24.10.2018

brutkasten Meetup: „Gesundheitsdaten sind ein öffentliches Gut“

Beim brutkasten Meetup am 22. Oktober stand das Thema Healthcare im Fokus. Nach pitchenden Startups, die von einer Jury hilfreiche Tipps in Sachen Präsentation bekamen, arbeiteten am Podium ExpertInnen des Feldes das Thema "Daten als Pille der Zukunft" ab. Und ließen mit so macher Aussage aufhorchen.
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(c) Torno - Beim brutkasten Meetup stand das Thema Healthcare zur Debatte.

Daten im Healthcare-Bereich – ein zukunftsweisendes und umstrittenes Thema. Interessierte konnten sich beim brutkasten Meetup im weXelerate während der Podiumsdiskussion von Einschätzungen, medizinischen Trends und essentiellen Faktoren der Branche selbst ein Bild machen. Daran nahmen teil: Lukas Zinnagl (Founder und CEO von Diagnosia), Lucanus Polagnoli (Partner Speedinvest), Michaela Fritz (Vizerektorin MedUni Wien), Sascha Mundstein (Senior Technologist Pfizer), Andreas Nemeth (CEO Uniqa Ventures) und Anita Frauwallner (Geschäftsführerin Allergosan).

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Vertrauenskultur gesucht

„Unser Eigentum gehört uns, aber wir müssen Steuern zahlen. Unser Körper gehört uns, aber wir müssen Militärdienst leisten. Unsere Gesundheitsdaten gehören uns, aber sie sind gleichzeitig ein öffentliches Gut, das einen unglaublichen Vorteil in der Forschung, in der Prävention oder etwa in der Medizintechnik liefern kann. Darum brauchen wir eine Kultur, die dieses Vertrauen erzeugt, dass wir diese Daten tatsächlich teilen können. Es gibt heutzutage die technischen Möglichkeiten, solche Daten zu aggregieren, mit ihnen zu arbeiten und gleichzeitig die Privatspähre des Individuums zu schützen“. Mit diesem Plädoyer umreißt Sascha Mundstein von Pfizer beim komplexen Thema Healthcare in wenigen Sätzen, worum es in naher Zuklunft gehen wird. Im Hintergrund stehen große Trends.

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vlnr: Sascha Mundstein, Andreas Nemeth, Anita Frauwallner

Drei Healthcare-Trends

Die Behandlung der breiten Masse scheint Stück für Stück ein Relikt aus alter Zeit zu werden. Personalisierte Werbung in sozialen Netzwerken oder etwa individuelle Vorschläge auf Musikplattformen – sie basieren alle auf der Erfassung von Daten des Einzelnen. Werden diese aber auf Facebook und Co. meist freiwillig von Usern zur Verfügung gestellt, ist es im Medizinbereich eine gänzlich andere Sache. Mundstein beschreibt drei Trends, die sich im Healthcare-Bereich herauskrstallisieren: Heutzutage würden mehr Gesundheitsdaten als früher existieren. Zudem gebe es innerhalb der Medizin neue Möglichkeiten, präventiv zu agieren und drittens drifte der Fokus immer mehr in Richtung Patient.

„move fast and build trust“

MedUni Wien-Vizerektorin Michaela Fritz nennt diese Entwicklung einen laufenden Wandel und wünscht sich „user-friendly“-Tech, während Lucanus Polagnoli von Speedinvest eine neue Welle auf die Gesellschaft zukommen sieht, die sich bereits im Namen Healthtech andeutet. „In der Vergangenheit haben wir sehr viele Daten über Krankheiten gesammelt und weniger Daten über gesunde Menschen erhoben“, sagt er. Es finde eine Trendumkehr statt, die die Frage erzwinge, wie man mit Gesundheitsdaten richtig umgeht. Polagnoli formuliert dazu den Leitspruch des Silicon Valley, „move fast, break things“, für den Healthcare-Bereich um: „move fast and build trust“. Dieses Prinzip werde für Startups, Hubs und Institutionen zugleich wegweisend werden.

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vlnr: Lukas Zinnagl, Lucanus Polagnoli und Michaela Fritz am Podium des brutkasten Meetup.

brutkasten Meetup: Vertrauenbasis nötig

Im Verlauf der Gesprächsrunde beim brutkasten Meetup wurde immer wieder betont, dass es zuvorderst eine gewisse Vertrauenbasis brauche, damit ein Paradigmenwechsel in Sachen individueller Datenöffnung erfolgen könne. Während Allergosan-Geschäftsführerin Anita Frauwallner ein Studien-Beispiel bringt, bei dem 10.000 Patienten in Österreich bereit wären, Allergosan ihre Daten zu Konzentrationsstörungen zur Verfügung zu stellen, weiß Mundstein (ebenfalls aus einer Studie), dass zwar rund 98 Prozent der Befragten, die selbst Patient sind oder im Umfeld einen kennen, ebenfalls Bereitschaft zum Teilen zeigen, jedoch beinahe hundert Prozent – ohne ähnliche Erfahrungswerte – sich weigern würden.

