05.06.2020

brutkasten Magazin #10 „Re-Startup nach der Coronakrise“ gratis online lesen

Wirtschaft hochfahren, Learnings nutzen, anders denken: Das druckfrische brutkasten Magazin #10 ist da - und beleuchtet, wie auch diese Krise eine Chance sein kann.
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Liebe Leserinnen und Leser,

Die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben Mitte März in Abwehr gegen die Coronavirus-Pandemie „herunterzufahren“, ging ausgesprochen schnell. Das „Wiederhochfahren“, der „Restart“, wird uns Jahre lang beschäftigen. Erstens, weil viele Maßnahmen, durch die einige Branchen massiv beeinträchtigt werden, nur durch einen Impfstoff obsolet werden können. Zweitens, weil innerhalb der wenigen Wochen nach dem „Herunterfahren“, dem „Shutdown“, ein in der jüngeren Geschichte beispielloser wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Die außergewöhnliche Dynamik, die sich in dieser Krise schon bislang gezeigt hat und die Frage, wie der Restart – vor allem für die Startups des Landes – von statten gehen kann, ist Gegenstand unserer Coverstory „Die Welt nach dem Lockdown“ sowie eines Interviews mit IHS-Chef Martin Kocher in der aktuellen Ausgabe unseres Print-Magazins.

Klima und Corona: Zwei Krisen mit einer Klappe?

Auch haben wir in diesem Heft die Frage nach möglichen – auch politisch forcierten – „Updates“ im Zuge des Wiederhochfahrens gestellt: Kann es etwa gelingen, mit einem „grünen“ Restart „Zwei Krisen mit einer Klappe“ zu schlagen und im Rahmen der Konjunkturpakete Klima- und Biodiversitätsschutz zu priorisieren? Über ein dafür notwendiges gesellschaftliches Umdenken haben wir unter anderem auch mit Impact-Investor Martin Rohla im Interview gesprochen.

Ein zweites derzeit viel diskutiertes Update ist „Die neue Regionalität“ – ein Thema, das wir anhand eines konkreten Startup-Beispiels beleuchtet haben. Passend dazu stellen wir Homeoffice Tools aus Österreich vor.

Neue Technologien während und nach der Coronakrise

Großteils nicht heruntergefahren wurde im Lockdown die Arbeit mit neuen Technologien. Im Gegenteil: Es gab einen noch nie dagewesenen Digitalisierungs-Schub, der – wie eine anhaltende Datenschutz-Debatte zum „Virus-Überwachungsstaat“ zeigt – schon bislang nicht ganz friktionsfrei abgelaufen ist. Genauer haben wir uns auch die Bereiche Artificial Intelligence, Blockchain, FinTech, 5G und Biohacking angesehen – natürlich ebenfalls im Hinblick auf die Chancen, die diese Technologien im Rahmen des Restart bieten.

+++Rückblick: der brutkasten Magazin #9 – Vom Startup zum Scaleup+++

In unserem Leitartikel geht es übrigens unter anderem darum, wie in der Coronakrise – nicht ganz so wie in Hollywood-Filmen – Nerds zu Helden wurden. Denn freilich lässt sich der Restart nicht mit Technologie allein bewerkstelligen – es braucht die richtigen Menschen. Wie man sich selbst auf die neuen Herausforderungen einstellen und das Beste daraus machen kann, zeigen wir in unserem Ratgeber-Teil: Etwa zu den Themen Marketing, Web-Auftritt und Investorensuche.

Abgerundet wird auch dieses Heft durch unsere Standards. Die „Startup Faces“ haben wir diesmal gefragt, was es braucht, damit Österreichs Startups die Coronakrise überwinden können. Für unsere Erfolgsportraits haben wir uns drei Personen aus sehr unterschiedlichen Ecken vom sehr jungen Gründer bis zur erfahrenen Top-Managerin ausgesucht.

Wo Ihr das neue brutkasten-Magazin lesen könnt

Die aktuelle Ausgabe des brutkasten-Printmagazins lag am 31. Mai der “Presse am Sonntag” bei und ist nun unter anderem in diversen Coworking Spaces zu finden. Falls Ihr euch aber nach wie vor im Home-Office-Modus befindet, könnt Ihr das Magazin in voller Länge gratis unter diesem Link lesen.

Möge euch, liebe Leser, der Restart gelingen und möget ihr dabei die richtigen Updates installieren! Die richtige Lektüre dazu habt ihr nun schon einmal.

Eure brutkasten-Redaktion

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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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AI Summaries

brutkasten Magazin #10 „Re-Startup nach der Coronakrise“ gratis online lesen

  • Coverstory: Wie wir nach dem Corona-Lockdown die Wirtschaft wieder hochfahren
  • Schwerpunkt EcoTech: Zwei Krisen mit einer Klappe
  • Gründen am Land – am Beispiel Wohnwaggon
  • Tech-Schwerpunkte: AI, Blockchain, FinTech,  5G und der Mensch der Zukunft.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Coverstory: Wie wir nach dem Corona-Lockdown die Wirtschaft wieder hochfahren
  • Schwerpunkt EcoTech: Zwei Krisen mit einer Klappe
  • Gründen am Land – am Beispiel Wohnwaggon
  • Tech-Schwerpunkte: AI, Blockchain, FinTech,  5G und der Mensch der Zukunft.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Coverstory: Wie wir nach dem Corona-Lockdown die Wirtschaft wieder hochfahren
  • Schwerpunkt EcoTech: Zwei Krisen mit einer Klappe
  • Gründen am Land – am Beispiel Wohnwaggon
  • Tech-Schwerpunkte: AI, Blockchain, FinTech,  5G und der Mensch der Zukunft.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Schwerpunkt EcoTech: Zwei Krisen mit einer Klappe
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  • Tech-Schwerpunkte: AI, Blockchain, FinTech,  5G und der Mensch der Zukunft.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Schwerpunkt EcoTech: Zwei Krisen mit einer Klappe
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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  • Tech-Schwerpunkte: AI, Blockchain, FinTech,  5G und der Mensch der Zukunft.