niko Jilch © brutkasten/schauer-burkart
Niko Jilch © brutkasten/schauer-burkart

Es ist soweit: brutkasten und der Finanzjournalist Niko Jilch bauen ihre Zusammenarbeit stark aus. Das gemeinsame Ziel: Die modernste Berichterstattung zu Geld, Börse und Bitcoin zu liefern. Jilch wird als “editor at large” an neuen Projekten rund um die digitale Welt der Wirtschaft arbeiten. “Der brutkasten hat als führendes deutschsprachiges Medium für Innovation einen genauen Blick auf Märkte, die sich in einem starken Umbruch befinden. Das gilt auch ganz besonders für die Finanzmärkte und dafür, wie Menschen Geld anlegen. Mit Niko Jilch haben wir einen ausgewiesenen Finanzexperten an Bord, der einen guten Sinn für Innovation und Digitalisierung hat”, sagt Dejan Jovicevic, Co-Founder und CEO des brutkastens.

Starkes Wachstum für brutkasten Finance

“Brutkasten hat sich zur wichtigsten digitalen Plattform für Wirtschaft und Entrepreneurship entwickelt. Ich schreibe seit zwei Jahren eine Kolumne, auf die ich haufenweise gutes Feedback bekomme. Da muss man ausbauen. Für mich der perfekte Ort, mich journalistisch und unternehmerisch weiterzuentwickeln”, so Jilch. Mit “brutkasten Finance” baut das Medienhaus seit einem Jahr aktiv eine Community rund um Themen wie FinTech, Geldanlage, Kryptowährungen und financial literacy auf. “Brutkasten Finance ist unser am stärksten wachsendes Vertical und wir werden die Berichterstattung in diesem Bereich in Umfang und Formaten weiter ausbauen”, sagt brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel. “Ich freue mich sehr, dass wir für diese Mission mit Niko Jilch einen renommierten Finanzjournalisten gewinnen konnten”.

„Der Brutkasten ist ein Medium mit starkem unternehmerischen Mindset und großem Wachstum. Das ist das richtige Umfeld für moderne journalistische Arbeit“, sagt Niko Jilch.

Über Niko Jilch

Jilch war zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Thinktank Agenda Austria tätig, wo er auch einen Podcast aufgebaut hat. Davor war Jilch acht Jahre lang Mitglied der Wirtschaftsredaktion der “Presse”. Mit Jänner 2022 hat Niko Jilch sich als Finanzpublizist und Speaker selbstständig gemacht. “Die Kooperation mit brutkasten ist für mich logisch. Dort herrscht der richtige Spirit, nah dran an den digitalen Startups, die das 21. Jahrhundert prägen werden”, so Jilch. Sein zweites großes Projekt passt dazu: Mitte Februar hat der Journalist „Was Bitcoin bringt“ gestartet – eine Plattform mit Podcast, YouTube-Kanal und Newsletter. 

“Wir leben in einer Zeit rasanter Veränderung. Die neue, digitale Welt wächst extrem schnell, während die alte Welt an ihren eigenen Widersprüchen scheitert. Die extrem lockere Geldpolitik, die negativen Realzinsen, die Inflation und die finanzielle Repression: All das verunsichert die Menschen. Zu recht. Gerade die Jungen suchen nach Auswegen und die digitale Economy wird sie liefern. Das muss man begleiten, erklären und erörtern”, so Jilch. 

Über brutkasten

Brutkasten ist das führende deutschsprachige Medium für Innovation, Unternehmertum und Startups. Wir sind multimediales Sprachrohr für alle, die die Zukunft durch neue Technologien, Visionen und Arbeitsweisen aktiv gestalten. Die brutkasten-Gruppe bietet Gestalter:innen der Zukunft einen Ort, sich zu Informieren, Austauschen und Vernetzen. Mit drei Online- und Print-Magazinen, einer Multimedia-Produktion mit Schwerpunkten auf innovativen Video-Formaten, Live-Streaming und digitalen Events schaffen wir eine Bühne für Technologien und Projekte der Zukunft. 

“Als Leitmedium für Innovation, Startups und die digitale Wirtschaft wollen wir uns messerscharf auf diese Themen fokussieren und mehr Insights und Relevanz als der Rest des Marktes bieten. Unser Content soll nicht nur einen Sende-Charakter haben, wie oft in der klassischen Wirtschaftsberichterstattung, sondern auch einen relevanten Nutzen unseren Leser:innen stiften”, sagt Dejan Jovicevic, Co-Founder und CEO des brutkastens.

Dejan Jovicevic ist CEO und Co-Founder des brutkastens © Maximilian Rosenberger
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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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