Anonymisierung und Pseudonymisierung

In diesem Sinne geht Diagnosia CEO Lukas Zinnagl noch weiter, nennt die Realität der heutigen medizinischen Datenerfassung „Pen & Paper-basierend“, den Patienten als „im Weg stehend“ und die natürliche Skepsis verständlich. Uniqa Ventures CEO Andreas Nemeth wiederum betont, dass die Daten dem Patienten gehören, jener sie jedoch gerne teile, wenn es für ihn, ums „schneller gesund werden gehe“. Bei aller Diskursfreude, es herrschte Einigkeit zwischen den Podiumsgästen, dass es nicht nur das erwähnte Schlagwort Vertrauen brauche, sondern auch Anonymisierung und Pseudonymisierung gesammelter Gesundheitdaten zwecks Datenschutz. Um den Wandel (auch für entsprechende Business Models) mitzugehen.

Demokratisierung der Daten

Diesen Wandel skizziert Nemeth, indem er die Begriffe Präventivmedizin und „Demokratisierung der Daten“ einwirft. „Die Gesundheitssysteme ändern sich. Fort von einer Breitbandmedizin hin zu einer personalisierten Medizin“, sagt er „In erster Linie geht es darum, was der Kunde beziehungsweise Patient für Daten hat und welche Probleme er damit für sich lösen kann. Dann wird er bereit sein, sie auch zu teilen“, so der Uniqa Ventures CEO.

Dr. Google

Im Verlauf des Abends wurde noch die veränderte Rolle des Arztes, individuelle Medikamente, die Vorteile von VCs und/oder Partnerships für Healthtech-Startups, der B2B-Bereich, die Kostenfrage, Dr. Google versus Mündigkeit des Patienten und der Unterschied zwischen der Nutzung digitaler Studien und dem altbewährten Hausarzt durchleuchtet – all dies mit vielen interessanten Ansätzen und Sichtweisen (siehe Video). Eines jedoch, um es mit Nemeths Worten zu sagen, scheint gewiss und blieb unter allen PodiumsteilnehmerInnen unbestritten: „Es findet aktuell eine große Transformation des Gesundheitswesens statt“.

Keynote von Philipp Albrecht, CEO und Founder von HappyMed und Podiumsdiskussion rund ums Thema „Daten als Pille der Zukunft“

Learnings der Pitches

Bei den drei Minuten-Pitches beim brutkasten Meetup ging es wie immer nicht darum, einen Preis einzuheimsen, sondern Learnings mitzunehmen. Entsprechend kritisch analysierte die Jury die Präsentationen. Vier Startups aus dem HealthTech-Bereich waren am Start und stellten sich Besuchern vor. Darunter Naboto, ein AI-basierendes Wartelisten- und Terminbuchungstool, das die Wartezeit für Patienten verkürzen und „No-Shows“ für Ärzte vorab ausfindig machen soll.

Das Image Biopsy Lab hat eine Software entwickelt, die Röntgenbilder analysiert und dem Arzt einen Diagnose-Vorschlag macht. Fokus dabei: Knochenbrüche und Knie. Medicus wiederrum übersetzt Medizin-Reports in eine leicht verständliche Sprache und Instahelp bietet online psychologische Beratung an.

Die Startup Pitches

(Aufgrund technischer Komplikationen können wir den Pitch von Medicus nicht zur Verfügung stellen)


Die Fotogalerie des Abends


⇒ Uniqa Ventures

⇒ Pfizer

⇒ MedUni Wien

⇒ Diagnosia

⇒ Speedinvest

⇒ Allergosan

⇒ Health Hub Vienna


Danke an unseren Event Partner!

gesund.at versteht sich als umfassende, digitale Gesundheitsplattform, die sich unabhängig und professionell der ganzheitlichen Betrachtung des Themenfeldes Gesundheit widmet. Ein Team aus Medizin-RedakteurInnen und medizinischen ExpertInnen sichert eine qualitativ hochwertige laiengerecht verfasste medizinische Berichterstattung.


Danke an unseren Location Partner!

Das weXelerate im Herzen Wiens ist der größte Innovation Hub im CEE-Raum. Neben seinem Multi Corporate Accelerator bietet es als Location zahlreichen spannenden Events aus dem Innovationsbereich Platz.


Danke an alle Food- & Beverage Partner!

Auch beim brutkast Meetup #HealthTech werden wir wieder von zahlreichen Partnern mit kulinarischen Produkten versorgt: VöslauerHELGABIG SMILEall i needHAKUMABärnsteinSchmexAlefried Six BugSUPPITOZirpGaumenfreundinnen

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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